Erziehungsmaßnahme

Dort wird er mittels Haltetechniken so lange fixiert, bis er sich beruhigt hat und keine unmittelbare Gefahr mehr von ihm ausgeht. Tritt keine umgehende Beruhigung ein, kann der Betreute mit Klettbändern fixiert werden, wenn [...]".

Eine ununterbrochene Beaufsichtigung von mit Klettbändern fixierten Betreuten ist ren.

Im Rahmen der Erziehung ist die Anwendung von körperlichem Zwang zulässig, um eine erlaubte Erziehungsmaßnahme durchzusetzen. Damit ist gestattet, in Situationen, in denen Betreute sich massiv regelwidrig verhalten und die Teilnahme an den verbindlichen Tagesabläufen ohne erkennbaren und akzeptablen Grund verweigern, diese zu berühren oder an den Armen oder Schultern zu greifen und zum Ort der verbindlichen Aktivitäten oder in ihr Zimmer zu füh sind in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

Bei begründetem Verdacht, dass ein Betreuter in Phase 1 auf einem erforderlichen begleiteten Ausgang entweichen will, können ihm während des Ausganges Klettbänder an den Händen angelegt werden. Die Dienstanweisung 2004-33 geht in ihrem rechtlichen Teil zurück auf eine Ausarbeitung der BSF durch Bernd Alsen. KlausDieter Müller erstellte die D BSF durch Bernd Alsen.

Nach dem Protokoll der Dienstbesprechung vom 7. September 2004, Protokollant Andreas Hofer, berichtete die Einrichtungsleitung, "der Einsatz physischer Mittel ist über das SOG und das Notwehrgesetz abgesichert. Es wird diesbezüglich eine Dienstanweisung folgen." Nach dem Protokoll der Dienstbesprechung vom 20. Oktober 2004, Protokollant Frank Schuba, verwies Wolfgang Weylandt auf die "neue DA über den Umgang mit physischer Gewalt (Verfügung der Behörde)".

Alle Akte A-7 in der zum Zeitpunkt der Übersendung an den PUA gültigen Fassung; ob die hinten in der Akte angehefteten aufgehobenen Dienstanweisungen vollständig sind, ist nicht bekannt.

­ Werkzeuge (werden unter Verschluss gehalten).

Spätere Fortentwicklungen der Sicherheitsmaßnahmen Anlässlich der Entweichung dreier Jugendlicher am 11. September 2004 berichtete Dr. Dirk Bange der Behördenleitung auch über Verbesserungen des Sicherheitskonzepts im zurückliegenden Jahr.

Gesprochen wird von rund 20 baulichen Einzelmaßnahmen im Innen- und Außenbereich (weitere Sicherungen an Türen, Fenstern, Kellerfenstern und Zugängen, Optimierung der Zäune, Verkleidung von Fluchthilfen wie Fallrohren usw.; inwieweit diese Maßnahmen identisch sind mit den in der Optimierungsliste Stand 8. Oktober 2003 aus der E-Mail von Klaus-Dieter Müller an Wolfgang Weylandt, ist nicht bekannt).

Hingewiesen wird weiter auf Einarbeitungshilfen für neue Mitarbeiter, ein Konflikttraining für Mitarbeiter, den Einsatz der Firma Securitas bei besonderen Situationen auf Anforderung auch tagsüber, den Einsatz von Funkgeräten sowie auf die Videoüberwachung für die nächtliche Kontrolle der Flure.

Die gesamte Anlage müsse noch einmal einer externen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dabei sei aber der Charakter einer Jugendhilfeeinrichtung zu wahren und in der Kommunikation nach außen deutlich zu machen, dass bei einer solchen Einrichtung Entweichungen trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgeschlossen werden können. In seiner Vernehmung v. 27. September 2005 führte Dr. Dirk Bange dementsprechend aus: "Wir haben von Anfang an ­ das ist nur immer wieder untergegangen, vielleicht will ich es deswegen auch noch mal deutlich sagen ­ darauf hingewiesen, dass das eine Jugendhilfeeinrichtung ist und dass an eine Jugendhilfeeinrichtung nicht die gleichen Maßstäbe hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes angelegt werden können wie an ein Gefängnis, und dass deswegen Entweichungen in einer Jugendhilfeeinrichtung eher möglich sind. Außerdem haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ja dieses Konzept haben: erste, zweite, dritte Phase, und es immer wieder auch zur Nichtrückkehr ­ ich will es nicht Entweichungen nennen, bewusst nicht ­ von Jugendlichen kommen kann, wenn man ihnen größere Freiheiten einräumt. Deswegen gab es über diesen Punkt überhaupt keinen Dissens und wir haben intern immer ­ das geht auch aus den Vermerken, glaube ich, ganz gut hervor ­ die Haltung vertreten, dass das eine Jugendhilfeeinrichtung ist und dass wir n geben kann." nach außen immer kommunizieren, dass es Entweichunge

Einsatz eines Sicherheitsdienstes in der GUF

Seit dem 1. Juli 2003 ist die Firma Securitas als externes Sicherheitsunternehmen in der GUF tätig. Hintergrund der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes war nach Angaben von Wolfgang Weylandt unter anderem, dass die als Nachtwachen einge setzten Kräfte Mitarbeiter mit einer geringen Stundenzahl waren, wodurch es bei Ausfall eines Mitarbeiters Schwierigkeiten bei der Besetzung von Nachtwachen gab.

Der Einsatz des Sicherheitsdienstes geht zurück auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem LEB und der Securitas Service GmbH & Co. KG vom 30. Juni 20. Die erste Kontaktaufnahme kam auf Betreiben der Personalleiterin der LEB, Heide Steitz, zustande. Diese schreibt in ihrer E-Mail vom 23. Mai 2003 an den Geschäftsführer LEB Dr. Dirk Bange, die Firma Securitas sei vom HVV für die GUF empfohlen worden.

Aus den Aktenbeständen geht hervor, dass andere Sicherheitsfirmen seitens des LEB nicht in Betracht gezogen wurden. Eine Ausschreibung oder ein Auswahlverfahren wurde dementsprechend nicht durchgeführt.

Der Entwurf zu diesem Vertrag wurde von Securitas vorgelegt und hauptsächlich von Klaus-Dieter Müller (LEB) in Abstimmung mit LEB 11 und LEB 20 präzisiert.

Die Einzelheiten der von Securitas zu erbringenden Dienstleistungen sollten sich aus der Dienstanweisung ergeben. Der Vertrag regelt: Alle Nebenabreden und Diensterfordernisse sind in der speziell für den LEB erstellten Dienstanweisung definiert, die dem ivitäten und Fahrten außerhalb des Geländes sind in Abstimuritas-Mitarbeiter soll vom Grundsatz her nur im Notfall aktiv in bis der Pädagoge eintrifft. Zum Eigenschutz bei Notwehr und im Falle einer möglichen Nothilfe ist das Führen eines behördlich genehmigten Reizstoffr Dienstende im e nen am Körper Vertrag beiliegt und Bestandteil des Vertrages ist. Die Dienstanweisung ist für die Ausführung des Dienstes allein maßgebend. Sie enthält die Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die den Anweisungen/Anforderungen des Auftraggebers entsprechend vorgenommen werden sollen.

Teil 1 der von Dr. Dirk Bange unterzeichneten Dienstanweisung mit Gültigkeitsdatum 30. Juni 2003 legt fest, dass grundsätzliches Ziel der Bewachung ist, die GUF unterstützend unter Beachtung der gesetzlichen, versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der tatsächlichen Gegebenheiten gegen unbefugten Zutritt von außen und unbefugtes Verlassen der betreuten Personen, Diebstahl, Feuer und Beschädigungen zu schützen. Ferner sind unterstützend Maßnahmen zu ergreifen, das vor Ort beschäftigte Personal der GUF und die Betreuten gegen Angriffe zu schützen. Bei Begleitung von betreuten Personen in den umzäunten Außenbereichen des Landesbetriebes und bei Akt mung mit dem Personal unterstützend Maßnahmen zu ergreifen, um die betreuten Personen daran zu hindern, sich unerlaubt zu entfernen. Zum Einsatzbereich gehört neben dem Gebäude und dem Außenbereich der Einrichtung auch der Weg und Zielort von Begleitungen.

Weiter werden Eingriffe in Form einer selbständigen pädagogischen Handlung untersagt. Der Sec Geschehnisse innerhalb der Einrichtung und im Verhältnis gegenüber den Betreuten eingreifen. Er wartet in der Regel das Signal in Form von Hilfebeirufung ab. Ziel ist es, bei möglichen Konfliktsituationen den Konflikt alleine durch den Pädagogen durchführen zu lassen.

Sodann werden die Aufgaben des Securitas-Mitarbeiters im Detail genannt. Der Securitas-Mitarbeiter besitzt nicht die Eigenschaft und nicht die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde.

Mögliche Vorfälle werden immer zunächst durch den Pädagogen geregelt. Bei Fluchtversuchen beschränken sich die Maßnahmen des Securitas-Mitarbeiters auf die Nacheile. Wenn der Betreute gestellt werden kann, sind die Maßnahmen beschränkt auf das Festhalten sprühge ätes erlaubt. Dieses ist während des Dienstes und nach Dienstg bäude verschlossen zu lagern und kann bei kritischen Situatio getragen werden.

3.3.10 Weitere vorgetragene Bedenken zum Sicherheitskonzept Anlässlich besonderer Ereignisse im Mai und Juni 2004 (z. B. im Messerstecher-Fall) erörtert Dr. Dirk Bange in Vermerken für den Staatsrat und die Senatorin Auswirkungen einer neuen dritten Gruppe in der GUF auf das Sicherheitskonzept. "Die neue dritte Gruppe muss auf die Zielgruppe der auf Bewährung verurteilten jugendlichen Täter bzw. der als sehr schwierig eingeschätzten Minderjährigen ausgerichtet werden.

Ich werde dem LEB vorschlagen, zu prüfen, ob für diese Gruppe nicht stärker auf Securitas-Mitarbeiter zurückgegriffen wird. Außerdem sollte das Sicherheitskonzept der gesamten Anlage und insbesondere dieser Gruppe noch einmal überprüft werden.

[...] Die GU Feuerbergstraße wird eine Klientel bekommen, die das Risiko von Ent294 Akte A-12, Vermerk von Klaus-Dieter Müller für LEB v. 20. Juni 2003; Vernehmungsprotokoll v. 27. September 2005, S. 23, 31, Dr. Dirk Bange.

Die Beschränkung der Aufgaben bei einer Flucht auf die Nacheile und das Festhalten bis zum Eintreffen eines Pädagogen wurde nach Prüfung von Juristen (zuständig für Rechtsprüfungen war in diesem Bereich Bernd Alsen) durch Dr. Dirk Bange in den Vertrag aufgenommen, vgl. Vernehmungsprotokoll v. 27. September 2005, S. 50, Dr. Dirk Bange.