Der Jugendliche bewohnte im Anschluss an den Aufenthalt in der GUF ein Hotelzimmer im Hotel Meiendorfer Park

Die Familientherapie durch die Betreuer von stairway, einer ambulanten Jugendhilfeeinrichtung mit dem Schwerpunkt aufsuchender Familientherapie, sollte bis zur Entlassung fortgesetzt werden und in eine ambulante Betreuung übergehen. Diese Betreuer sollten auch eine Wohnung für J 06 anmieten.

Der Jugendliche bewohnte im Anschluss an den Aufenthalt in der GUF ein Hotelzimmer im Hotel "Meiendorfer Park" in Rahlstedt.

Aus den Akten ergibt sich nicht, warum er im Hotel untergebracht wurde. Ihnen ist lediglich zu entnehmen, dass eine Unterbringung in einer SAGA-Wohnung angedacht gewesen sei, diese jedoch anderweitig vermietet wurde.

Der Jugendliche hielt sich bis zum Ende des Untersuchungszeitraums in der GUF auf.

Auch dieser Jugendliche hielt sich im Untersuchungszeitraum noch in der GUF auf.

Es wurde am 19. Januar 2005 ein Fachgespräch geführt, in dem festgehalten wurde, dass der Träger Sozialarbeit und Segeln vorschlägt, ihn in die Wohngruppe Olendörp aufzunehmen.

J 09 wünschte sich, einige Praktika in verschiedenen Werken zu machen. Er sollte ambulant betreut werden. Geplant gewesen seien sieben Stunden pro Woche.

Im Anschluss an den Aufenthalt in der GUF zog der Jugendliche in die Wohngruppe Ölendörp ein.

Im Hilfeplangespräch vom 12. November 2003 wurde erörtert, dass J 10 im Anschluss an die GUF in eine geeignete Jugendhilfemaßnahme (Wohngruppe) untergebracht werden solle.

Eine ambulante Betreuung sollte sichergestellt werden.

Nach seiner Entlassung aus der GUF wurde der Jugendliche im Sülau-Haus des Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e. V. untergebracht.

Am 26. Mai 2005 erging ein Beschluss des Amtsgerichts nach § 1631b BGB auf vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

Auch J 11 befand sich nicht mindestens drei Monate in der GUF, sodass kein Hilfeplan erstellt wurde.

Eine Erstellung des Hilfeplans fand nicht statt, da J 12 ebenfalls nicht mindestens drei Monate in der GUF untergebracht war.

Der Jugendliche wurde im Anschluss an die GUF in der Zeit vom 10. Juni 2003 bis 18. Juni 2003 in der Einrichtung im Hof Travental, nahe Lübeck, betreut.

Am 27. Januar 2004 beging er einen Einbruchdiebstahl, weswegen er dann zum KJND nach Hamburg gebracht wurde.

Im Protokoll der Erziehungskonferenz vom 23. Oktober 2003 äußerte J 13, dass er sich wünsche, nach der Entlassung aus der GUF bei seiner Familie wohnen zu können.

Aus der Sicht des FIT und der GUF sollte der Jugendliche ambulant betreut werden.

J 13 wurde nach seiner Entlassung aus der GUF in einer Wohngruppe des Trägers Sozialarbeit und Segeln in Wilhelmsburg untergebracht.

Der Jugendliche befand sich während des Untersuchungszeitraums noch in der GUF.

Eine Hilfeplanerstellung fand anlässlich seines sehr kurzen Aufenthalts in der GUF nicht statt. Im Anschluss an die GUF wurde der Jugendliche im KJND aufgenommen.

Der Jugendliche hielt sich im Untersuchungszeitraum noch in der GUF auf.

Am 8. Juni 2004 fand ein Hilfeplangespräch statt.

Darin wurde festgehalten, dass die Mutter des J 17 ihn gerne bei sich zu Hause aufnehmen würde. Der Jugendliche würde sich notfalls in einer Wohngruppe in Eimsbüttel unterbringen lassen. Ihm wurde seitens des FIT mitgeteilt, dass eine Rückkehr zur Mutter nicht befürwortet werde.

Sein zweiter Aufenthalt in der GUF endete nach weniger als drei Monaten mit einer Einweisung in die Psychiatrie. Am 7. Februar 2005 wurde er aus der Psychiatrie entlassen und unmittelbar zur Vollstreckung eines Untersuchungs-Haftbefehls nach Hahnöfersand gebracht.

In der Erziehungskonferenz vom 3. September 2004 äußerte der Jugendliche, dass er im trägereigenen Wohnraum mit ambulanter Betreuung wohnen möchte.

Er hätte gerne weiter eine therapeutische Betreuung durch Karin Weber. Seine Mutter erklärte, dass sie sich erhoffe, dass J 18 seinen Schulabschluss machen würde. Sie und das FIT sprachen sich dafür aus, dass er eine intensive Betreuung bekommen würde.

Im Anschluss an die GUF wurde der Jugendliche in einer Wohngruppe in der Ernastraße stationär untergebracht.

Im Protokoll und Hilfeplan der Erziehungskonferenz vom 15. Juli 2004 wurde geplant, dass J 19 nach seiner Entlassung aus der GUF in der Wohngruppe der Jugendsiedlung Heidenau untergebracht werden sollte. Dort gäbe es das Angebot einer SchülerIntensiv-Gruppe mit max. vier Jugendlichen. Das FIT wollte in Zusammenarbeit mit einer Trägereinrichtung die heilpädagogischen Möglichkeiten prüfen, um pädagogische Programme wie Verhaltenstraining, Lerntraining für den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit örtlichen Therapeuten und Psychologen in die Wege zu leiten.

Der Jugendliche wurde unmittelbar nach seiner Entlassung aus der GUF in der Jugendsiedlung Heidehaus in Augustdorf aufgenommen.

Er begann während seiner Bewährungszeit wiederholt Diebstähle und Körperverletzungen, weswegen am 14. April 2004 gegen ihn ein Haftbefehl erging. Am 18. April 2005 kam er in die JVA Hahnöfersand, wo er einen Monat verblieb.

Der Jugendliche war für einen Monat in der GUF untergebracht, daher gab es für ihn keinen Hilfeplan.

Am 13. Juli 2004 erging ein Untersuchungs-Haftbefehl gegen den Jugendlichen, der am selben Tag vollstreckt wurde. Grund hierfür waren 17 Straftaten, begangen zwischen November 2003 und Juli 2004.

Damit endete sein Aufenthalt in der GUF und er verblieb bis zum 24. September 2004 in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung am 24. September 2004 wurde er zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Entscheidung, ob der Jugendliche Bewährung erhalten sollte, sollte nach sechs Monaten getroffen werden (Vorbewährung).