Supervisionssitzungen

Er führte anschließend an: "Es gab ja idealerweise eine sogenannte Bezugsbetreuung, das heißt, dass den Klienten ein konkreter Pädagoge zugeordnet ist, der sich für seine näheren Belange auch einzusetzen hat, wo konkrete Gespräche geführt worden sind, Entwicklungsgespräche geführt worden sind, wo Verhalten evaluiert wurde, wo Ausgänge geplant worden sind, wo Konzepte für Jugendliche erstellt worden sind.

Das macht es natürlich sehr schwierig, wenn kein kontinuierliches Personal da ist, für die Jugendlichen eine sinnvolle pädagogische Arbeit aufzubauen."

Zur Thematik des Krankenstandes machte der Zeuge Jens Koch folgende Angaben: "Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo ich zwei Wohngruppen allein beschickt habe, weil wir so hohe Krankenstände hatten. Ich war allein für zwei Gruppen zuständig."

Supervision

Es wird deutlich, dass der LEB für die Erteilung von Supervisionen bzw. einen geeigneten Coach zu finden, eigenständig berechtigt ist. So heißt es in einer bereits zitierten E-Mail vom 30. März 2003 von Dr. Wolfgang Hammer an Uwe Riez, dass es "ebenso zur Aufgabe des LEB gehört, einen geeigneten Berater (Coach) für die Mitarbeiter der Einrichtung zu finden. Der LEB ist hierzu handlungsfähig, er bedarf hierzu keiner Genehmigung durch SV."

Für das Leitungspersonal der GUF hat der stellvertretende Leiter der GUF, Jörg Sonntag, an einer Supervisionssitzung im Jahr 2003 teilgenommen.

Bei den 31 Betreuern (Erzieher und Sozialpädagogen werden zusammen betrachtet), die im Untersuchungszeitraum ihren Dienst in der GUF versahen, findet sich bei zehn Personen die Eintragung, dass sie entweder eine oder mehrere Supervisionen mitgemacht haben.

Von den drei Psychologen nahm eine Psychologin an mehreren Supervisionssitzungen im oben genannten Zeitraum teil.

Für die fünf Lehrer gilt, dass in ihren Personalakten keine Eintragungen zu erhaltenen Supervisionssitzungen enthalten sind. Einem Protokoll aus der Personalakte eines Lehrers über ein Mitarbeiter-Vorgesetzen-Gespräch ist zu entnehmen: "Die Supervision wird vorerst gemeinsam mit den Sozialpädagogen gemacht. Später sollen die Lehrer nur noch zu bestimmten Themen an der Supervision der Sozialpädagogen teilnehmen."

Für die Verwaltungsangestellte, die Nachtwachen sowie den Hausmeister ist keine Supervision erteilt worden.

Der Themenkomplex "Supervision" wurde von einigen Mitarbeitern der GUF sehr unterschiedlich erlebt und auch bewertet.

So führte Jörg Sonntag, stellvertretender Leiter der GUF, aus, dass "(es) ein wirklich sehr umfangreiches Thema ist. Es sind sehr, sehr viele Supervisoren bei uns in der Einrichtung erschienen, und haben dann entsprechend ihre Probestunden abgehalten und es sind entsprechend auch viele gegangen, weil sie von den Mitarbeitern nicht angenommen wurden. Aber Supervision war immer ein Thema und es war auch immer klar, dass in der Einrichtung Supervision stattfinden muss. Und die Mitarbeiter größtenteils hatten den Wunsch selbst geäußert, sich die Supervision auszusuchen und auszuprobieren".

Lenhart Freiesleben, der als Sozialpädagoge in der GUF auf die Frage, ob Supervision im Team erwünscht sei, sich das gesamte Personal für Supervision ausgesprochen habe und diese durch die Leitung gebilligt wurde.

Doch es gibt auch Mitarbeiter in der GUF, die andere Erfahrungen gemacht haben.

Die Sozialpädagogin Karin Zumsande ging sogar im Juli 2004 in die Mitarbeitersprechstunde von Senatorin Birgit Schnieber-Jastram, um die Gelegenheit zu nutzen und von der fehlenden Supervision, der starken Mitarbeiterfluktuation, des hohen Krankenstandes sowie der häufig wechselnden Jugendlichen in der GUF zu berichten.

Aus der Aktenlage ist klar ersichtlich, dass im Jahr 2003 eine kontinuierliche Supervision in der GUF stattfand.

Diese Tatsachen belegen die Anwesenheitsliste zu Supervisionssitzungen für Mitarbeiter der GUF sowie etwaige Rechnungen für Supervisionen. Festzustellen ist, dass bis zum Ende des Jahres 2003 kontinuierlich zwei Mal im Monat Supervisionen in der GUF stattfanden. Diese Angabe unterstreicht auch die in der GUF tätige Psychologin Karin Weber mit ihrer Aussage in der Sitzung vom 9. Januar 2006 vor dem Untersuchungsausschuss. Dort sagt Karin Weber aus: "Ob das alle 14 Tage oder einmal im Monat war, das kann ich Ihnen so jetzt aus der Erinnerung nicht sagen. Aber in dem Bereich hat sich das abgespielt."

Diese Supervisionen wurden alle vom selben Supervisor vorgenommen. Auf einigen Rechnungen wurde die Begriffe "Coachingsitzungen" oder "Teamentwicklung mit den Teams der GU" verwendet. Des Weiteren finden sich Rechnungen über weitere Sitzungen zu Supervisionen, die im Juli, August und September 2003 stattfanden und zwar zusätzlich zu den oben erwähnten Terminen, da sich die Daten mit den oben genannten Daten nicht überschneiden. Weiter ist anzumerken, dass die Sitzungen von einem anderen Supervisor geleitet worden sind. In der Rechnung vom 16. September 2003 heißt es "Ich stelle die Abschlusssupervision für das Team der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße in Rechnung". In einem Vermerk von Wolfgang Weylandt ist zu der Problematik "Supervision" zu lesen, dass Klaus Jensen (Supervisor) bis Dezember 2003 für die GUF tätig war. "Ich habe damals die Supervision beendet, weil die Mitarbeiter nur spärlich die Supervision besucht haben und da mir zugetragen wurde, dass die Kollegen mit Klaus Jensen nicht einverstanden waren.

Ferner war es Ziel der Leitung, für jede Gruppe ein festes Team zu bilden und nicht mehr ein Team aus allen Mitarbeitern. Ich habe daraufhin die oben genannten Bedingungen gestellt und die Teams beauftragt, sich selber einen Supervisor zu suchen und ihn mir vorzustellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Prozess in Team B funktioniert hat."

In der Zeugenbefragung vom 19. Januar 2007 vor dem Untersuchungsausschuss konkretisierte Wolfgang Weylandt seine Angaben dahingehend, dass es Zeiten gab, in denen keine Supervision stattgefunden hat. Prinzipiell gibt es nicht die Anordnung von Supervision, sondern die Mitarbeiter hätten die Möglichkeit, Supervision zu bekommen. "Das habe ich immer versucht, auch aktiv zu gewährleisten" so Wolfgang Weylandt.

Ferner führte der Leiter der GUF zur praktischen Handhabung der Supervision in seiner Vernehmung aus, "dass es so war, dass ich teilweise den Prozess, einen Supervisor oder Supervisorin zu finden, unterstützt habe, indem ich auch Vorschläge gemacht habe. Die Kosten werden getragen über die Einrichtung, aber auch zum Teil, dass die Mitarbeiter selbst Ideen hatten, wen man fragen konnte, wer das übernehmen könnte. In der Regel ist die Supervision ja eher eine Sache der Mitarbeiter, wo auch Leitung wenig, ich sage einmal, den Prozess stören sollte. So habe ich das auch immer gehandhabt, dass ich da den Mitarbeitern auch eine freie Hand gelassen habe."

Dies wird auch an den Rechnungen für das Jahr 2004 deutlich. Es treten vermehrt Rechnungsbelege von externen Supervisoren auf.

Im Jahr 2004 bekam ein Psychologe der GUF in den ersten vier Monaten jeweils eine zweistündige Supervision eines externen Coaches. Zwei Sozialpädagogen der GUF bekamen zwischen März und Juli 2004 externe Supervision. Auf einer Rechnung aus dem Juni 2004 ist der Zusatz "Krisenintervention" vermerkt.

Darüber hinaus finden sich Rechnungen über geleistete Supervisionen ausgestellt von der in der GUF tätigen Psychologin. In wie weit es sich bei den abgerechneten Stunden um Supervisionssitzungen handelt, kann nicht geklärt werden, da sich auf den Rechnungen lediglich die Begrifflichkeit "Nachweis für Honorarstunden" findet. Diese 47 abgerechneten Stunden wurden in der Zeit vom 1. September 2004 bis 16. September 2004 geleistet.

Das Team I der GUF nahm im Oktober, November sowie Dezember an Supervisionen durch einen externen Coach teil.

Des Weiteren findet sich eine Abrechnung einer weiteren Psychologin der GUF für den Monat Dezember. Aus der Rechnung, die 71 Stunden für den Zeitraum 16. Dezember 2004 bis 30. Dezember 2004 aufweist, ist zu lesen, dass es sich um einen Nachweis für Honorarstunden handelt.

Aus dem Jahr 2005 findet sich wieder ein Nachweis über Honorarstunden einer in der GUF beschäftigten Psychologin. Der Zeitraum der Abrechnungen erstreckt sich vom 4. Januar 2005 auf den 28. Januar 2005. In dieser Zeit wurden 86 Stunden abgerechnet. Ob es sich bei diesen Stunden tatsächlich um Supervisionssitzungen gehandelt hat, ist nicht erkennbar.

Fortbildung

Die Einrichtungsleitung, Wolfgang Weylandt, war im Jahr 2004 zu einem zweitägigen Workshop des Diakonischen Werkes zum Thema "Qualitätsstandards für freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe" angemeldet. Ein Nachweis im Hinblick auf seine Teilnahme liegt nicht vor.

Nach Auswertung der Akten haben von den insgesamt 31 in der GUF beschäftigten Betreuern (Sozialpädagogen sowie Erzieher) im Untersuchungszeitraum zwei Personen an Fortbildungen teilgenommen. Zum einen handelt es sich um eine eintägige Fortbildungsveranstaltung im Jahre 2003 des Hamburger Fortbildungs-Institus Drogen und Aids zum Thema "Stoffkunde". Ein anderer Mitarbeiter nahm an einer viertägigen Fortbildungsveranstaltung des HIGW zum Thema "Psychodramatische Methoden und Techniken, Inszenierung von Szenen, Arbeit mit Märchen, Psychodrama, Dramatherapie" teil.