Als Folge des Vorfalls habe er eine Gesichtsschädelprellung und eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen sei ca

Daraufhin hätten die Mitarbeiter versucht, die Gruppe zu trennen, woraufhin es zu einem Handgemenge gekommen sei, im Zuge dessen Matthias Bollmann zwei Faustschläge ins Gesicht bekommen habe.

Als Folge des Vorfalls habe er eine Gesichtsschädelprellung und eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen, sei ca. sieben Wochen lang krank geschrieben gewesen und habe sich aufgrund des Vorfalls versetzen lassen.

Aus seiner Sicht waren die konzeptionellen Rahmenbedingungen der GUF nicht erfüllt und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es in Zukunft zu weiteren Übergriffen auf seine Person und/oder eines anderen Teammitglieds kommen werde.

Auch der Zeuge Kay Sellmer bestätigt in seiner Vernehmung am 18. Juni 2007 den Hergang zum BV Nr. 5.

Ferner erläutert er die Reaktionen auf dieses BV. Zum einen sei das Geschirr ausgewechselt worden, zum anderen hätten Einzel- und Gruppengespräche mit den Jugendlichen stattgefunden. Ferner habe es mehrere Fortbildungen zum Thema "deeskalierendes Verhalten in pädagogischen Situationen" gegeben. BV vom 11. März 2004

Am 11. März 2004 soll ein "Rollkommando" mehrere Minderjährige in der GUF diszipliniert haben. Dieses ist nur aus einer Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft bekannt.

Dieses Geschehen ist in dem Übergabebuch der Gruppe 2 nicht dokumentiert; es fanden sich darin für den 8. bis 14. März 2004 keinerlei Eintragungen.

Dagegen enthält das Übergabebuch der Gruppe 1 Schilderungen, die zumindest eine Konfrontation nahezu aller Jugendlichen nach Hinzuziehung mehrerer nicht im Dienst befindlicher Betreuer bestätigt. Ein Bericht zu diesem Besonderen Vorkommnis hätte gefertigt werden müssen, weil es sich unstreitig um einen Konflikt handelte, bei welchem mit körperlichem Einsatz interveniert wurde.

Es existiert ein von dem Mitarbeiter Hans-Günter Mohr gefertigter Bericht zu diesem Ereignis. Hans-Günter Mohr war bei dem Ereignis am 11. März 2004 selbst nicht anwesend. In seiner Vernehmung am 29. Juni 2007 äußert er, er habe den betreffenden Bericht verfasst, da dieser sich nicht ausschließlich auf den 11. März 2004 beziehe, sondern den gesamten Zeitraum vom 3. März 2004 bis zum 13. März 2004 umfasse und sich auf die Situation seiner Zusammenarbeit mit einer Mitarbeiterin und die Eindrücke in der GUF bezogen habe.

Daher handelt es sich bei seiner den 11. März 2004 betreffenden Berichterstattung um Kenntnisse vom Hörensagen. HansGünter Mohr schreibt in diesem Bericht, zwei Jugendliche hätten ihm am 12. März 2004 Händeabdrücke an ihrem Hals gezeigt, die durch die stellvertretende Einrichtungsleitung verursacht worden seien. Von dem diensthabenden Mitarbeiter sei ihm dies an diesem Tage in seiner Richtigkeit vollkommen bestätigt worden. Danach soll es keinerlei Reflexionen der Jugendlichen gegeben haben.

Der Zeuge Hans-Günter Mohr erinnert sich in seiner Vernehmung am 29. Juni 2007 an den Umstand, dass ein Jugendlicher ihm einen Tag nach dem 11. März 2004 einen Abdruck gezeigt habe und beschreibt diesen als leichte rötliche Färbung rechts am Hals. Ob dieser Abdruck von gravierender Natur gewesen sei, war Hans-Günter Mohr nicht erinnerlich. Er konnte nicht sicher von einem riesiggroßen Abdruck sprechen, jedoch sei der Jugendliche J 06 davon emotional sehr gezeichnet gewesen.

Ab dem 1. Juni 2004, also nach diesem Ereignis, galt die Dienstanweisung DA/66-2004, nach welcher wöchentlich und monatlich eine Sicherungskopie von dem Übergabebuch abzuspeichern war. Ob es vorher Dienstanweisungen zu diesem Thema gab, ist nicht bekannt. Rundruf zwischen den Mitarbeitern gegeben habe, da die Jugendlichen sich nicht an die Anordnungen der diensthabenden Mitarbeiter gehalten hätten. Nach den Worten eines Betreuers sei dies als "Rollkommando-Einsatz" bezeichnet worden. Alle Jugendlichen seien zusammengeschrien, körperlich sanktioniert worden und hätten drei bis vier Stunden unter strenger Aufsicht der Mitarbeiter die Gruppenräume säubern müssen. Dazu erläuterte Hans-Günter Mohr in seiner Vernehmung, er habe von einem Jugendlichen erfahren, dass Jörg Sonntag sämtliche Mitarbeiter telefonisch informiert habe.

Zu dem Begriff "Rollkommandoeinsatz" äußert sich Hans-Günter Mohr dahingehend, dass dies kein standardisierter Begriff gewesen sei. Lediglich am 11. März 2004 sei der Zusammenruf mehrerer Kollegen so genannt worden.

Weiter führte der Zeuge Hans-Günter Mohr aus, der Begriff "Rollkommando" sei eine Frage der Sichtweise. Aus seiner Sicht sei das Ereignis am 11. März 2004 ein solches von nicht normaler Natur, also außerhalb des Rahmens gewesen. Es sei daher berechtigt gewesen, das Wort "Rollkommando" an diesem Tage zu verwenden.

Im Übrigen habe Jörg Sonntag ihm mitgeteilt, dass "die Jugendlichen halt eben mal wissen müssen: Wir sind hier die Hausherren".

Wolfgang Weylandt hingegen erklärt in seiner Vernehmung am 17. Juli 2007, ihm sage der Begriff "Rollkommando" nichts im Zusammenhang mit pädagogischen Maßnahmen in der GUF.

Auch Jörg Sonntag gibt in seiner Vernehmung am 19. Juli 2007 an, dass ihm nichts über "Rollkommandos" in der GUF bekannt sei.

Von allen am 11. März 2004 diensthabenden Kollegen wurde zu den an diesem Tag stattgefundenen Ereignissen eine Stellungnahme verfasst. Diese stimmen im Wesentlichen miteinander überein. Der Zeuge Andreas Hofer, Sozialpädagoge, schreibt in seiner Stellungnahme, Jörg Sonntag habe ihn aufgrund der am 11. März 2004 in der GUF herrschenden aggressiven Stimmung dazu angewiesen, andere Kollegen in den Dienst zu rufen. Zu dem Grund, weshalb der Bericht nicht auf dem Formblatt für Besondere Vorkommnisse niedergeschrieben worden ist, äußert sich Andreas Hofer in seiner Zeugenvernehmung vom 31. August 2007 dahingehend, dass es sich bei dem Ereignis um ein Gruppengeschehen gehandelt habe, an dem alle beteiligt waren. Besondere Vorkommnisse würden lediglich einzelnen Jugendlichen zugeordnet. Es sei seiner Vermutung nach diese Form der Berichterstattung gewählt worden, da man die an diesem Tag aufgetretenen Verhaltensweisen nicht einzelnen Jugendlichen habe zuordnen können und damit wohl habe vermeiden wollen, dass für jeden einzelnen Jugendlichen ein BV habe geschrieben werden müssen. Andreas Hofer selbst habe seinen Bericht deshalb so geschrieben, um eine Komplettdarstellung der gesamten Situation an die Leitung weiterzugeben, was nicht in den eigentlichen Vordruck für Besondere Vorkommnisse gepasst habe.

Hätte er für die einzelnen Jugendlichen jeweils ein BV verfasst, wäre seiner Meinung nach ein dem vorliegenden Bericht entsprechendes Gesamtbild nicht zum Ausdruck gekommen.

Auf die Frage, ob es am 11. März 2004 zu Halsgriffen an Jugendlichen gekommen sei, entgegnete Andreas Hofer, dass er dies nicht gesehen habe. Auch habe man ihm keine Würgemale oder ähnliches am Hals eines Jugendlichen gezeigt. BV vom 12. Juli 2004 (BV Nr. 61) Hintergrund dieses Vorkommnisses war Folgender: In der GUF werden die Jugendlichen am Morgen zum Frühstücken zu einem bestimmten Zeitpunkt geweckt. Nach dem Frühstück wird üblicherweise eine Raucherpause für die Raucher eingelegt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Jugendlichen zuvor rechtzeitig aufstehen und am gemeinsamen Frühstück teilnehmen.

An diesem Morgen weigerte sich J 20 aufzustehen bzw. widersetzte sich den Anweisungen mit unflätigen Äußerungen. J 20 stieß erst nach dem Frühstück zur Gruppe und wollte während der Raucherpause eine Zigarette rauchen. Dies wurde ihm von dem Mitarbeiter Kay Sellmer verwehrt. J 20 wurde daraufhin ungeduldig und beleidigend. Er ging in sein Zimmer, riss eine ca. 2 m lange Eisenstange, die als Sicherung für den Heizkörper diente, aus der Wand und ging damit auf Kay Sellmer los. Diesem gelang es jedoch, dem Jugendlichen das Stahlrohr aus der Hand zu entreißen. Ein Mitarbeiter hielt den Jugendlichen sodann fest.

Der Zeuge Kay Sellmer bestätigt den Hergang in seiner Zeugenvernehmung am 18. Juni 2007.

Er schilderte weiter, was Konsequenz des Vorkommnisses war.

Zunächst habe er versucht, durch Gespräche mit dem Jugendlichen den Auslöser für deren Verhalten herauszufinden. Ferner habe er mit Karin Weber, der Psychologin der GUF, den Vorfall im Hinblick auf die Auswirkungen auf seine Person sowie auf die weitere Arbeit mit dem Jugendlichen besprochen. BV vom 13. Juli 2004 (BV Nr. 63)

Der Securitas-Mitarbeiter Kai Uwe Pries-Gretenkort wusch mit dem Jugendlichen J 20 nach dem Mittagessen das Besteck am Waschbecken ab. Nachdem er fertig war und weggehen wollte, bedrohte J 20 ihn mit einem Messer. Es gelang Kai Uwe PriesGretenkort, J 20 das Messer zu entreißen, wobei er sich jedoch am Finger der rechten Hand verletzte. Als er sich daraufhin erneut entfernen wollte, griff J 20 sich einen Blechbecher, stülpte sich diesen über die Faust und ging auf Kai Uwe PriesGretenkort los. Dieser nahm J 20 den Becher aus der Hand, woraufhin J 20 ihn erneut tätlich angriff. Dieser Angriff veranlasste Kai Uwe Pries-Gretenkort dazu, J 20 auf dem Boden zu fixieren. Der Zeuge Kay Sellmer, Sozialpädagoge, erklärt in seiner Vernehmung am 18. Juni 2007, Kai Uwe Pries-Gretenkort habe ihm von diesem Vorfall erzählt. Er selbst sei erst hinzugekommen, als der Jugendliche bereits festgehalten worden sei.

Entweichungen, Weglaufen, Nichtrückkehr und verspätete Rückkehr

Zusammenfassung:

Während des Untersuchungszeitraumes gab es elf Entweichungen aus dem umschlossenen Gelände der GUF, bei denen insgesamt 18 Minderjährige entwichen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass drei Minderjährige jeweils dreimal entwichen (J 04, J 17 und J 24), die anderen Minderjährigen jeweils einmal.

In elf Fällen kam es zu einem Weglaufen von Betreuten außerhalb des Geländes der GUF, bei welchen insgesamt zwölf Minderjährige entkamen. Zwei Minderjähriger sind dreimal weggelaufen (J 04 und J 24), die anderen einmal.

In acht Fällen kamen Betreute nicht oder nicht freiwillig von Ausgängen zurück, in vier Fällen kam es lediglich zu Verspätungen bei der freiwilligen Rückkehr nach Ausgängen. Die Nichtrückkehr und Verspätungen von Ausgängen betrafen jeweils nur einzelne Minderjährige, wobei diese teilweise mehrmals auffällig wurden.

Weiter gab es am 28. September 2003 und am 30. August 2004 zwei erfolglose Entweichungsversuche sowie am 29. November 2004 einen erfolglosen Fluchtversuch, die durch die Aufmerksamkeit der Betreuer unterbunden werden konnten.