Tourismus

Vergabe von jeweils ausschließlichen Werberechten an Unternehmen der Außenwerbung

Die bisherige Konzeption der Einräumung von ausschließlichen Werberechten hat zu einer Entlastung der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg geführt.

Abgrenzungsprobleme bei Anträgen anderer Firmen, die auf den Markt der Außenwerbung drängen, werden verringert, da nur jeweils eine Firma im Grundsatz berechtigt ist, auf Staatsgrund Werbung zu betreiben. Zugleich wird dadurch der Wert des Werberechts erhöht.

Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht

Zurzeit führt das Bundeskartellamt eine sog. Sektorenuntersuchung nach § 32 e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich des Außenwerbemarktes durch. Ein wesentliches Ziel der Untersuchung des Bundeskartellamtes ist es zu ermitteln, ob Vereinbarungen zwischen Kommunen und Außenwerbeunternehmen auf dem Angebotsmarkt für Außenwerbeflächen möglicherweise den Wettbewerb auf dem nach gelagerten Außenwerbemarkt beeinträchtigen können. Im Hinblick auf Verträge zwischen Außenwerbeunternehmen und Kommunen ist dabei vor allem die Laufzeit der Verträge von Bedeutung.

Auch ist eine sog. „Koppelung" des Betriebs der Außenwerbeflächen mit einer Pflicht zur Aufstellung von Stadtmöbeln, die für die eigentliche Außenwerbung nicht benötigt werden, kartellrechtlich nicht unbedenklich.

Um den kartellrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, wurden bei der Ausschreibung der künftigen Werberechte mehrere Maßnahmen getroffen. Zum einen wird das Recht zur Werbung auf hamburgischem Staatsgrund in drei Losen vergeben und somit einer Abschottungswirkung, die mit der ausschließlichen Berechtigung eines Außenwerbeunternehmens verbunden sein könnte, vorgebeugt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Außenwerbung auf Staatsgrund zwar einen wichtigen, doch keinesfalls ausschließlichen oder auch nur überwiegenden Anteil an der Außenwerbung in Hamburg darstellt. Werbung auf Verkehrsmitteln und -anlagen, im Bereich von Einkaufszentren und anderen Stätten des Groß- und Einzelhandels („Point-of Sale"- Werbung) sowie auf anderen Privatgrundstücken wird von den seitens der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossenen Werbeverträgen nicht berührt, so dass weiterhin ein bedeutender Außenwerbemarkt unabhängig von den hier begründeten ausschließlichen Rechten besteht.

Um Bedenken im Hinblick auf die sog. „Koppelung" zu begegnen, wurde in den Verträgen auf alle Leistungen der Außenwerbeunternehmen verzichtet, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Außenwerbung und den hierfür benötigten Anlagen stehen. Aus diesem Grund wurde auf die Entwicklung und Betrieb eines Fahrradleihsystems im Rahmen der Ausschreibung der Werberechte ebenso verzichtet wie auf den weiteren Ausbau des Fußgängerleitsystems.

Auch die Festlegung der Laufzeit der Verträge mit 15 Jahren ist kartellrechtlich gerechtfertigt. Eine Laufzeit von 15 Jahren ist schon im Hinblick auf die Amortisierung der erheblichen Investitionen der Außenwerbeunternehmen in Stadtmobiliar, Aufbau und Vorhaltung der für den Betrieb notwendigen Organisation (technisch und personell) erforderlich. Auch ist der hohe personelle und finanzielle Aufwand auf Seiten Hamburgs und der Bieter bei Vorbereitung und Ausschreibung der Werberechte zu berücksichtigen. Überdies wurden die am Verfahren beteiligten Bieter um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht die im Verfahren vorgelegten Vertragsentwürfe und insbesondere die Laufzeit von 15 Jahren kartellrechtlich gerechtfertigt erschienen. Alle erklärten im Ergebnis übereinstimmend, dass sie die Laufzeit von 15 Jahren kartellrechtlich für unbedenklich hielten. Rein vorsorglich ist schließlich eine Klausel in die Verträge aufgenommen worden, nach der im Falle der Unwirksamkeit der Laufzeit die höchstzulässige Laufzeit gilt.

Aufteilung der Lose

Die Rechte sind aufgeteilt in drei Lose zur Ausschreibung gelangt: Los 1 enthält das ausschließliche Recht, an Fahrgastunterständen und Stadtinformationsanlagen Werbung im Format 4/1 zu betreiben.

Los 2 beinhaltet das ausschließliche Recht, in der Freien und Hansestadt Hamburg auf Staatsgrund hinterleuchtete Großwerbeanlagen im Format 18/1 mit einer Motivgröße entsprechend dem DIN-Standardmaß von 3560 mm x 2520 mm zu errichten und an diesen Werbung zu betreiben.

Los 3 beinhaltet das ausschließliche Recht zur Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg, soweit nicht die in den Losen 1 und 2 enthaltenen Werberechte oder die unter 1.2 beschriebenen Ausnahmen betroffen sind. Es entspricht ­ mit Ausnahme der Klebeflächen im Format 18/1 und der noch größeren Plakatformate ­ den gegenwärtig von der HAW wahrgenommenen Rechten.

Mit dem Zuschlag auf dieses Los wird der entsprechende Bieter verpflichtet, die Anteile an der HAW von der Firma DSM zu erwerben.

5 Vergabeverfahren

Die Vergabe der Werberechte ist vergaberechtlich als Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu qualifizieren, die nicht dem Kartellvergaberecht der §§ 97 ff des GWB unterliegt. Um die auch bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu wahrenden Grundsätze von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu beachten, wurde das Verfahren in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren mit europaweiter Bekanntmachung ausgestaltet. Nach der europaweiten Bekanntmachung wurden nach einem Teilnahmewettbewerb vier Bieter zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert. Nach einer ersten Wertungsrunde wurden dann mit den drei Bietern, die die besten indikativen Angebote abgegeben hatten, intensive Verhandlungen über die nähere Ausgestaltung der Angebote und die Anforderungen Hamburgs geführt. Anschließend wurden die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert. Nach Auswertung der verbindlichen Angebote wurde mit denjenigen Bietern, die ein qualifiziertes Angebot abgegeben hatten, eine letzte Verhandlungsrunde geführt. Anschließend haben sie die Gelegenheit zur Abgabe eines letzten Angebots erhalten.

Diese Angebote wurden am Montag, dem 22.10.07, in Anwesenheit eines Notars eröffnet und bewertet. Im Anschluss erfolgte die Annahme des besten Angebots in dem jeweiligen Los.

6 Auswahlentscheidung

Auf Grund der von den verbliebenen Bietern abgegebenen endgültigen Angebote wurden folgende Auswahlentschei dungen getroffenen und mit den jeweiligen Bietern die Werberechtsverträge abgeschlossen: Los 1 (Fahrgastunterstände und Stadtinformationsanlagen: Firma JCDecaux Deutschland GmbH Los 2 (hinterleuchtete Großwerbeanlagen im Format 18/1):

Die Firma JCDecaux Deutschland GmbH wird künftig 55

Anlagen betreiben. Die Firma Deutsche Städte Medien GmbH wird nach Ausübung ihres Eintrittsrechts zukünftig 85 Anlagen betreiben.

Los 3 (ausschließliches Werberecht auf Staatsgrund im Übrigen, soweit nicht die Gegenstände der Lose 1 und 2 betroffen sind oder die Ausnahmen gemäß 4.1.2 greifen): Firma Deutsche Städte Medien GmbH. 7 Bewertung

Auswahlkriterien

Die getroffenen Auswahlentscheidungen beruhen auf der sukzessiven Abschichtung geeigneter Angebote in den einzelnen Phasen des Verfahrens mit dem Ziel, das insgesamt beste Angebot in jedem der drei Lose zu ermitteln.

Bei der Bewertung der Gestaltung wurde ein Beirat beteiligt; er bestand unter Vorsitz des Oberbaudirektors aus Vertreterinnen und Vertretern

­ der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen,

­ der Handelskammer,

­ einer Werbeagentur/bzw. eines Verbandes von Werbeunternehmen,

­ der Hamburger Hochbahn AG,

­ des Fahrgastbeirates des HVV,

­ der Hamburg Tourismus GmbH,

­ der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) und des Landesseniorenbeirats.

Zur Beurteilung des Kriterium „Qualität des Betriebs" wurden ferner die Verkehrsunternehmen, zum Kriterium „Hamburg-Werbung" wurde die hamburg marketing GmbH beteiligt.

8 Gestaltung, Zahl und Ausstattung der Anlagen

Eignung für Behinderte

Für alle Stadtmöbel ­ insbesondere für die Fahrgastunterstände ­ war ein wichtiges Kriterium, dass sie die Anforderungen der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen erfüllen. Den Bietern ist auferlegt worden, dass Fahrgastunterstände so zu konstruieren sind, dass sie Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlbenutzern ausreichenden Bewegungsraum bieten.

Darüber hinaus sind die Anforderungen der DIN 18024-1 für barrierefreies Bauen an Haltestellen bzw. der diese DIN ersetzenden Regelung einzuhalten.

Bei den im öffentlichen Straßenraum aufzustellenden Stadtinformationsanlagen (SIA) ist insbesondere darauf geachtet worden, dass diese mit einem ausreichend breiten Sockel am Untergrund befestigt werden, damit die Abmessungen einer SIA mit einem Blindenstock ertastet werden können.

Fahrgastunterstände und Stadtinformationsanlagen

Anzahl der Anlagen

Zu Beginn der Vertragslaufzeit werden insgesamt ca. 2110

Fahrgastunterstände auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestellt sein. 540 davon werden ohne Werbung sein. Der Vertragsnehmer muss die Fahrgastunterstände bis zum 30. Juni 2010 gegen die im Rahmen dieses Verfahrens ausgewählten Modelle auswechseln. Ein Nebenangebot der Firma JCDecaux Deutschland GmbH, einen Großteil der bisherigen Fahrgastunterstände stehen zu lassen und dafür ein leicht erhöhtes Entgelt zu zahlen, wurde abgelehnt. Es hätte der Zielsetzung des Wettbewerbsverfahrens, neue, hochwertige Stadtmöbel in Hamburg einzuführen, widersprochen. Darüber hinaus werden während der Vertragslaufzeit ca. 250 weitere Fahrgastunterstände aufgestellt. Der Vertragsnehmer hat das Recht, an all diesen Fahrgastunterständen Werbevitrinen im Format 4/1 anzubringen, es sei denn, andere Rechtsvorschriften stehen entgegen.

Unabhängig von Fahrgastunterständen werden ca. 350

SIA auf Hamburgs Straßen stehen, die im gleichen Zeitraum neu errichtet werden.

Gestaltung (Nrn. 1 und 6 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Die Fahrgastunterstände sind das prägende Element bei der Einführung neuer Stadtmöbel, so dass ihrer Gestaltung und Funktionalität besondere Bedeutung zukommt. Ab 2009 werden die vom international hoch renommierten Designer Norman Foster entworfenen Fahrgastunterstände flächendeckend in Hamburg aufgestellt werden. Sie weisen einerseits ein modernes, eigene Akzente setzendes Design auf, fügen sich aber gleichzeitig an ganz unterschiedlichen Aufstellorten im Stadtbild ein, ohne aufdringlich zu wirken. Sie sind uneingeschränkte zum Witterungsschutz und für die Information der Fahrgäste geeignet. Sie zeichnen sich ferner durch die Verwendung beständiger, wartungsfreundlicher und insbesondere auch gegen Vandalismus so weit wie möglich geschützter Materialien aus.

Grundsätzlich wird ein einheitliches Modell für die gesamte Stadt zum Einsatz kommen, allerdings mit der Maßgabe, dass im Einzelfall für maximal 15 v. H. der Standorte auch andere Modelle ausgewählt werden oder Anpassungen des Grundmodells erfolgen können.

Die Stadtinformationsanlagen entsprechen in technischer Ausführung den Fahrgastunterständen, so dass sie ohne wesentliche Veränderung sowohl in die Unterstände integriert als auch isoliert aufgestellt werden können.

Fahrgastinformation (Nr. 4 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Die Option zur Ausstattung der Fahrgastunterstände mit Anzeigern zur dynamischen Fahrgastinformation (DFI) wurde in den Verhandlungen sehr ernsthaft mit den Bietern und den Verkehrsunternehmen erörtert und geprüft.

Dabei hat sich ergeben, dass Fahrgastinformationen an Bushaltestellen optimal durch die Fahrplanaushänge in barrierefreier Form einerseits und durch Anzeigesysteme mit Informationen über die voraussichtliche Wartezeit andererseits erfolgen. Die Anbringung von Fahrplänen soll wie bisher in den Fahrgastunterständen erfolgen.

Elektronische Anzeigesysteme dagegen sollen an wichtigen Haltestellen vorzugsweise an Haltestellenmasten montiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch die sich nähernden Fahrgäste in der Lage sind, die Anzeigen zu lesen. Die Anzeigesysteme sollten auch zur Vermeidung komplexer Schnittstellenprobleme nicht von den Herstellern der Fahrgastunterstände, sondern von den Verkehrsunternehmen betrieben werden. Gleichwohl ist im Vertrag die Option gesichert, dass an weniger bedeutenden Haltestellen auch Anzeigesysteme in den Fahrgastunterständen auf Kosten der Verkehrsunternehmen eingebaut werden können. Die Reinigung der Anzeiger erfolgt in diesem Fall durch das Werbeunternehmen.

Durch den Verzicht auf die Ausstattung und den Betrieb elektronischer DFI-Anzeigesysteme auf Kosten des Werbeunternehmens konnten erhebliche Mehreinnahmen (bis zu 25.000,- Euro je Standort eines DFI-Anzeiger) gesichert werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Verkehrsunternehmen Investitionszuschüsse zur Ausstattung zusätzlicher Haltestellen mit Fahrgastinformationsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung hierüber wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2009/1010 getroffen.

Informationsterminals (Nr. 9 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Darüber hinaus werden in 20 Fahrgastunterstände sog. Informationsterminals mit Internet-Zugang eingebaut werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so auch zukünftig die Möglichkeit, an Bushaltestellen das Angebot der HVV zur Fahrgastinformation und weitere Angebote online abzurufen.

Anpassung an technische Neuerungen (Nr. 12 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Da derzeit nicht abzusehen ist, wie sich die Technik in den 15 Jahren Vertragslaufzeit entwickeln wird, hat die Stadt dem Vertragspartner auferlegt, dass er die Anlagen während der Vertragslaufzeit ohne weitere Kosten und Gegenleistungen Hamburgs an den Stand der Technik anzupassen hat. Führt die Anpassung zu einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand, können Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg entstehen. Im Übrigen kann Hamburg den Einbau zusätzlicher Ausstattungsmerkmale und für den Vertragspartner wirtschaftlich unzumutbare Anpassungen an den Stand der Technik gegen eine angemessene und einvernehmlich zu vereinbarende Anpassung der Entgelte verlangen.

Buswartehalle auf dem Rathausmarkt (Nr. 11 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Im Rahmen des Verfahrens ist nach eingehender Prüfung erneut verworfen worden, einen oder mehrere Fahrgastunterstände unmittelbar auf dem Rathausmarkt zu errichten.

Der Rathausmarkt ist der zentrale Platz der Hamburger Innenstadt und bildet den repräsentativen Vorraum von Parlament und Regierung. Er ist Bestandteil der stadtbildenden Raumfolge Außenalster ­ Binnenalster ­ Kleine Alster ­ Rathausmarkt. Die Gestaltung des Platzes ist Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens. Der Entwurf bildet den städtebaulichen Rahmen für das Rathaus und folgt einem schlüssigen in sich geschlossenen Gestaltungskonzept, welches darauf basiert, dass der Rathausmarkt durch die an seinem Rand stehenden Gebäude begrenzt wird. Ein Fahrgastunterstand würde die räumliche Wirkung des Gesamtkonzepts beeinträchtigen und damit die Klarheit des entwurflichen Leitgedankens in Frage stellen. Die am Rathausmarkt in geringem Abstand vorhandene Überdachung bietet für Fahrgäste den notwendigen Witterungsschutz.

Los 2 ­ Großwerbeanlagen (Nr. 1 des Bürgerschaftlichen Ersuchens)

Anzahl

Der Senat hat am 23. November 2006 beschlossen, dass die Anzahl der hinterleuchteten Großwerbeanlagen von derzeit 39 auf insgesamt bis zu 150 erhöht werden soll.

Zugleich sollen die bisher auf Staatsgrund bestehenden 283 Klebeflächen im Format 18/1 abgebaut werden.

Das mit großen Abstand beste Angebot sieht lediglich die Errichtung von 140 hinterleuchteten Großwerbeanlagen vor.

Gestaltung Besonderes Augenmerk wurde bei der Bewertung der Gestaltung dieser Anlagen auf eine möglichst zurückhaltende Gesamtkonstruktion gelegt. Die von JCDecaux Deutschland GmbH angebotenen Modelle des Designers Jean-Michel Wilmotte sowie die von der Deutsche Städte Medien angebotenen Modelle Wittenberg Hübener Claussen („WHC") verwirklichen diese Anforderungen in gleichem Maße.

Los 3 ­ Sonstige Werbeanlagen

Anzahl der Anlagen Wesentliches Element der Stadtmöblierung im Los 3 ist die Werbung an Säulen. Künftig werden nur noch 1200, statt bisher 1700, kommerziell genutzte Säulen, davon 300 für konventionelle Klebeplakatierung geeignet, betrieben werden. Mit der Aufstellung von 900 hinterleuchteten Säulen, insbesondere auch hinterleuchteten sog. Ganzstellen, beschreitet die Außenwerbung in Hamburg deutschlandweit neue Wege.