All das ist seit Jahren von der Stadt erfüllt worden

Kultursenatorin in schwerer See: Widersprüche im Fall des Maritim Museums

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/7264 vermeidet der Senat eine klare Aussage auf meine Frage, in wessen Besitz sich die Sammlung Tamm gegenwärtig befindet. Stattdessen wird auf den Einbringungsvertrag verwiesen, welcher der Bürgerschaft am 6. Januar 2004 vorgelegt wurde. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Sammlung des Privatmanns Peter Tamm in Eigentum und Besitz der Peter Tamm Sen.-Stiftung übergehen soll, wenn die Stadt verschiedene Bedingungen erfüllt hat. Vor allem ging es um:

- die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags über 30 Millionen Euro,

- die rechtsverbindliche Unterzeichnung eines Erbaurechtsvertrags

- die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Bauvertrags.

All das ist seit Jahren von der Stadt erfüllt worden. Umgekehrt bestand die Verpflichtung für Peter Tamm, seine private Sammlung an die ausschließlich von ihm geleitete Stiftung zu übergeben.

In der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. November 2007 wird der Sprecher der Kulturbehörde mit der Aussage zitiert, die Ausstellungsobjekte gehörten inzwischen der Stiftung. Die Kultursenatorin äußert sich dagegen in einer Presseinformation vom 8. November wörtlich: „Im Einbringungsvertrag ist klipp und klar geregelt, wie die Sammlung in die Peter Tamm Sen.- Stiftung überführt wird ­ und das geschieht auch genau so." Die Übertragung des Eigentums hat demnach noch nicht statt gefunden, was den Regelungen des Einbringungsvertrages widersprechen würde. Überdies muss es sich bei einer der beiden öffentlichen Äußerungen der Kulturbehörde um die Unwahrheit handeln.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Peter Tamm Sen. Stiftung wie folgt:

1. Hat der Sprecher der Kulturbehörde in seiner Äußerung gegenüber der Tageszeitung „Die Welt", die Ausstellungsobjekte gehörten inzwischen der Stiftung, die Wahrheit gesagt?

2. Anders als der Sprecher der Kulturbehörde sagte die Kultursenatorin, dass die Eigentumsüberführung „geschieht" ­ die Übertragung des Eigentums hat demnach noch nicht stattgefunden. Trifft es zu, dass die Übertragung des Eigentums aus Privatbesitz des Sammlers an die Stiftung noch nicht stattgefunden hat?

3. Wer hält zum aktuellen Zeitpunkt Eigentum und Besitz an der gesamten Sammlung, die Herr Prof. Peter Tamm im Laufe von Jahrzehnten zusammengetragen hat?

Die Senatorin behauptet in ihrer Presseinformation vom 8. November, dass die Eigentumsübertragung so passiert, wie es im Einbringungsvertrag klipp und klar geregelt sei. Der der Bürgerschaft vorliegende Einbringungsvertrag regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Eigentumsübertragung stattfinden kann. Dabei handelt es sich um

- die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags über 30 Millionen Euro,

- die rechtsverbindliche Unterzeichnung eines Erbaurechtsvertrags

- die Unterzeichnung eines Vertrags zwischen der Stadt und der Firma Heinemann

- den Abschluss eines Bauvertrags

- die verbindliche Zusage der Stadt Hamburg zur Errichtung einer Fußgängerbrücke.

Sachenrechtlich ist für den Eigentumsübergang eine „Einigung" und eine „Übergabe" erforderlich. Auf der Grundlage des Einbringungsvertrags vom 24. Juni 2004 zwischen Herrn Prof. Peter Tamm und der Peter-Tamm-Sen. Stiftung und der diesem Vertrag beigefügten Sammlungsbeschreibung haben Prof. Peter Tamm und die Peter-TammSen. Stiftung mit Übertragungsvertrag vom 1. August 2007 die „Einigung" über den Eigentumsübergang der Sammlungsgegenstände bestätigt und die „Übergabe" präzisiert. Danach erfolgt die Übergabe entsprechend dem Fortschritt der Einrichtung sukzessive durch räumliche Verbringung der Gegenstände aus den Räumen des Wissenschaftlichen Instituts für Schifffahrts- und Marinegeschichte, Elbchaussee 277 beziehungsweise Elbchaussee 257 in den Kaispeicher B, Koreastr.1.

4. Wann hat die Stadt diese Bedingungen erfüllt? Bitte für jede Bedingung einzeln aufführen.

5. Welcher Zeitraum ist verstrichen seit Erfüllung der letzten für den Eigentumsübertrag relevanten Bedingung durch die Stadt?

Zuwendungsvertrag und Erbbaurechtsvertrag wurden am 24. Juni 2004 geschlossen.

Der Vertrag mit der Firma Gebr. Heinemann datiert vom 22. Juli 2004, der Bauvertrag vom 10. Juni 2005. Die Zusage der Stadt gegenüber Herrn Prof. Peter Tamm zur Errichtung einer Fußgängerbrücke wurde am 1. Oktober 2004 durch die HafenCity Hamburg GmbH und am 8. Oktober 2004 durch die zuständige Behörde bestätigt.

6. Warum behauptet die Kultursenatorin, der Eigentumsübertrag geschehe wie im Einbringungsvertrag geregelt, wenn sie trotz Erfüllung aller Bedingungen der Stadt noch aussteht?

Siehe Antwort zu 1.

In der öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses vom August 2004 hieß es vonseiten der Finanzbehörde zur Frage der Eigentumsübertragung durch Herrn Prof. Tamm: „Er hat sich aber jetzt schon zum Eigentumsübergang in dem Fall verpflichtet, wenn der Kaispeicher B fertig ist."

7. Wann ist der Kaispeicher B fertiggestellt worden?

Der Kaispeicher B wurde Ende Dezember 2006 fertiggestellt, der angrenzende Flügel im Speicher der Firma Gebr. Heinemann im Mai 2007.

8. Ist Herr Peter Tamm danach der Verpflichtung zur Eigentumsübertragung nachgekommen?

9. Wann ist das Eigentumsrecht an der Sammlung übertragen worden?

Bitte Datum angeben.

Siehe Antwort zu 1.

Wörtlich äußerte der Vertreter der Finanzbehörde in der öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses: „In dem Augenblick haben wir dann wiederum auch die Sicherheit, dass die Sammlung endgültig in das Eigentum der Stiftung übergeht und die Stiftung wiederum durch ihre Satzungsänderung verpflichtet ist, ihren Sitz in Hamburg zu halten, ein Museum in Hamburg zu betreiben."

Ist die Satzung der Peter Tamm Sen.-Stiftung entsprechend geändert worden?

11. Wann hat die Satzungsänderung stattgefunden? Bitte genaues Datum angeben.

Die Satzung der Peter-Tamm Sen. Stiftung wurde am 11. September 2004 neu gefasst und durch die Stiftungsaufsicht am 17. September 2004 genehmigt.