Videoüberwachung am Hansaplatz

Seit dem 14. Mai 2007 sind am Hansaplatz Video-Kameras installiert. Laut Senat (vergleiche Drs. 18/5242) gehört der Hansaplatz nach der Reeperbahn gleichbleibend zu den am stärksten mit Kriminalität im öffentlichen Raum belasteten Örtlichkeiten in Hamburg.

Ich frage den Senat:

1. Wer überwacht die am Hansaplatz montierten Videokameras?

2. Wie viele Polizeibeamte sind mit der Überwachung der Kameras betraut?

3. Kontrolliert nur ein Polizeibeamter die Vorgänge auf den Bildschirmen?

Alle 161 Mitarbeiter der Polizeieinsatzzentrale sind in die Aufgabe der Videoüberwachung Hansaplatz eingewiesen. Dabei überwacht jeweils ein Mitarbeiter im stündlichen Wechsel die Bildschirme.

4. Wie hoch ist der Einsatz von zusätzlichem Personal für die Bedienung, Überwachung und Auswertung der Kameras?

Mit Einführung der Videoüberwachung Hansaplatz wurden der Polizeieinsatzzentrale acht zusätzliche Mitarbeiter zugewiesen.

5. Die Kameras sind schwenkbar. Wird hiervon Gebrauch gemacht oder werden lediglich die Standbilder überprüft?

Die Schwenkbarkeit der Kameras wird genutzt.

6. Laut Drs. 18/5242 sind die Details der Videoüberwachung am Hansaplatz in einer „Dienstanweisung Videoüberwachung Hansaplatz" zusammengefasst.

a. Wurde diese Dienstanweisung dem Datenschutzbeauftragten vorgelegt?

i. Wenn ja, wie hat er Stellung genommen?

ii. Wenn nein, warum nicht?

b. Welchen Regelungsinhalt hat die Dienstanweisung?

Der Entwurf der Dienstanweisung für die Videoüberwachung Hansaplatz wurde dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vorgelegt. Dieser hat hierzu einzelne datenschutzrechtliche Hinweise gegeben und Anmerkungen gemacht. Die Dienstanweisung regelt das organisatorische und einsatztaktische Verfahren zur Durchführung der Maßnahme.

7. Ist es durch die Videoüberwachung zu einem Rückgang strafbarer Handlungen auf dem Hansaplatz gekommen?

Die im dortigen Bereich registrierte Kriminalität ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im 3. Quartal 2007 nicht zurückgegangen.

8. Erfolgt für den Hansaplatz eine Sonderauswertung der Kriminalitätsbelastung wie an der Reeperbahn? Wenn ja, welche Straftaten werden in der Sonderauswertung erfasst?

Ja.

Folgende Straftaten im öffentlichen Raum werden in der Sonderauswertung (siehe auch Drs. 18/4212) erfasst:

- Raubdelikte

- Gefährliche und schwere Körperverletzungen

- Einfache und fahrlässige Körperverletzungen

- Bedrohungen/Nötigungen

- Sachbeschädigungen

- Sexualdelikte

- Freiheitsberaubungen

- Straftaten gegen das Leben

- Betäubungsmitteldelikte

9. Welche Entwicklung hat es bei den relevanten Straftaten im öffentlichen Raum im 3. Quartal 2007 gegeben. Bitte jeweils im Vergleich zum 1. und

2. Quartal 2007 und 3. Quartal 2006 darstellen? Ist durch die Videoüberwachung die Belastung des Hansaplatzes durch Randalierer, Drogendealer, Prostituierte, Alkohol- und Drogenkranke vermindert worden?

11. Konnten konkrete Straftaten durch die Videoüberwachung verhindert werden?

a. Wenn ja, welche und wie viele und zu welchem Zeitpunkt?

b. Wenn nein, warum nicht?

12. Konnten Straftaten durch die Videoüberwachung beziehungsweise die Auswertung der gespeicherten Aufzeichnungen aufgeklärt werden?

a. Wenn ja, welche und wie viele?

b. Wenn nein, warum nicht?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

13. Hat es durch die Videoüberwachung eine Zunahme von Straftaten in den angrenzenden Straßen gegeben?

Die Zahl der durch die unter 8. genannten Sonderauswertung erfassten Straftaten in den angrenzenden Straßen hat im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im 3. Quartal 2007 nicht zugenommen.

14. Konnte durch den Einsatz der Kameras der Einsatz von Polizeikräften verdeckt oder offen vermindert werden?

Die Videoüberwachung Hansaplatz ist nicht darauf ausgerichtet, sonstige polizeiliche Maßnahmen entbehrlich zu machen. Im Übrigen betrifft die Frage die Einsatztaktik der Polizei, der Senat sieht daher von weiteren Angaben dazu ab.

15. Wie teuer war die Videoüberwachung des Hansaplatzes insgesamt?

a. Wie hoch waren die Kosten für die Einrichtung der Videoüberwachung?

b. Wie hoch sind die Kosten für den Betrieb der Videoüberwachung inklusive Personalkosten?

Die Investitionskosten für die Videoüberwachung Hansaplatz betrugen rund 400.000 Euro. Die Betriebs- und Personalkosten werden aus laufenden Haushaltstiteln bestritten und werden nicht separat ausgewiesen.

16. Wie viele bürgernahe Beamte hätten eingesetzt werden können, wenn man die Finanzmittel zur Kameraüberwachung für die Verstärkung des Personaleinsatzes verwandt hätte?

Die Umrechnung einmaliger Investitionskosten auf dauerhaft angelegte Personalkosten ist spekulativ. Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

17. Ist die Aufenthaltsqualität auf dem Hansaplatz durch die Videoüberwachung verbessert worden?

Siehe Antwort zu 10.

18. Welches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Videoüberwachung wurde festgelegt?

Die Wirksamkeitsprüfung erfolgt auf Basis der Fallzahlenentwicklung, durchgeführter polizeilicher Maßnahmen sowie sonstiger Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Videoüberwachung.