Fahrzeuge im Katastrophenschutz

Die am Katastrophenschutz (KatS) in Hamburg beteiligten Organisationen und Einrichtungen werden von Bundes- und Landesseite in einem gewissen Umfang mit Material ausgestattet Hierzu zählt auch die Bereitstellung von Fahrzeugen für die Aufgaben des KatS. Diesbezüglich wird immer wieder beklagt. dass es zu wenige Fahrzeuge gibt und dass die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge teilweise alt oder schlecht ausgestattet sind. Vergleicht man die Hamburger Fahrzeugausstattung mit der umliegender Bundesländer, so fällt tatsächlich etwa im Sanitätsdienst auf, dass Hamburger Fahrzeuge nahezu ausnahmslos älter sind, als etwa in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein eingesetzte Fahrzeuge.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die in den Hamburger Katastrophenschutz fest eingebundenen Hilfsorganisationen verfügen zum einen über eine organisationseigene und zum anderen über eine bundeseigene Ausstattung; beide stehen dem Katastrophenschutz im Bedarfsfall uneingeschränkt zur Verfügung. Während der Bund seine Ausstattung beschafft, ersetzt und die entsprechenden Vorhaltekosten trägt, stellen die Organisationen aufgrund von Vereinbarungen ihre eigenen Ressourcen bei Katastrophen oder Großschadensfällen der Stadt uneingeschränkt zur Verfügung. Dafür erhalten sie Zuwendungen, die sich an den jeweils von ihnen zugesicherten Leistungen orientieren. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Gerät zur Erfüllung der zugesicherten Leistungen erfolgt eigenverantwortlich.

Die Freiwillige Feuerwehr, ist sowohl mit bundes- als auch mit landeseigenen Fahrzeugen ausgestattet.

Im Ergebnis werden die Ressourcen der Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und gegebenenfalls auch der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Katastrophenfall eingesetzt.

Nachdem der Bund angekündigt hat, die Leistungen im Bereich des ergänzenden Katastrophenschutzes an die neuen Bedrohungslagen technisch anzupassen, wird eine landesseitige Ergänzung der Ressourcen der Hilfsorganisationen planerisch vorbereitet. Die konzeptionellen Arbeiten wurden bereits in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen aufgenommen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verteilung der bundeseigenen Fahrzeuge, der Ergänzung dieser Ressourcen durch landeseigene Fahrzeuge und auf der möglichen Übernahme der vom Bund als nicht systemkonform eingestuften Fahrzeugtypen und deren Verwendung.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

I. Fahrzeugbestand

1. Welche am Katastrophenschutz in Hamburg beteiligten Organisationen/Einrichtungen/Behörden sind für Ihre Einsatzzwecke mit staatlich beschafften Fahrzeugen ausgestattet, die auf die Behörde für Inneres (BfI) zugelassen sind?

2. Um welche Fahrzeugtypen handelt es sich dabei und in welcher Stückzahl sind diese jeweils vorhanden?

Für Einsatzzwecke des Katastrophenschutzes sind in Hamburg die Feuerwehr, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Johanniter-UnfallHilfe (JUH) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit durch den Bund beschafften Fahrzeugen ausgestattet. Die Fahrzeuge sind auf die Behörde für Inneres zugelassen.

Folgende Fahrzeugtypen und Stückzahlen werden derzeit vom Bund bereitgestellt: LF16-TS (Löschgruppenfahrzeug) 29 Stück SW 2000-Tr (Schlauchwagen) 4 Stück ABC-ErkKw (Erkundungsfahrzeug für den Spür- und Messeinsatz) 11 Stück DMF (Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug) 6 Stück Dekon-P (Dekontaminationsfahrzeug-Personal) 7 Stück KTW (Krankentransportwagen) 29 Stück ArztTrKw (Arzttruppkraftwagen) 19 Stück BtLKW (Lastkraftwagen für Betreuungszwecke) 17 Stück FKH (Feldkochherd) 18 Stück BtKombi (Betreuungskombi) 21 Stück

3. Wie verteilen sich die unter 2. abgefragten Stückzahlen der Fahrzeugtypen auf die einzelnen Organisationen?

Die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten trägt der Bund.

5. Wie alt sind die unter 2. abgefragten Fahrzeugtypen durchschnittlich? Bitte für jeden Fahrzeugtyp getrennt angeben.

Siehe Antwort zu I. 3.

II. Fahrzeugersetzungen

1. Wie viele Fahrzeuge der unter 1. abgefragten Fahrzeugtypen sind in den letzten zehn Jahren jeweils ersetzt worden? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Ersetzungen durch Neufahrzeuge, in wie vielen Fällen um Ersetzungen durch gebrauchte Fahrzeuge?

2. Nach welcher Einsatzdauer beziehungsweise Laufleistung stehen die unter I. abgefragten Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugtypen jeweils zur Ersetzung durch Neufahrzeuge an?

3. Werden die unter II. 2. abgefragten Ersatzbeschaffungszeiten aktuell eingehalten oder kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen? Falls es zu Verzögerungen kommt, weshalb ist dies der Fall und um welche Zeiträume handelt es sich dabei?

In den letzten zehn Jahren wurden durch Neufahrzeuge folgende Fahrzeuge vom Bund ersetzt:

Grundsätzlich nach einer maximalen Einsatzdauer von 40 Jahren.

4. Wie viele Fahrzeuge des Katastrophenschutzes stehen derzeit in Hamburg für das laufende und das kommende Jahr zur Ersetzung an und um welche Fahrzeugtypen handelt es sich dabei jeweils?

Nach derzeitigem Sachstand werden in 2007 noch folgende Fahrzeuge ausgesondert:4 ABC-ErkKw, 3 LF16-TS.

Für 2008 steht bereits die Aussonderung folgender Fahrzeuge fest: 1 ABC-ErkKw (schriftliches Gutachten der Oberfinanzdirektion Hamburg steht noch aus)

5. Was geschieht mit den ersetzten Fahrzeugen? Werden diese ausgesondert und durch den Bund/die Stadt Hamburg veräußert oder den beteiligten Organisationen zur Übernahme angeboten?

Die ausgesonderten Fahrzeuge werden ausschließlich durch eine vom Bund beauftragte Verwertungsgesellschaft (VEBEG) veräußert.

III. Fahrzeugtypen

1. Verschiedene Bundesländer haben in Eigeninitiative Fahrzeuge des Katastrophenschutzes beschafft, die von den bundesweit üblichen Fahrzeugen abweichen. Welche Fahrzeugtypen der im Hamburger KatS verwendeten Fahrzeuge sind reine Hamburger Fahrzeugtypen?

2. Plant Hamburg derzeit die Anschaffung von weiteren KatSFahrzeugtypen, die von bundesweit üblichen Fahrzeugtypen abweichen?

Wenn ja, welche Typen in welcher Stückzahl und zu wann?

3. Plant Hamburg den Ersatz von Fahrzeugtypen des Katastrophenschutzes, die ausgelaufen und nicht mehr für eine Neubeschaffung vorgesehen sind, wie etwa dem Sanitätsgruppenkraftwagen (SanGrKW)?

Wenn ja, für welche Fahrzeugtypen ist ein solcher Ersatz vorgesehen?

Hamburg hat in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 52 Löschfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr in Eigeninitiative beschafft, mit denen die im Jahre 1995 im Zusammenhang mit der Neuordnung des Zivilschutzes vom Bund freigesetzten und von Hamburg unentgeltlich übernommenen Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS ersetzt wurden. Hierbei handelt es sich um einen reinen Hamburger Fahrzeugtyp.

Von den der Feuerwehr Hamburg vom Bund zugeteilten Löschfahrzeugen Typ LF 16-TS, siehe Antwort zu I. 1. und I. 2. und zu II. 4., sind in 2007 drei Fahrzeuge ausgesondert worden. Aufgrund der Lebensdauer der Fahrzeuge sind weitere Aussonderungen in den nächsten Jahren nicht auszuschließen. Da der Bund nach dem hier vorliegenden Sachstand einen Ersatz der Fahrzeuge nicht vor 2012 plant, wird von Hamburg derzeit die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung geprüft.

IV. Ausblick

Derzeit wird immer wieder eine Umstrukturierung des KatS diskutiert.

Unter anderem wird eine Neustrukturierung in „Task Forces" diskutiert, die verschiedene Aufgaben bündeln sollen. Wird die Stadt Hamburg sich nach derzeitigem Sachstand an einer solchen Umstrukturierung beteiligen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja:

1. Wie stellt sich der derzeitige Sachstand bezüglich einer solchen Umstrukturierung in Hamburg dar?

2. Wann ist mit einer Umstrukturierung des Hamburger Katastrophenschutzes zu rechnen?

3. Inwieweit sind die in Hamburg involvierten Organisationen an diesem Prozess bislang beteiligt worden und inwieweit sollen sie noch beteiligt werden?

4. Was soll zum Zeitpunkt der Umstrukturierung mit bislang vorhandenen Fahrzeugen und anderem Material geschehen?

Ja. Zusammen mit den Hilfsorganisationen wird derzeit die Neuausrichtung der Ausstattung des Hamburger Katastrophenschutzes diskutiert. Die konzeptionelle Arbeit soll zu den Beratungen für den Haushalt 2009/2010 abgeschlossen sein. Die eigentliche Umstrukturierung wird nach derzeitigem Stand für das Jahr 2010 erwartet, weil bis Ende 2009 das bisherige Ausstattungskonzept des Bundes noch Gültigkeit hat. Im Hinblick auf das Alter der nach 2009 nicht mehr als systemkonform eingestuften Ausstattung, wird zusammen mit den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr geprüft, ob und gegebenenfalls welche Fahrzeuge vom Bund übernommen und im Hamburger Katastrophenschutz weiterverwendet werden können.