Immobilie

Zu Tzn. 85 ­ 101, Mieten und Pachten (Universität Hamburg)

Die Universität Hamburg hat infolge vielfältiger administrativer Mängel das Einnahmepotenzial aus der Vermietung und Verpachtung hochschuleigener Räume nicht ausgeschöpft. Sie hat keinen Überblick über die dafür geeigneten Räume, die tatsächlichen Überlassungsverhältnisse und die daraus resultierenden Einnahmen.

Nachteilige Verträge mit Mietern und Pächtern führten zu erheblichen finanziellen Einbußen.

Der Rechnungshof führte unter anderem aus, dass die Universität Hamburg (UHH) bestehende Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung durch die Vermietung und Verpachtung von Räumen, die nicht ständig für Lehr- und Forschungszwecke benötigt würden, nicht genutzt hätte.

Wesentliche Ursachen dafür seien:

- zu niedriger beziehungsweise nicht erhobener Miet- und Pachtzins,

- teilweiser oder gänzlicher Verzicht auf Betriebskostenerstattungen,

- Vertragsregelungen zum Nachteil der UHH (zum Beispiel lange Laufzeiten) und

- fehlender Überblick über vermietbare Räume, Kfz-Stellplätze und Automatenaufstellungen.

Ergänzend wies der Rechnungshof darauf hin, dass die bereits 2000 zugesagten Kooperationsverträge mit den Fördervereinen des Fachbereichs Bewegungswissenschaft erst infolge der erneuten Prüfung des Rechnungshofs im Dezember 2006 abgeschlossen worden seien.

Die Senatsvertreterin hob einleitend hervor, dass dem Bericht des Rechnungshofs nichts hinzuzufügen sei. Die UHH sei dankbar für die Feststellungen des Rechnungshofs, weil sie dadurch bei der Umsetzung notwendiger Änderungen unterstützt werde, die sich durch die dezentrale Struktur ­ verschärft durch die Änderung des Hochschulgesetzes 2005 ­ schwierig gestalten.

Die UHH habe sich mit dem Abschluss des Prüfungsverfahrens zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen verpflichtet, über deren Umsetzung der Rechnungshof regelmäßig unterrichtet werde.

Unter Bezug auf die Textzahlen des Jahresberichts informierte die Senatsvertreterin über den bisherigen Stand der Umsetzung.

Zu den Tzn. 85 bis 87 (Vertragsgestaltung und -abwicklung) erklärte sie:

- Alle neuen Verträge seien nach den mit dem Rechnungshof vereinbarten Maßnahmen erfolgt und durch die Liegenschaftsverwaltung (jetzt: Immobilienmanagement) abgeschlossen worden.

- Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) habe für ein Gebäude in Stellingen einen Mietvertrag unterzeichnet, durch den Mieteinnahmen von rund 100.000 Euro jährlich abgesichert würden.

- Die UHH habe einen Überlassungsvertrag mit dem Studierendenwerk abgeschlossen, der beinhalte, dass die Betriebskosten künftig abgerechnet werden.

- Der Vertrag über die Nutzung des BTZ-Gebäudes (Beschleuniger- und Tomographie-Zentrum) liege dem UKE zur Unterzeichung vor.

- Der Mietvertrag für das Centrum für Angewandte Nanotechnologie (CAN) liege ebenfalls zur Unterzeichnung vor.

- Ein Mietvertrag mit einer Verwaltungsfachhochschule, der unterschriftsreif sei, würde über zwei Jahre Mieteinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro einbringen. Auch hier hätten die Fakultäten erst überzeugt werden müssen, dass Flächen, die leer ständen, auch anderen zur Verfügung gestellt werden könnten.

- Die beiden Cafes in den Flügelbauten des Hauptgebäudes würden zum September 2007 neu verpachtet, die Vergabe erfolge über eine Ausschreibung.

- Der Pony-Bar seien für Betriebskosten (Wasser und Strom) 12.000 Euro in Rechnung gestellt worden, die Bezahlung stehe noch aus.

- Die Überlassungsbedingungen einschließlich der Entgeltbestimmungen seien überarbeitet worden und zum 5. Juni 2007 in Kraft getreten. Bei der universitätsinternen Bekanntgabe sei gegenüber den Fakultäten klargestellt worden, dass die Raumressourcen der UHH und nicht den Fakultäten gehörten und dementsprechend freie Räume universitätsübergreifend wirtschaftlich genutzt werden müssten (zum Beispiel für Kongresse). Alle kurzfristigen Raumvergaben an Dritte sollten künftig ausschließlich über die Universität Hamburg Marketing GmbH (UHHMG) abgewickelt werden.

Die Senatsvertreterin berichtete zu Tzn. 88 bis 89 (Zusammenarbeit mit einem Kulturverein) des Jahresberichts, dass sich der Interessenkonflikt durch die Mitgliedschaft des Präsidenten im Kulturverein nach dem Wechsel im Präsidium aufgelöst habe. Die UHH prüfe derzeit, ob es ähnliche Interessenkollisionen bei der Zusammenarbeit mit den Fördervereinen gebe, hierzu würde der Rechnungshof Anfang Juli informiert.

Die Senatsvertreterin führte zu Tzn. 90 bis 92 (Kfz-Stellplätze und Automatenaufstellungen) des Jahresberichts aus, dass die UHH jetzt über eine Übersicht aller Kfz-Stellplätze und aufgestellten Verkaufsautomaten verfüge. Eine Prüfung der Vergabe dieses Bereichs soll bis August 2007 abgeschlossen sein.

Die Senatsvertreterin erklärte zu Tzn. 93 bis 94 (Universitätsnahe Fördervereine) des Jahresberichts, dass im Hinblick auf die rund 90 von der UHH ermittelten Vereine deren Ressourcennutzung und die Notwendigkeit des Abschlusses von Kooperationsvereinbarungen geprüft würden. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Die jetzt abgeschlossenen fünf Kooperationsvereinbarungen mit den Fördervereinen des Fachbereichs Bewegungswissenschaft würden zu einer Erstattung für Ressourcenmitnutzung in Höhe von rund 26.000 Euro jährlich führen.

Die Senatsvertreterin berichtete zu Tz. 97 (Organisation der Vermietung und Verpachtung) des Jahresberichts, dass die alleinige Zuständigkeit für die Vermietung und Verpachtung nunmehr bei der Abteilung Bau- und Gebäudemanagement der UHH liege. Die UHH habe eine Dokumentation aller Mietverträge mit den relevanten Daten erstellt und würde hiermit die Vertragsüberwachung sicherstellen. Die UHH habe ein Konzept für ein Flächenmanagement entwickelt. Sie werde gemeinsam mit den Fakultäten softwarebasiert die derzeitige Flächennutzung erheben und eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Raumnutzung besser kontrollieren zu können. Die Beschaffung und Implementierung dieser Software solle bis Oktober 2007 erfolgen. Daneben habe die UHH das Campusmanagementsystem STINE eingeführt, in dem alle Flächen für die Lehre enthalten seien. Noch ungelöst sei die Frage, nach welchen Prioritäten die Vergabe erfolgen solle, weil die Flächen teilweise von den Fakultäten blockiert würden, obwohl sie diese nicht nutzten.

Die Senatsvertreterin teilte zu Tz. 98 (Überwachung der Einnahmen) des Jahresberichts mit, dass alle offenen Forderungen bis 31. Dezember 2006 mittlerweile manuell gemahnt und weitere Maßnahmen eingeleitet worden seien. Offene Forderungen würden bis zum 30. Juni 2007 noch manuell gemahnt. Ab 1. Juli 2007 solle das automatische Mahnverfahren von SAP Hoch7 laufen.

Die Senatsvertreterin bestätigte die Notwendigkeit einer funktionierenden Dokumentenablage (Tz. 99 Jahresbericht); die Geschäftsordnung der Präsidial17 verwaltung würde überarbeitet. Der Einsatz einer elektronischen Aktenführung mit ELDORADO sei in Planung.

Auf Anfrage der Abgeordneten der SPD erklärte die Senatsvertreterin, dass die UHH in ihren Entgeltbestimmungen einen Rahmen für die Miethöhe festgelegt habe, in dessen Grenzen die UHHMG einen Entscheidungsspielraum habe. Für Nutzer, wie zum Beispiel registrierte studentische Vereinigungen, sei Unentgeltlichkeit festgelegt worden. Die UHH gab die geltenden Entgeltbestimmungen zu Protokoll (vergleiche Mitteilung der UHH vom 3. Juli 2007, Anlage 2 zum Protokoll Nr. 18/5 vom 31. August 2007 über die Sitzung des Unterausschusses vom 21., 26. und 27. Juni 2007).

Die Abgeordneten der CDU regten an, über die alleinige Zuständigkeit von Vermietungen durch die UHHMG nachzudenken. Die Senatsvertreterin erläuterte, dass die UHHMG ausschließlich für die kurzfristige Vermietung von Räumen zuständig sei, alle langfristigen Vermietungen würden von der UHH in Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement abgeschlossen.

Die Abgeordnete der GAL bat zu Tz. 100 um Erläuterung, wie es zu der Falschinformation der Bürgerschaft gekommen sei. Die UHH gab hierzu zu Protokoll: „Die vom Rechnungshof beanstandeten unzutreffenden Angaben zu der Frage nach einem Bewirtschaftungsmonopol in universitären Gebäuden (vergleiche Drs. 18/2352) basieren auf einem Missverständnis zwischen Universität und der BWF.

Der Vorspann der Kleinen Anfrage und die Formulierung der Frage 3: „Trifft es insbesondere zu, dass bei diesen Vermietungen (...)", gab Grund zu der Annahme, dass es aufgrund der zu dem Zeitpunkt herrschenden politischen Diskussion um die UHHMG und die Kooperation mit der Pferdestall Kultur GmbH (PKG) darum ging, zu erfragen, ob die PKG mit Hilfe von angeblich vergünstigten Konditionen der UHH in kommerzielle Konkurrenz zu den bestehenden Gastrobetrieben auf dem Campus treten wollte.

Vor diesem Hintergrund hat die Universität gegenüber der BWF zu der Frage differenziert und korrekt geantwortet: „Nein, ein Bewirtungsmonopol in der Universität Hamburg besteht nicht. Da die Pächter der Einrichtungen ihre Miete umsatzabhängig entrichten, sind sie lediglich gegen kommerzielle Konkurrenz innerhalb der Gebäude geschützt, in denen sie ihre Betriebe unterhalten. Solche Bestimmungen sind allgemein üblich."

In dem Bemühen die gestellten Fragen kurz und knapp zu beantworten, wurde diese differenzierte Darstellung seitens der BWF nicht übernommen und nur mit „Nein" geantwortet."

Der Rechnungshof begrüßte die Aktivitäten der UHH zur Behebung der vorgefunden Missstände und zur Erhebung zusätzlicher Einnahmen, die schließlich dem Hochschulhaushalt zugute kämen.

Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 102 ­ 109, Konzessionsabgaben der Versorgungsunternehmen

Durch die Vereinbarung von Sonderverträgen zwischen Versorgungsunternehmen und privaten Haushalten werden mögliche Einnahmen Hamburgs aus der Konzessionsabgabe für Gas verhindert. Diese könnten durch Änderung von Bundesrecht um mindestens 10 Millionen Euro jährlich gesteigert werden.

Der Rechnungshof stellte in den Mittelpunkt, dass die dem Hamburger Haushalt 2005 aus den Konzessionsabgaben für Strom und Gas zufließenden Einnahmen