Titel, Orden und Ehrenzeichen

Am 23. Februar 2005 beschloss die Bürgerschaft mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD- und GAL-Abgeordneten, einen Antrag der CDU Abgeordneten zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes.

Seitdem bedarf die Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen durch hamburgische Beamte nur noch dann einer Genehmigung des Senats, wenn sie von einer ausländischen Regierung oder einem ausländischen Staatsoberhaupt verliehen werden. Ziel des Gesetzentwurfs war es, dass ehrende Verdienste von Beamten unabhängig von der diesbezüglichen Anschauung des Senats anerkannt werden sollten, sofern es sich um eine inländische Auszeichnung handelt.

Die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 18/1643 ergab, dass es im Jahr 2004 keine Anträge auf die Genehmigung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen gab.

Die Eröffnung neuer Auszeichnungschancen wird dies sicherlich grundlegend verändert haben. Da jedoch die Genehmigungspflicht weitgehend entfallen ist, wird sich die Gesetzesänderung jeder Evaluierung entziehen.

Dennoch frage ich den Senat: Alte Regelung:

1. Wie viele Anträge auf eine Genehmigung entsprechend § 75 des Hamburgischen Beamtengesetzes (alte Fassung) gab es in den Jahren 2000 bis 2005?

2. Wie viele dieser Anträge auf Genehmigung bezogen sich auf Titel, Orden und Ehrenzeichen, die einem Hamburger Beamten von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung angetragen wurden?

3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Anträge hat der Senat

a. genehmigt

b. nicht genehmigt?

4. Zu 3. b: Welches waren für den Senat jeweils die Gründe, die Annahme des Titels, Ordens oder Ehrenabzeichens nicht zu genehmigen?

5. Wie viele der in Frage 2 erfragten Anträge hat der Senat

a. genehmigt

b. nicht genehmigt?

6. Zu 5. b: Welches waren für den Senat jeweils die Gründe, die Annahme des Titels, Ordens oder Ehrenabzeichens nicht zu genehmigen?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Neue Regelung:

7. Ist dem Senat beziehungsweise Behörden und Ämtern trotz des Wegfalls der Genehmigungspflicht bekannt, wie vielen hamburgischen Beamten seit 2005 eine Auszeichnung durch inländische Titel, Orden und Ehrenzeichen zuteil wurde?

Nein.

8. Wie viele Anträge auf eine Genehmigung entsprechend § 75 des Hamburgischen Beamtengesetzes (neue Fassung) gab es seit 2005?

Dem Senat haben im genannten Zeitraum keine Anträge auf Genehmigung nach § 75

Hamburgisches Beamtengesetz vorgelegen.

9. Wie viele der in Frage 8 erfragten Anträge hat der Senat

a. genehmigt

b. nicht genehmigt?

10. Zu 9. b: Welches waren für den Senat jeweils die Gründe, die Annahme des ausländischen Titels, Ordens oder Ehrenabzeichens nicht zu genehmigen?

Entfällt.