Des blanken Hanses Wahrschau ­ Sturmflutwarnungen auf hamburg.de

Die Seite hamburg.de informierte am 9. (und 10.) November dieses Jahres Bürgerinnen und Bürger mit folgendem Text über die zu erwartende Sturmflut („Tilo"): „Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat eine Sturmflutwarnung für Norddeutschland ausgegeben. Im Laufe des Tages werden die Pegelstände entlang der Nordseeküste, Emden, Bremen und Hamburg stark ansteigen.

Für Hamburg erwartet das BSH einen Anstieg des Nachmittag-Hochwassers um 2,50 Meter bis 3,00 Meter über dem mittleren Hochwasser. Steigt das Wasser weiter wird unter anderem der Fischmarkt in St. Pauli unter Wasser stehen (ab 3,50 Meter)."

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Ist es zutreffend, dass das BSH tatsächlich einen Anstieg des Hochwassers von 3,30 Meter ­ und nicht von 2,50 Meter bis 3,00 Meter ­ über dem mittleren Tidehochwasser erwartete?

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnte am 9. November 2007 um circa 4.30 Uhr vor einer schweren Sturmflut mit einem möglichen Wasserstand von 3,00 bis 3,50 m über dem Mittleren Hochwasser (MHW).

2. Ist es zutreffend, dass die Meldung auf hamburg.de, der Fischmarkt in St. Pauli würde ab 3,50 Meter über dem mittleren Hochwasser unter Wasser stehen, falsch ist?

3. Ist es zutreffend, dass der Fischmarkt (Fischauktionshalle) vielmehr bei einem Hochwasser von 3,50 Meter über Normal Null überschwemmungsgefährdet ist (was 1,40 Meter über dem mittleren Hochwasser entspricht)?

Im Bereich des Fischmarktes (Fischauktionshalle) muss bereits ab einem Wasserstand von 3,50 m über Normalnull (NN) mit Überflutungen gerechnet werden, das entspricht circa 1,40 m über dem MHW.

4. Teilt der Senat die Auffassung, dass das Wasser nicht noch „weiter steigen" muss, um bei einem Hochwasser von 3,00 Meter über dem mittleren Hochwasser den Fischmarkt unter Wasser zu setzen, sondern dieser dann bereits überschwemmt ist?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Mitteilung, das Wasser müsse auf eine Höhe von 3,50 Meter über MHW steigen, um den Fischmarkt unter Wasser zu setzen, eine erhebliche Fehlinformation der Bürgerinnen und Bürger bedeutet?

6. Wie erklärt sich der Senat, dass eine derartige Fehlinformation auf hamburg.de die Bürgerinnen und Bürger erreichte?

7. Wie schätzt der Senat die Tatsache ein, dass den Bürgerinnen und Bürgern über die Meldung auf hamburg.de suggeriert wurde, nur für den Fall, dass das Wasser die vorhergesagte Höhe übersteige, liege eine Gefährdung für den Fischmarkt vor ­ während die Gefährdung des Fischmarktes tatsächlich längst gegeben war?

8. Geht der Senat grundsätzlich davon aus, hamburg.de sei ein Informations-Medium für die Hamburgerinnen und Hamburger?

9. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund möglichen Unmut der Bevölkerung aufgrund derartiger Fehlinformationen? hamburg.de GmbH & Co. KG ist die private Betreibergesellschaft des Stadtportals.

Die Veröffentlichungen erfolgen selbstständig und redaktionell autonom, das heißt die Informationen haben keinen amtlichen Charakter.

Nach Auskunft der Betreibergesellschaft habe sich die Redaktion bei der Veröffentlichung diesem Anspruch entsprechend auf die veröffentlichten amtlichen Informationen der Bundesanstalt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Behörde für Inneres (BfI) gestützt. Bei der Weiterverarbeitung der Meldungen seien jedoch die Bezugsgrößen MHW der BSH und NN der BfI vermischt worden, so dass die in der Anfrage zitierte in der Tat fehlerhafte Meldung veröffentlicht wurde.

Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

10. Am 1.11.2006 meldete hamburg.de: „Wetter aktuell: Sturmflut in Hamburg

In Hamburg besteht am Mittwoch die Gefahr einer schweren Sturmflut.

(...). Das mittlere Elbhochwasser wird am Vormittag voraussichtlich bis zu dreieinhalb Meter höher stehen als normal. Das Mittag-Hochwasser der Elbe wird voraussichtlich sogar eine Höhe von 5,90 Metern über dem Normalwert erreichen. Menschen sollten sich in Sicherheit bringen."

Ist es zutreffend, dass das damalige Hochwasser nicht mit 5,90 Meter über dem Normalwert eingetroffen ist?

Ist es zutreffend, dass die Voraussage bei hamburg.de bedeutet hätte, dass das Hochwasser mit einem Wert von 8,00 Meter über Normalnull eingetreten wäre?

Die Bezeichnung „Normalwert" wird vom BSH und der BfI nicht verwendet. Insofern können die Fragen nach dem eingetretenen Wasserstand am 1. November 2006 nicht beantwortet werden.

Ist es zutreffend, dass die Bemessungssturmflut, nach der derzeit die Hochwasserschutzanlagen erhöht werden, mit 7,30 Meter über Normalnull angesetzt ist, und dass die Deiche und Flutmauern Hamburgs durchschnittlich rund 8,00 Meter über Normalnull hoch sind?

Die aktuellen Sturmflut-Bemessungswasserstände liegen im Hamburger Bereich der Tideelbe zwischen NN+7,10 m im Westen und NN+7,80 m an der östlichen Landesgrenze; am Pegel St. Pauli liegt der Bemessungswasserstand bei NN+7,30 m. Die Sollhöhen der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen liegen ­ abhängig von den erforderlichen Zuschlägen aufgrund des örtlichen Wellenangriffs ­ zwischen NN+7,50 m und NN+9,00 m.

Wie erklärt sich der Senat derartige Fehlinformationen? Finden sich diese ebenso in den offiziellen Sturmflut-Informationsbroschüren der BfI?

Nach Auskunft der Betreibergesellschaft ist der Vorgang aus 2006 dort nicht mehr nachvollziehbar. In den Sturmflutmerkblättern der BfI finden sich keine derartigen Fehlinformationen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4., 12. und 14. und Antwort zu 5. bis 9. und 11.

11. Weshalb ist nach dieser groben Fehlinformation beziehungsweise Ungenauigkeit im Jahre 2006 in diesem Herbst der gleiche Fehler bei hamburg.de passiert?

Siehe Antwort zu 5.

12. Das Mittlere Hochwasser (MHW) wird in den Vorhersagen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) als Basis verwendet.

Normalnull (NN) ist demgegenüber die Bezugsgröße für alle Wasserstandsvorhersagen der Behörde für Inneres (BfI) für Hamburg.

Teilt der Senat die Auffassung, dass man durch Addition von 2,10 Meter zu dem auf MHW bezogenen Wert den auf NN bezogenen Wert erhält?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

13. Was rät der Senat unter dem Eindruck des Sachzusammenhangs der vorausgeschickten Fragen der Bevölkerung bei der Möglichkeit einer zu erwartenden Sturmflut und der zu erwartenden Fehlinformationen auf hamburg.de?

Bei einer drohenden Sturmflut sollten die Rundfunkdurchsagen und die Internetseiten der BfI, die örtlichen Lautsprecherwarnungen der Bezirksämter sowie die Teletextseiten des NDR-Fernsehens beachtet werden. Darüber hinaus wird auf die von der BfI verteilten Sturmflutmerkblätter hingewiesen, die auch in Fremdsprachen verfügbar sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 9. und 11.

14. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, dass andere Medien (Radio, Print, Online) hamburg.de als Informationsquelle nutzen? Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit der Genauigkeit von Informationen auf hamburg.de, insbesondere, wenn erhebliche Schäden zu erwarten stehen?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.