Gesetz

2. Welche Flächen, die unter 1. aufgeführt sind, sind für eine Vergabe aufgrund der Verordnung vom 13. Dezember 2005 (Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) gesperrt? Bitte nach Bezirk und Datum der Sperrung aufführen.

Von den Bezirken wurden folgende Flächen gesperrt: Bezirk Hamburg-Mitte: Keine Bezirk Altona: Keine Bezirk Eimsbüttel: Mit Ausnahme der Fläche Wassermannpark wurden alle Flächen mit einem Verbot für Oberflächenveränderungen mit mehr als 20 cm Tiefe und Verdichtung belegt.

Bezirk Hamburg-Nord: Keine Bezirk Wandsbek: Mit Ausnahme der Fläche Jenfelder Straße/Jenfelder Allee sind alle Flächen seit November 2007 gesperrt.

Bezirk Bergedorf: Keine Bezirk Harburg: Beide Flächen sind nur für Veranstaltungen gesperrt, die das Setzen von Bodenankern erforderlich machen.

3. Welche der unter 1. genannten Flächen wurden bereits sondiert? Mit welchem Ergebnis?

4. Welche der unter 1. genannten Flächen sind nach Sondierung wieder zur Vergabe frei gegeben? Aus dem Bezirk Wandsbek ist bekannt, dass für das Jahr 2008 keine Vergabe von Grün- und Erholungsanlagen an Zirkusbetriebe oder andere Schausteller erfolgt, die ein Zelt aufstellen müssen. Wie wird die Verordnung in den anderen 6 Bezirken umgesetzt?

Gibt es in den anderen 6 Bezirken Anfragen von Schaustellern beziehungsweise Zirkusbetrieben, die mit dem Hinweis auf Sondierung und Kampfmittel abgelehnt wurden?

Wenn ja, wurden den abgelehnten Antragstellern Ersatzflächen angeboten? Wenn ja, welche?

Es wurden bisher in keinem weiteren Bezirk Anfragen für 2008 mit dem Hinweis auf Sondierung und Kampfmittel abgelehnt.

Nachfragen zum Bezirk Wandsbek

6. Ist es zutreffend, dass im Bezirk Wandsbek für das Jahr 2008 keine Grün- und Erholungsanlagen für Zirkusgastspiele, bei denen Zelte aufgestellt werden müssen, zur Verfügung gestellt werden?

Nein.

Wenn ja, sind den betroffenen Zirkusfamilien (zum Beispiel dem Zirkus Quaiser) Ersatzflächen angeboten worden?

Entfällt.

7. Ist es zutreffend, dass die Vergabe aufgrund der Kampfmittelverordnung vom 13. Dezember 2005 nicht mehr erfolgt?

Wenn ja, warum erfolgt die Umsetzung der Verordnung erst zwei Jahre, nachdem sie in Kraft gesetzt wurde?

Siehe Vorbemerkung.

Wenn ja, ist es zutreffend, dass laut § 5 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung die zuständige Behörde auch Ausnahmen der Vergabe zulassen kann, auch wenn die Sondierung noch nicht erfolgt ist?

Erwägt die zuständige Behörde in Wandsbek Ausnahmen dieser Art zuzulassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Zirkusbetriebe oder andere Schausteller haben bereits eine Absage erhalten und könnten über die Ausnahmeregelung doch noch eine Fläche erhalten?

Ausnahmeregelungen sind möglich, aber vom Bezirksamt Wandsbek aus Sicherheitsgründen derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Ist es zutreffend, dass die Flächen zunächst sondiert und auf mögliche Kampfmittel untersucht werden sollen, bevor sie wieder freigegeben werden?

Wenn ja, wann soll die Sondierung erfolgen? Wenn kein genauer Zeitpunkt für die Sondierung genannt werden kann, bitte begründen warum?

Wenn kein genauer Zeitpunkt für die Sondierung benannt werden kann, warum werden die Flächen bereits jetzt gesperrt?

Siehe Vorbemerkung.

9. Ist dem Senat bekannt, dass die Sperrung der Freiflächen für ganze Berufsstände (Zirkus, Puppenspieler et cetera) Existenz gefährdend sein kann, weil den Zirkusbetrieben et cetera ihre Möglichkeiten zur Aufführung genommen werden?

Wenn nein, warum hat sich der Senat nicht mit den Auswirkungen der Sperrung auf die Existenzgrundlage der Gewerbebetreibenden auseinandergesetzt?

Wenn ja, warum kann die Sperrung der Flächen nicht zeitlich hintereinander erfolgen, so dass immer nur eine Fläche zurzeit gesperrt ist und sondiert werden kann?

Es stehen in allen Bezirken nach wie vor Flächen für Gastspiele zur Verfügung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

10. Warum ist die Sondierung der Flächen zum jetzigen Zeitpunkt, nachdem dort über 40 Jahre lang die Zirkusbetriebe ihre Zirkuszelte aufgeschlagen haben, so wichtig?

Siehe Vorbemerkung.

11. Welche Gefahr geht von den Verdachtsflächen aus, auch wenn kein Zirkuszelt auf den Flächen aufgeschlagen wird, der Zeitpunkt der Sondierung aber noch nicht feststeht?

11.1Wie tief dürfen Gegenstände in den Boden geschlagen werden, ohne dass es zu einer Gefährdung kommen kann?

11.2Ist geplant, Warnschilder am Rande der Freiflächen aufzustellen, um Bürger/-innen vor Ort zu informieren?

Von den Flächen gehen grundsätzlich keine Gefahren aus, wenn sie bestimmungsgemäß als Grün- und Erholungsanlagen genutzt werden und keine Eingriffe in den Baugrund erfolgen. Warnschilder werden daher nicht aufgestellt.

Grundsätzlich ist bei einem Verdacht auf vergrabene Munition oberflächennah mit Kampfmitteln zu rechnen. Bei Verdacht auf Bombenblindgänger ist grundsätzlich zu erwarten, dass die Kampfmittel tiefer liegen.

12. Vor drei Jahren wurden auf dem Ohlstedter Platz umfangreiche Wegearbeiten ausgeführt, bei denen es ebenfalls zu einem Eingriff in tiefere Erdschichten gekommen ist. Wurde vor dem Eingriff durch Sondierung abgeklärt, ob die Fläche für die Wegearbeiten frei von Kampfmitteln ist?

Wenn nein warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann?

Die Sondierungsarbeiten auf dem Ohlstedter Platz wurden im Sommer 2004 ausgeführt. Die Fläche wurde für die Straßenbauarbeiten freigegeben.

13. In Ohlstedt sind auf städtischem Grund zwei Baugebiete in Planung.

Zum einen Wohldorf/Ohlstedt 13 an der Hoisbüttler Straße und zum anderen eine Fläche am Bredenbekkamp, bei der es sich zum Teil um Freiflächen und zum Teil um die Flächen des ehemaligen Pestalozzi Dorfes handelt.

Ist es zutreffend, dass auch für diese Flächen zunächst eine Sondierung auf mögliche Kontamination durch Kampfmittel erfolgen muss? Wenn ja, wann ist diese geplant? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Eine Sondierung ist zeitgerecht vor Beginn der Baumaßnahme geplant.