Vetternwirtschaft bei der Hamburger Messe?

Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Hamburger Messe (HMC), Herrn Franz Zeithammer (SPD), gibt es wegen Unregelmäßigkeiten bei seinen dortigen Tätigkeiten für das Saarland staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß. Dabei wurden auch Verbindungen von Herrn Zeithammer zu einer Firma MCM mit Hauptsitz in der Schweiz kritisch beleuchtet, die mit der Sekte Scientology in Verbindung gebracht wird. Die Firma MCM & EC, Saarbrücken, wiederum war mehrheitlich an der Firma Garbe & Partner, Leipzig, beteiligt. Bis zum April 1997 war dort der Sohn von Herrn Zeithammer, Herr Frank Zeithammer, Geschäftsführer.

Nach mir vorliegenden Informationen soll die Firma Garbe & Partner zu der Zeit, als Herr Franz Zeithammer Geschäftsführer der HMC war, in Verbindung mit Aufträgen durch die HMC gebracht worden sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Bei der Auskunft über Geschäftsangelegenheiten von Unternehmen hat der Senat den gesetzlichen Schutz von Unternehmens- und Betriebsgeheimnissen zu beachten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat auf der Grundlage von Informationen der Geschäftsführung der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) und vor dem Hintergrund der bereits erfolgten öffentlichen Berichterstattung die Fragen wie folgt.

1. Gab es in der Zeit, als Herr Zeithammer Geschäftsführer der HMC war, Verhandlungen von HMC oder Tochtergesellschaften mit den Firmen Garbe & Partner, EURO-MARKETING oder MCM über die Vergabe von Aufträgen? Wenn ja, wann wurde jeweils über die Aufträge verhandelt, welcher Art waren die Aufträge und welchen finanziellen Umfang hatten sie? In welchen Einzelfällen kam es zu Geschäftsabschlüssen mit welchem Volumen?

Wer hat die Verhandlungen von seiten der HMC geführt bzw. Verträge abgeschlossen?

Ja, mit den Firmen Garbe und Partner sowie MCM. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Ab welchem Auftragsvolumen schreibt die Hamburger Messe Aufträge öffentlich aus?

Die Auftragsvergabe erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften der VOB/VOL unter Wahrung der in der Einkaufsrichtlinie aufgeführten Grenzen.

3. Sind die unter 1. genannten Aufträge ausgeschrieben worden? Wenn ja, wie und wann und welche Firmen haben jeweils die Zuschläge erhalten? Wenn nein, warum wurde nicht ausgeschrieben?

Gegenstand der unter 1. genannten Verhandlungen waren weitgehend werblich/gestalterische Konzeptentwicklungen und -realisierungen, auf die die VOL grundsätzlich keine Anwendung findet und die die Wertgrenzen der Richtlinie nicht erreichten.

4. Ist die Vergabe oder die geplante Vergabe von Aufträgen der HMC an die unter 1. genannten Firmen jemals Thema im Aufsichtsrat gewesen? Wenn ja, was wurde im Aufsichtsrat erörtert und welche Beschlüsse wurden dazu gefaßt? Wann und wie wurden diese Beschlüsse umgesetzt?

Nein, nach Auskunft der Geschäftsführung gehörten die Aufträge nicht zu den von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängigen Geschäften.

5. Ende 1997 fand in Völklingen ein Indianertreffen „PowWow" statt. Die von Herrn Zeithammer organisierte Veranstaltung hinterließ einen Fehlbetrag von 140 000 DM. Ist es in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung zu Zahlungen an die HMC gekommen? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen im einzelnen?

Ja. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Hat es im Zusammenhang mit dem Wechsel von Herrn Zeithammer nach Saarbrücken im weitesten Sinne Zahlungen, Absprachen, Zusagen, Verträge oder andere Verpflichtungen Hamburgs/hamburgischer Institutionen oder im Auftrag Hamburgs gegenüber dem Saarland oder Institutionen/Vertretern des Saarlands gegeben?

Nein. Im übrigen vgl. Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/578.