Forschung

Stellungnahme Hamburgs zum Bebauungsplan Wedel 32

Die Stadt Wedel soll im Rahmen der „Bauleitplanabstimmung gemäß BauGB sowie der Gemeinsamen Landesplanung" von Hamburg eine Stellungnahme zu dem o.g. Bebauungsplan gefordert haben. Insofern hatte Hamburg Gelegenheit, Bedenken und Einwände zum beabsichtigten Neubau von ca. 110 Wohneinheiten auf dem Gelände des ehemaligen BP-Forschungslabors im Grenzgebiet zwischen Wedel und Hamburg zu äußern. Die offizielle Stellungnahme der Stadtentwicklungsbehörde an die Stadt Wedel soll jedoch nur den Satz „Keine Bedenken" enthalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Stellungnahme Hamburgs zum Entwurf des Bebauungsplans Wedel 32 erfolgte unter dem Aspekt, dass mit der Änderung der derzeit planungsrechtlich zulässigen Nutzung (Sondergebietsausweisung) im Rahmen der neu vorgesehenen Wohngebietsausweisung die zu erwartenden Folgewirkungen auf Hamburg in allen relevanten Belangen abgemindert werden. Auch im Hinblick auf mögliche Zunahmen des auf Hamburg gerichteten Kraftfahrzeugverkehrs wurde mit der veränderten Planausweisung eine deutliche Reduzierung erreicht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie beurteilt der Senat die verkehrliche Situation im Norden Rissens insbesondere unter dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung auf Wedeler Seite?

Nach der letzten vorliegenden Verkehrszählung im Norden Rissens am Knotenpunkt Sandmoorweg/Schulauer Moorweg vom 30. September 1993 wurde die werktägliche Verkehrsbelastung beider Fahrtrichtungen in den Straßen

­ Sandmoorweg (nördlich Schulauer Moorweg) mit rund 5400 Kfz/24 h

­ Sandmoorweg (südlich Schulauer Moorweg) mit rund 3600 Kfz/24 h

­ Schulauer Moorweg (südlich Sandmoorweg) mit rund 2000 Kfz/24 h ermittelt.

Die Verkehrsbelastung im Sandmoorweg (rund 5400 Kfz/24 h) würde durch die mögliche Wohnbebauung des B-Plans Wedel 32 um höchstens 500 Kfz/24 h zunehmen.

2. Sind dem Senat die langjährigen Bemühungen der kommunalen Gremien des Bezirks Altona bekannt, die verkehrlichen Belastungen durch Eindämmung des Schleichverkehrs im Norden Rissens auf ein erträgliches Maß zu reduzieren? Wenn ja, warum ist in der Stellungnahme nicht darauf eingegangen worden?

Ja. Die langjährigen Forderungen von Initiativen und kommunalen Gremien, durch eine Sperrung des Wespenstiegs eine Unterbindung des Nachbarschaftsverkehrs zwischen Wedel und Rissen zu erreichen, sind zuletzt im Jahr 1996 aufgrund einer Eingabe von der Bürgerschaft als nicht abhilfefähig erklärt worden (vgl. Drucksache 15/4496). Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Ist der Bezirk Altona vom Senat zu einer Stellungnahme aufgefordert worden? Wenn ja, welchen Inhalt hat diese Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?

Im Zusammenhang mit der Abstimmung des Bebauungsplans Nummer 32 der Stadt Wedel zwischen den Hamburger Behörden wurde auch das Bezirksamt Altona beteiligt. Die Stellungnahme des Bezirksamtes Altona lautet: „Der Bebauungsplan Nummer 32 der Stadt Wedel wurde den Fraktionen im Ortsausschuß Blankenese zur Kenntnis gegeben. Grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauung bestehen nicht, die daraus resultierende verkehrliche Entwicklung im Norden Rissens wird jedoch nach wie vor kritisch betrachtet.

Die Problematik wird daher in den Gremien weiter bewegt werden."

4. Teilt der Senat die Auffassung, dass die mangelnde Kooperation der Stadt Wedel bislang zu keiner Verbesserung der verkehrlichen Situation im Norden und Süden Rissens geführt hat? Wenn ja, welche Lösungsansätze werden vom Senat unabhängig von der Kooperationswilligkeit der Stadt Wedel verfolgt, um die verkehrliche Situation im Norden und im Süden Rissens zu verbessern? Wenn nein, welche Ursachen liegen nach Meinung des Senates vor, die eine Lösung der Verbesserung der Verkehrssituation bislang verhinderten?

Nein. Die nach Abwägung aller Belange als machbar eingeschätzten und umgesetzten Maßnahmen, insbesondere

­ Tempo-30-Regelung in den Wohngebieten Rissen-Nord und -Süd,

­ Sperrung des Schulauer Wegs für Lkw über 3,5 t,

­ Ausbau der Wedeler Landstraße im Bereich der Landesgrenze haben zu einer Verbesserung der Gesamtsituation in Rissen geführt.

5. Wie hat sich der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Wedel und Hamburg seit Fertigstellung des ersten Teilstücks der Ortsumgehung Rissen (Tieflage) entwickelt (Verkehrsbelastung bitte auflisten nach Jahren und Kfz / 24 h)?

a) Wespenstieg

b) Westliche Wedeler Landstraße (B 431)

c) Schulauer Weg

Aus den jährlichen Verkehrszählungen im Schulauer Weg und in der Wedeler Landstraße lässt sich die nachstehende Zeitreihe angeben (Durchschnittlicher Täglicher Verkehr an Werktagen, Kfz/24 h):

Für den Wespenstieg liegen keine Verkehrsbelastungsangaben vor.

6. Wie prognostiziert der Senat die weitere Verkehrsentwicklung zu 5. insgesamt und insbesondere unter Berücksichtigung einer von Hamburg favorisierten stadtnahen westlichen Elbquerung im Zuge der A 20?

Unabhängig von einer geplanten neuen Autobahn-Elbquerung westlich von Hamburg wird die Verkehrsentwicklung auf den Straßen zwischen Wedel und Hamburg im wesentlichen durch die Strukturentwicklung der beiden Städte geprägt sein.

7. Steht der Senat heute noch zu der nach Fertigstellung der Tieflage B 431 „Grand Canyon" im Jahr 1985 gegenüber den Rissener Bürgern gemachten Zusage, den Norden und Süden Rissens vom Verkehr zu entlasten, indem die Durchgangsverkehre auf die Trasse über die Brünschwiese geführt werden sollen? Wenn ja, welche zeitlichen Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Verwirklichung der Straßenbaumaßnahme und welche flankierenden Maßnahmen sollen im Norden und Süden Rissens durchgeführt werden?

Wenn nein, welche Gründe hat der Senat, von seiner ursprünglichen Zusage abzuweichen, und hat diese veränderte Situation finanzielle Auswirkungen für Hamburg hinsichtlich der Straßenbaulast und Rückzahlung von Bundesmitteln für das erste Teilstück der Ortsumgehung Rissen (siehe Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 3. April 1981 ­ Az BVerwG 4 C 41.77 ­ sogenanntes Krefelder Urteil)?

Im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der zweite Bauabschnitt der Umgehung Rissen als „weiterer Bedarf" eingestuft. Ein Bau vor dem Jahr 2013 ist damit ausgeschlossen. Im übrigen gelten die Aussagen in der Mitteilung an die Bürgerschaft vom 1. November 1994 (Drucksache 15/2119).