Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Hamburg

Der Senat wird ersucht,

1. einen interdisziplinären „Runden Tisch Sexarbeit" einzurichten, der für den Bereich sexuelle Dienstleistungen ein kooperatives Handlungskonzept erarbeitet, um die Intention des Prostitutionsgesetzes auf Grundlage des aktuellen Berichts und der Dokumentationen der Bundesregierung in Hamburg mit Leben zu füllen.

Anknüpfend an die bisherigen Hilfs- und Ausstiegsangebote für sich prostituierende Männer und Frauen, insbesondere für Minderjährige und Drogenabhängige, soll sich der Runde Tisch um die Stärkung und den Ausbau ausstiegsorientierter Hilfen bemühen, wie beispielsweise die Ausstiegshilfen für Prostituierte der Diakonie (KaffeeKlappe). Des Weiteren soll er prüfen, welche negativen Folgen eine Aufhebung der Sperrgebietsverordnung in Hamburg insbesondere für Wohngebiete hätte und ggf. andere Steuerungsmöglichkeiten zur Eindämmung der Straßenprostitution entwickeln und vorschlagen.

An diesem Runden Tisch sollten insbesondere beteiligt sein: Ratschlag Prostitution, Polizei, Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, ARGE, Gesundheitsbehörde, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Finanzbehörde, Bezirksämter (Gewerbe- und Bauaufsicht) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

2. das erarbeitete Handlungskonzept der Bürgerschaft bis 30.11.2007 vorzulegen.

3. die erfolgreiche Arbeit gegen die Zwangsprostitution fortzusetzen und der Bürgerschaft darüber bis zum 30.9.2007 zu berichten.

Der Sozialausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Änderung im Petitum des o.g. Antrags:

1. einen interdisziplinären „Runden Tisch Prostitution" einzurichten, der für den Bereich Ausstieg aus der Prostitution und sexuelle Dienstleistungen ein am „Dortmunder Modell angelehntes" kooperatives Handlungskonzept erarbeitet, um die Intention des Prostitutionsgesetzes auf Grundlage des aktuellen Berichts und der Dokumentationen der Bundesregierung in Hamburg mit Leben zu füllen.

An diesem Runden Tisch sollten insbesondere beteiligt sein: Ratschlag Prostitution, Polizei, Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, ARGE, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Finanzbehörde, Bezirksämter (Gewerbe- und Bauaufsicht) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

2. Anknüpfend an die bisherigen Beratungs-, Hilfs- und Ausstiegsangebote für sich prostituierende Männer und Frauen (wie beispielsweise die Ausstiegshilfen für Prostituierte der Diakonie / KaffeeKlappe) soll der Runde Tisch den Bedarf an ausstiegsorientierten Hilfen in Hamburg ermitteln für die Zielgruppen: sich prostituierende minderjährige Jungen und Mädchen, sich prostituierende drogenabhängige Männer und Frauen, sich prostituierende Männer und Frauen mit Migrationshintergrund. sich freiwillig prostituierende Männer und Frauen,

Dabei sollen sowohl der Bedarf an Gesundheitsberatung, psychologischer und sozialer Ausstiegsberatung, als auch konkrete Ausstiegshilfen in Form sozialtherapeutisch begleiteter Umschulungsmaßnahmen bedarfsgerecht erfasst werden.

3. Des Weiteren soll der „Runde Tisch" prüfen:

Welche negativen und/oder positiven Folgen im Zusammenhang mit der Etablierung eines (am Dortmunder Modell orientierten) kooperativen Handlungskonzepts die Aufhebung der Sperrgebietsverordnung in Hamburg für sich prostituierende Menschen und für die betroffenen Wohngebiete hätte?

Welche negativen und/oder positiven Folgen die Aufhebung der Sperrgebietsverordnung in Hamburg ohne die gleichzeitige Etablierung eines kooperatives Handlungskonzepts hätte?

Und alternative Möglichkeiten zur Eindämmung bzw. Steuerung der Straßenprostitution entwickeln und vorschlagen (z.B. über das Gewerberecht, Gaststättenverordnungen, Wegerecht ­ gewerbliche Nutzung öffentlichen Raums etc.).

Welche rechtlichen Regelungen nötig sind, um die Arbeitsbedingungen sich legal prostituierender Frauen und Männer aus gesundheitlicher, psycho-sozialer und rechtlicher Sicht so sicher wie möglich zu machen.

Welche verbindlichen Regelungen der Prostitution und der Prostitutionsstätte im Sinne einer Legaldefinition notwendig sind und im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr, der Gesundheitsvorsorge und dem Verbraucherschutz Auflagen zu definieren, die sich z. B. auf die räumliche Situation und die Ausstattung der Prostitutionsstätte beziehen. der CDU-Abgeordneten im Sozialausschuss zu Drs. 18/5833

Betreff: Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Hamburg

Seit dem 01. Januar 2002 wird die rechtliche Stellung der Prostituierten durch das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten", das sog. Prostitutionsgesetz, geregelt. Prostituierte können Arbeitsverträge abschließen, vereinbartes Entgelt einfordern und Mitglied der Sozialversicherungen werden.

Das Prostitutionsgesetz hat bundesweit nur eine begrenzte Wirkung gezeigt. Positiv zu bewerten ist, dass ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde. Dadurch werden auch neue Möglichkeiten der Kontrolle eröffnet, die es verstärkt zu nutzen gilt. Organisierte Kriminalitätsstrukturen basieren oft auf Gewinnen aus Prostitution. Weiterhin sind der Schutz der Prostituierten insbesondere auch vor Zuhältern und die Eröffnung von Ausstiegsmöglichkeiten von Bedeutung.

Zur Situation in Hamburg: Rund 2.300 bis 2.400 Prostituierte arbeiten in Hamburg in 340 Modellwohnungen und 160 bordellartigen Betrieben. Etwa 60 Prozent der Frauen sind Migrantinnen. Rund fünf Prozent sind illegal als Prostituierte tätig. Die Zahl der sich prostituierenden Minderjährigen wird auf unter ein Prozent geschätzt. Eine enge Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Institutionen und der Polizei ist bereits gegeben.

Eine Verbesserung der Umsetzungsmöglichkeiten des Prostitutionsgesetzes ist wünschenswert. Ebenso ist eine Fortführung der Diskussion auf Bundesebene erforderlich.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Prostitutionsgesetz um eine Begriffsdefinition (Bordell, Bordellartiger Betrieb etc.) ergänzt wird, Auflagen definiert werden und die Kontrolle bundeseinheitlich geregelt wird (ggf. mit einem Verweis auf die Landesgesetze),

2. zu prüfen, ob die Einführung einer generellen Erlaubnispflicht bei der Zulassung von Bordellbetrieben (im Gewerbe- und ggf. im Polizeirecht) sinnvoll ist und zu berichten, wie bereits bestehende Vorschriften oder Erlaubnispflichten umgesetzt werden,

3. zu prüfen, ob einzelne Elemente des so genannten „Dortmunder Modells" auf Hamburg übertragbar sind,

4. den „Ratschlag Prostitution" unter Einbeziehung weiterer sachkundiger Stellen und Behörden mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Arbeitsbedingungen der Prostituierten definiert und verbessert werden können,

5. der Bürgerschaft zu berichten.