Senat

Brandshofer Deich, Billhafen und Löschplatz in Rothenburgsort ­ Masterplanung ohne Kultur und Denkmalschutz?

In dem Gebiet um den Brandshofer Deich in Rothenburgsort ist in den vergangenen Jahren trotz seiner wenig einladenden Lage ein lebendiges und kreatives Milieu entstanden (unter anderem Galerie Oelfrüh), das Entwicklungspotenzial besitzt und bereits jetzt positive Impulse für den Stadtteil Rothenburgsort liefert und weiter liefern kann.

In den nächsten Jahren wird sich der Blick auf das Quartier im Zuge des Megaprojekts HafenCity jedoch ändern und auch der „Sprungs über die Elbe" und der Masterplan Elbbrücken werden Auswirkungen für das Gebiet am Brandshofer Deich haben. Das Gebiet am Brandshofer Deich ist Teil des vom Masterplan Elbbrücken umfassten Gebiets. Die im Masterplan mitgeteilten stadtplanerischen Vorhaben des Senats in Bezug auf das Gebiet am Brandshofer Deich sind allerdings bislang wenig konkret und widersprechen zum Teil den derzeitigen Nutzungen.

Ich frage den Senat:

1. Die vorgesehene Nutzung im Bereich Brandshofer Deich ist laut Masterplan „Gewerbe und Dienstleistungen". Die Nutzung „Gemeinbedarf und Kultur" ist in diesem Bereich nicht vorgesehen ­ obwohl hier Kultur stattfindet. Weshalb lehnt der Senat die hier bereits vorhandenen Nutzungen (vergleiche Vorbemerkung) für die Zukunft ab beziehungsweise möchte sie an dieser Stelle nicht fortgeführt sehen?

2. Diese Vorhaben des Masterplans widersprechen insoweit der SenatsMitteilung in Drs. 18/4644. Hier hatte der Senat erklärt, das Projekt im Brandshof berge grundsätzlich Potenziale für Impulse im Zusammenhang mit dem Leitbild „Sprung über die Elbe". Ist der Senat nunmehr von dieser Position abgerückt? Warum?

3. Sieht der Senat keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr für dieses Milieu am Brandshofer Deich? Warum nicht? Soll es keine Planungen geben, dieses Potenzial weiter nutzbar zu machen und in die allgemeinen Planungen aufzunehmen?

Die im Masterplan verwendeten Nutzungstypen sind bewusst nicht an den Kategorien der förmlichen Bauleitplanung orientiert, sondern deskriptiv formuliert. Darüber hinaus ist der Nutzungsplan bewusst grobkörnig-schematisch gehalten, um den richtunggebenden, aber nicht festsetzenden Charakter des Plans herauszustellen. „Büro und Dienstleistungen" schließt „Gemeinbedarf und Kultur" deshalb nicht aus.

Die gewählte Körnigkeit der Darstellung im Nutzungsplan und sein Maßstab führen lediglich dazu, dass nur das dominante Nutzungsziel im jeweiligen Bereich dargestellt wird. Ein Abrücken des Senats von seiner bisherigen Position ergibt sich hieraus ebenso wenig wie eine Ablehnung der bereits vorhandenen Nutzungen beziehungsweise eine Verneinung von Entwicklungsmöglichkeiten für ein kreatives Milieu an dieser Stelle.

4. Aus Sicht des Senats (Drs. 18/4644) haben zwar Veddel/Wilhelmsburg und die HafenCity das Potenzial, sich zu kreativen „Hot-Spots" zu entwickeln ­ nicht aber Rothenburgsort. Warum nicht?

In Drs. 18/4644 hatte der Senat darauf hingewiesen, dass der Begriff „kreativer Hot Spot" nicht allgemeingültig definiert ist und insofern alle Angaben nur eine Annäherung an das Thema bedeuten können. Deshalb ist der Umkehrschluss, alle nicht genannten Quartiere hätten kein Potential, nicht sinnvoll. Im Übrigen wurden nur Orte einbezogen, die zum Zeitpunkt der Beantwortung über mehr als zwei kreative Schwerpunkte verfügten. Rothenburgsort wurde mit der Galerie Oelfrüh und der Kreativ-WG Brandshof erwähnt.

5. Das Backstein-Gebäude Brandshofer Deich 114, 114 a, 116, 118 (Ecke Billhafen/Löschplatz) ist laut Senatsauskunft (Drs. 18/4644) zwar als denkmalschutzwürdig eingestuft, befände sich aber nach Senatsangaben in einem so schlechten baulichen Zustand, dass die Erhaltung des Bauwerks zweifelhaft sei.

Hat der Senat inzwischen neue Erkenntnisse zum Zustand des Gebäudes? Wie sind diese?

Nein.

Plant der Senat den Erhalt des Gebäudes?

Die zuständige Behörde unterstützt mögliche Kaufinteressenten in der Erhaltung des Gebäudes beziehungsweise der Umsetzung eines Kulturkonzepts.

Den Grafiken im Masterplan ist zu entnehmen, dass hier umfangreiche Gebäude-Neuplanungen vorgesehen sind. Welche Planungen verfolgt der Senat im Einzelnen bezüglich der vorhandenen Bebauung?

Der Masterplan ist nicht unmittelbar umsetzungsorientiert, sondern zeigt ein städtebaulich-landschaftsplanerisches Leitbild auf. Aussagen zum konkreten Umgang mit Bestandsgebäuden im Einzelnen enthält er nicht.

6. Wie sollen sich die vorgesehenen „baulichen Eckbetonungen" an der Brückenstraße im Bereich von Billhorner Röhrendamm, Brandshofer Deich und Löschplatz am Brandshofer Deich einfügen?

Die konkrete Einfügung einzelner Gebäude muss im Rahmen der Objektplanung wie auch der förmlichen Bauleitplanung vorgenommen werden.

In den magistralen Straßenräumen der Masterplan Elbbrückenkonzeption wird mit Eckbetonungen von 30 m (E1, 9 Geschosse) und 40 m (E2, 12 Geschosse) gearbeitet. Sie beschränken sich auf eine Innenwirkung im Quartier und sollen dem lagernden Stadtkörper ein orientierendes Vertikalelement geben.

Das Hotel Holiday Inn (HB = Hochhaus-Bestand), markiert mit seiner Höhe den Eckpunkt von Rothenburgsort-West und signalisiert gleichzeitig zusammen mit den im Masterplan nachrichtlich dargestellten Hochhäusern eine Torsituation (Nord-SüdRichtung) stadteinwärts beziehungsweise stadtauswärts. Sie bilden darüber hinaus eine gewollte Torsituation (Ost-West-Richtung) zur Norderelbe.

Die Hochhäuser stehen frei im Raum und damit weitgehend unabhängig von den sie umgebenden Stadtschollen.