Hochwasserschutz in Cranz, Neuenfelde und Finkenwerder

Das Hamburger Baugramm für den Hochwasserschutz sieht eine durchschnittliche Erhöhung aller vorhandenen Hochwasserschutzanlagen von rund 1,0 m vor. Grundlage für die Bemessung der Hochwasserschutzanlagen ist die sogenannte Bemessungssturmflut, in der die langfristigen Veränderungen der Wasserstände der Tideelbe und die örtliche Wellensituation berücksichtigt werden. Die Bemessungssturmflut der Elbe ergibt für das Hamburger Gebiet Werte zwischen NN +7,00 m bis NN +7,80 m. Zur Bemessungshöhe der Sollhöhe eines einzelnen Deichabschnittes werden je nach Lage und Ausrichtung zum Wind unterschiedliche Zuschläge erforderlich, die zwischen NN +7,60 bis zu NN +9,00 m liegen (vergleiche Hochwasserschutz in Hamburg, Bauprogramm 2007). Die Kosten aller Baumaßnahmen einschließlich der Anpassung von Sperrwerken, Schleusen, Schöpfwerke, Deichsiele und Schutztore sollen in den nächsten fünf Jahren weitgehend abgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority wie folgt:

1. In den Ausführungen zum Gebiet Finkenwerder finden sich allerdings abweichende Werte über die Höhen der Hochwasserschutzanlagen (vergleiche Hochwasserschutz in Hamburg, Bauprogramm 2007). Sollhöhen in Finkenwerder (Dammbalken Neßpriel; Drehtor Neßpriel; Schiebetor Rüschweg; Drehtor Stackm. Finkenwerder, Drehtor Werften; Drehtor Gleis Finkenwerder; Dammbalken 5 Gleise; Dammbalken 2 Gleise) mit Ausnahme der Standorte Airbus (Hubtor Kaianlage) und Moorburger Straße (Schiebetor) sind lediglich auf NN +7,50 m bemessen.

a. Wie ist diese Differenz zu erklären?

Die in der Broschüre „Hochwasserschutz in Hamburg, Bauprogramm 2007" veröffentlichten Höhenwerte von Normal Null (NN) + 7,60 m bis zu NN + 9,00 m stellen eine Verallgemeinerung der Ausbauhöhen über die gesamten 103 km lange Hochwasserschutzlinie dar und belegen den Unterschied zu den alten Deichhöhen mit ehemals NN + 7,20 m als Regelmaß.Im Gebiet Finkenwerder sind die Hochwasserschutzanlagen mit Sollhöhen von NN + 7,50 m bis NN + 9,25 m ausgebaut worden.

b. Welche Werte der Bemessungssturmflut werden zu den Gebieten Cranz, Neuenfelde und Finkenwerder an den verschiedenen Standorten angenommen?

Der Bemessungswasserstand steigt von der Landesgrenze bei Cranz von NN + 7 m auf NN + 7,10 m im Bereich Finkenwerder Hauptdeich West und auf NN + 7,20 m im Bereich Köhlfleet. Diese Wasserstände der Bemessungssturmflut hat der Senat im Amtlichen Anzeiger Nummer 89, Seite 965 am 10. Mai 1991 mit einer entsprechenden Karte als Anlage veröffentlicht.

2. In dem Merkblatt „Sturmflut" für das Gebiet Finkenwerder finden sich wiederum unterschiedliche Angaben zur Sturmfluthöhe. Die verbesserten Hochwasserschutzanlagen bieten demnach Schutz für Sturmfluten bis zu einem Wasserstand der Elbe von 7,30 m über NN. Genaue Angaben zur Höhe der Deiche finden sich nicht.

a. Welche Höhen haben die Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Tore, Schutzwände et cetera) in den Gebieten Cranz, Neuenfelde und Finkenwerder? Im Jahr 2008 soll an einer Deichscharte ein Drehtor als Redundanz nachgerüstet werden.

c. Wie können die Bewohner in den betroffenen Gebieten erkennen, welche Höhe einer Sturmflut für ihr Gebiet erwartet wird, wenn die veröffentlichten Angaben sich nur auf St. Pauli/Landungsbrücken beziehen?

Alle im Zusammenhang mit der Bewältigung einer Sturmflut zu ergreifenden Maßnahmen (Deichverteidigung, Räumungen, Sperrungen, Evakuierungen) basieren immer auf dem zu erwartenden Wasserstand über NN am Pegel St. Pauli. Für alle sturmflutgefährdeten Bereiche gilt der Grundsatz der gleichen Sicherheit und nicht der gleichen Deichhöhe. Differenzierte Werte für die Sturmflutscheitel im Hamburgischen Elbegebiet werden nicht ermittelt und würden bei einer Verbreitung zu Missverständnissen in der Bevölkerung führen.

3. In den Merkblättern und Broschüren zum Hochwasserschutz finden sich unterschiedliche Definitionen über die Höhe einer Sturmflut. Der Sturmflutwarndienst des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) spricht zum Beispiel vom Mittleren Hochwasser (MHW), während in den Broschüren des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer vom Wert über Normal Null (NN) die Rede ist. Im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsarbeit und eines angemessenen Schutzes der Bevölkerung in den hochwassergefährdeten Gebieten sind derart unterschiedliche Angaben sicherlich nicht von Vorteil.

a. Wie sind diese unterschiedlichen Definitionen zu erklären?

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist zuständig für Wasserstandsvorhersagen für die Nord- und Ostseeküste und insbesondere für die Schifffahrt. Aus diesem Grund werden die prognostizierten Wasserstände als Abweichung vom Mittleren Hochwasserstand (MHW) bekannt gegeben. Das MHW ist ein örtlich bezogener, astronomischer Mittelwert aus windunbeeinflussten (Tide-) Hochwasserständen über verschiedene Jahresreihen. Mittlere Hochwasserstände können sich örtlich sehr stark unterscheiden. Für Hamburg wurde entschieden, dass Wasserstandsvorhersagen bei Sturmfluten für den Pegel St. Pauli auf den allgemeinen Höhenbezugspunkt NN herausgegeben werden, um den vorhergesagten Sturmflutscheitel mit den Bauwerkshöhen, wie zum Beispiel Drempelhöhen oder Deichkronen vergleichen zu können.

Die bei Sturmfluten veröffentlichten Informationen des BSH und des Hamburger Sturmflutwarndienstes WADI (Telefon 428 99 11111) enthalten neben diesem Wert ergänzend auch die korrespondierende Abweichung vom MHW in Hamburg.

b. Beabsichtigt oder plant der Senat Maßnahmen, die eine verständliche und einheitliche Darstellung hochwasserschutzrelevanter Inhalte zum Ziel haben?

Der Senat hält beide Veröffentlichungen der vorhergesagten Sturmflutscheitel mit Angaben in Normal Null und Meter über MHW für sinnvoll und richtig, um alle Zielgruppen (zum Beispiel die Hafenwirtschaft, die Schifffahrt, den Katastrophenschutz der BfI und die Deichverteidigungsorganisation) umfassend zu informieren.

c. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, sich mit dem BSH dahingehend zu verständigen, dass in einem Sturmflutfall ausschließlich Angabe in Werten über Normal Null veröffentlicht werden?

Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a.