Wie gefährlich ist die Grundwasserverseuchung in der Jarrestadt?

Sanierungskonzept für Boden des Geländes der ehemaligen Wäscherei Wulff (Jarrestraße 52 ­ 58)

Auf dem Gelände der ehemaligen Wäscherei Wulff, die 1992 den Betrieb an diesem Standort einstellte, wurden leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) im Boden nachgewiesen. Einige der dort nachgewiesenen Stoffe (Perchlorethylen (PER), Trichlorethylen (TRI)) sind umwelt- und gesundheitsgefährdend. Die LCKW-Konzentration in einigen Bereichen des Geländes der ehemaligen Wäscherei überschreitet die gesetzlichen Grenzwerte in erheblichem Maße. Der Senat teilt in Drucksachen-Nr. 18/6904 hierzu Folgendes mit: „Durch die oben beschriebene ehemalige Wäscherei ist es zu einem Grundwasserschaden [...] gekommen" (siehe sub 5.3.4).

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2007 die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gebeten, vorbereitende Maßnahmen für eine Bodensanierung durch Bodenaustausch auf besagtem Gelände einzuleiten. In ihrer Stellungnahme vom 16. Juli 2007 erklärte die BSU, dass vorbereitende Maßnahmen „zum jetzigen Zeitpunkt nicht effizient" seien. Mit Beschluss vom 11. Oktober 2007 wies die Bezirksversammlung diese Stellungnahme zurück und bat den Vorsitzenden der Bezirksversammlung, sich beim Senat dafür einzusetzen, „dass die beschlossenen Maßnahmen in Umsetzung gebracht werden."

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Grenzwerte für die Konzentration von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) im Boden oder im Grundwasser gibt es nicht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch war die Konzentration von LCKW auf dem Gelände der ehemaligen Wäscherei Wulff (Jarrestraße 52 ­ 58) seit der ersten Datenerhebung bis zur letzten Messung in 2007?

Im Rahmen einer detaillierten Schadenserkundung wurden im Jahr 2000 von der damaligen Umweltbehörde Boden, Bodenluft und das oberflächennahe Grundwasser auf LCKW untersucht. Darüber hinaus gibt es weitere Messergebnisse aus Teilbereichen des Grundstücks.

In der Bodenluft wurden für LCKW Werte zwischen 15 und 12.000 mg/m³ ermittelt.

Im Boden wurden Gehalte von unterhalb der Nachweisgrenze bis zu 1.019 mg/kg, in älteren Untersuchungen bis 40.200 mg/kg festgestellt.

In den Wasserproben wurden Konzentrationen zwischen 2. Wie hoch ist derzeit die Konzentration von Perchlorethylen (PER) in Relation zu den gesetzlich festgelegten Grenzwerten auf besagtem Gelände? Wie beurteilt der Senat die Gefährlichkeit der nachgewiesenen PER-Stoffe?

3. Wie hoch ist derzeit die Konzentration von Trichlorethylen (TRI) in Relation zu den gesetzlich festgelegten Grenzwerten auf besagtem Gelände?

Wie beurteilt der Senat die Gefährlichkeit der nachgewiesenen TRIStoffe?

Für Boden, Bodenluft und Grundwasser gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte.

Die zuständige Behörde beurteilt die Risiken wie folgt:

Da auf dem Grundstück Jarrestraße 52 ­ 58 aufgrund der Versiegelung des Geländes keine Kontaktmöglichkeiten zu den Stoffen gegeben sind, besteht für Anwohner sowie Mitarbeiter und Kunden des Möbelmarktes "Die Wäscherei" keine Gefahr. Bei Innenraumluftmessungen wurde in einem Raum (ehemaliger Standort der Reinigungsmaschinen) PER mit 0,8 mg/m³ in nicht gesundheitsgefährdenden Konzentrationen festgestellt. Eine aus den Messungen resultierende bezirkliche Auflage zur Schaffung einer zusätzlichen Belüftungsmöglichkeit wurde erfüllt. Der vom Grundstück ausgehende Grundwasserschaden wird als sanierungsrelevant eingestuft. Das Grundwasser im Umfeld wird nicht für Trinkwasserzwecke genutzt.

4. Beschränkt sich die beschriebene LCKW-Belastung auf das Grundstück, auf dem sich die Wäscherei Wulff befand? Wenn ja, ist es wahrscheinlich, dass LCKW in der näheren Zukunft auch die benachbarten Grundstücke belasten werden? Wenn nein, welche weiteren Grundstücke sind betroffen?

Die LCKW-Belastung erstreckt sich auch auf das westlich angrenzende Grundstück Jarrestraße 48 ­ 50. Eine zukünftige weitere Ausdehnung des Schadens ist nicht zu erwarten.

5. Wie hoch war die Konzentration von LCKW im Grundwasser im Umfeld des Geländes der ehemaligen Wäscherei Wullff (Jarrestraße 52 ­ 58) seit der ersten Datenerhebung bis zur letzten Messung in 2007?

Im direkten Abstrom des Grundstücks Jarrestraße 52 ­ 58 wurden auf der Südseite des Osterbekkanals in zwei Grundwassermessstellen im zweiten Grundwasserleiter Anfang der Neunzigerjahre LCKW-Konzentrationen bis maximal 117 mg/l nachgewiesen.Entgiftung" des Bodens eingesetzt habe (vergleiche „Hamburger Abendblatt" vom 25.6.2007, „die tageszeitung" vom 26.6.2007).

a) Handelt es sich hierbei um die in Drs. 18/6904 genannte „Anlage zur Reinigung der Grundwasserfahne" am Kaemmererufer?

Ja, sie sind Teil der Anlage.

b) Inwieweit hat die Inbetriebnahme dieser Brunnen eine Verbesserung der Qualität des Grundwassers auf besagtem Gelände zur Folge gehabt?

c) Wird diese Maßnahme in Bezug auf das Gefährdungspotential durch die LCKW-Belastungen im Boden als effektiv und angemessen beurteilt?

Die vier Brunnen dienen in erster Linie nicht der „Entgiftung" des Bodens, sondern der Sanierung der von mehreren Quellen gespeisten Grundwasserverunreinigung (Jarrestraße, ehemals Gaswerk Barmbek, ehemals Gummifabrik) südlich des Osterbekkanals. Ihr Betrieb verhindert an der Fahnenspitze (Förderbrunnen 3) eine weitere Ausdehnung der Grundwasserverunreinigung und wird langfristig auch zu einer Verbesserung der Grundwasserqualität unter dem Grundstück Jarrestraße führen.

d) Ist diese Maßnahme Teil eines Gesamtsanierungskonzeptes oder eine Einzelmaßnahme?

Es handelt sich um eine Teilmaßnahme des Gesamtsanierungskonzepts, bestehend aus einer Grundwasser- und Bodensanierung. Zur Grundwassersanierung siehe Antwort zu 6. b) und 6. c).

Zur Sanierung des Bodens wäre ein Bodenaustausch optimal (Verkürzung der Sicherungsmaßnahme im Grundwasser), der aber erst bei einem Abriss der Gebäude realisiert werden kann und daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt unverhältnismäßig wäre.

7. In der Drs. 18/6904 teilt der Senat mit, dass der Bau eines Förderbrunnens auf dem südlichen Ufer des Osterbekkanals geplant sei.

a) Wurde diese Anlage bereits in Betrieb genommen?

Nein.

b) Für welchen Zeitraum soll dieser Förderbrunnen genutzt werden?

Der Brunnen soll ab 2009 auf unbestimmte Zeit betrieben werden.

c) Hält der Senat diese Maßnahme für ausreichend, um den genannten „Grundwasserschaden" zu beseitigen?

Aus Sicht der zuständigen Behörde: Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. d), 8. a) und

8. b).

8. Welche Pläne hat die zuständige Behörde in Bezug auf

a) die Sanierung des Grundwassers im Umfeld des besagten Geländes?

b) die Sanierung des Bodens auf besagtem Gelände?

Siehe Antwort zu 6 d).

9. Wer wird nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand voraussichtlich die Kosten tragen für

a) die zukünftige Sanierung des Grundwassers?

Die Kosten für die zukünftige Grundwassersanierung werden von der zuständigen Behörde getragen.

b) die zukünftige Sanierung des Bodens?

Sofern eine Bodensanierung durchgeführt wird, ist eine Kostenbeteiligung der zuständigen Behörde vorgesehen.

10. Teilt der Senat die Einschätzung der zuständigen Behörde vom 16. Juli 2007, dass eine Bodensanierung momentan „nicht erforderlich" sei?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

11. Wie geht der Senat mit den Beschlüssen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 14. Juni 2007 und 11. Oktober 2007 um? Unterstützt der Senat die Forderung nach der Einleitung von Verhandlungen mit dem Grundeigentümer über einen Zeitplan für die Räumung des Möbelkaufhauses „Die Wäscherei", das sich zurzeit auf besagtem Gelände befindet?

Die zuständige Behörde hat die Beschlüsse der Bezirksversammlung zur Kenntnis genommen; sie setzt das Gesamtsanierungskonzept (siehe Antwort zu 6. d), 8. a) und

8. b) um und führt dazu Gespräche mit den Beteiligten.

12. Der Grundeigentümer wird im „Hamburger Abendblatt" (Artikel „Bezirk will „Wäscherei" abreißen", vom 25. Juni 2007) mit der Aussage zitiert: „Ich habe [...] Vereinbarungen mit der BSU [...]."

a) Gibt es solche Vereinbarungen?

b) Wenn ja, welcher rechtlicher Natur sind diese Vereinbarungen?

Es gibt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 12. Mai 2000 mit dem damaligen Grundstückseigentümer und zusätzliche Erklärungen, die wegen eines zwischenzeitlichen Eigentumsüberganges jeweils auch für den aktuellen Grundstückseigentümer gelten.

c) Sehen diese Vereinbarungen einen Zeitplan für die Bodensanierung und/oder Grundwassersanierung vor?

d) Schließen diese Vereinbarungen eine Bodensanierung und/oder Grundwassersanierung vor einem bestimmten Datum aus?

Nein.

13. Kann auf Basis der momentan vorliegenden Daten derzeit eine Gesundheitsgefährdung folgender Personengruppen durch die LCKW-Konzentration im Grundwasser und im Boden im Bereich des Geländes der ehemaligen Wäscherei Wulff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden

a) für Mitarbeiter des Möbelkaufhauses „Die Wäscherei"?

b) für Anwohner im Bereich Jarrestraße/Kaemmererufer?

c) für Gäste/Kunden des Möbelkaufhauses „Die Wäscherei"? Ja.