Grundstück

Die Drucksache wurde am 31. Oktober 2007 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch den Präsidenten der Bürgerschaft federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Drucksache am 22. November 2007 beraten, seine Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt.

Der Haushaltsausschuss hat die Drucksache am 27. November 2007 abschließend beraten.

II. Beratungsinhalt:

Der Vorsitzende gab eingangs bekannt, dass die CDU-Abgeordneten einen Änderungsantrag (Anlage 1) als Tischvorlage verteilen würden.

Einführend wiesen die Senatsvertreterinnen und -vertreter auf den noch bestehenden Abstimmungsbedarf hin. Dieser könne jedoch unabhängig von dem vorliegenden Petitum nach dieser Ausschusssitzung und vor dem Beschluss der Bürgerschaft über die Drucksache vorgenommen werden, ein einvernehmliches Verfahren hierzu sei mit den SPD-Abgeordneten abgesprochen worden.

Die GAL-Abgeordneten wollten zur Überlassung des Grundstücks wissen, wie die Eigentumsverhältnisse seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, das Eigentum verbleibe weiterhin bei der Stadt. Grundlage für den Überlassungsvertrag sei die in der Drucksache erwähnte „Vereinbarung der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken und die Inanspruchnahme von Kirchengrundstücken für öffentliche Zwecke" vom 17. August 1965 (HmbGVBl. Seite 313). Dort sei geregelt, dass den Kirchen für Nutzungen wie Gemeindezentren unentgeltlich Grundstücke überlassen werden könnten. Dies gelte so lange, wie die Nutzung auf dem Grundstück stattfinden würde. Bei Aufgabe des Nutungszwecks müsse das Grundstück geräumt und ohne Zahlung einer Entschädi gung zurückgegeben werden, zitierten sie auf Nachfrage der GAL-Abgeordneten aus der Drucksache.

Die SPD-Abgeordneten machten deutlich, sie unterstützten die Zielsetzung der Drucksache, ein Gemeindezentrum für die Kirchengemeinde St. Petri zu schaffen.

Aufgrund ihrer im Stadtentwicklungsausschuss geäußerten städtebaulichen Bedenken würden sie die angekündigten Gespräche mit den Verantwortlichen hierüber begrüßen und sich im Haushaltsausschuss zunächst der Stimme enthalten.

Die CDU-Abgeordneten ergänzten abschließend, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Anlage 1) einer Konkretisierung des Petitums diene. Das Wort „Pastorat" werde gestrichen und durch den Begriff „Gemeindezentrum" ersetzt, weil damit der eigentliche Nutzungszweck wesentlich genauer beschrieben werde.

Der Vorsitzende kam sodann zur Abstimmung. Der Änderungsantrag der CDU Abgeordneten wurde einstimmig angenommen. Anschließend wurde das geänderte Petitum aus der Drs. 18/7233 einstimmig angenommen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, das Petitum aus der Drs. 18/7233 mit folgender Änderung: Zweiter Spiegelstrich: „Pastorat" wird durch „Gemeindezentrum" ersetzt anzunehmen.

Um den umfassenden Nutzungszweck des neu einzurichtenden Gebäudes im Petitum der Drucksache begrifflich besser zu beschreiben, sollte der Begriff „Pastorat" durch den Begriff „Gemeindezentrum" ersetzt werden. Das Petitum der Drs. sollte dahingehend geändert werden.

Die CDU-Abgeordneten im Haushaltsausschuss beantragen, der Haushaltsausschuss möge der Bürgerschaft empfehlen, das Petitum wie folgt zu ändern:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

­ von der Drucksache Kenntnis nehmen,

­ den Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vom 13. Dezember 2006 in Artikel 24 um folgende Nummer 6 ergänzen: „6. Nach § 63 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung wird zugelassen, dass der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg ein etwa 464 m² großen Grundstück, belegen Kreuslerstraße/Speersort („St. Petri Kirchhof"), Teile der Flurstücke 1411 und 1446, gegen Zahlung eines Anerkennungsentgelts jährlich von 100,­ Euro für die Einrichtung eines neuen Gemeindezentrums überlassen wird."

Die genaue Lage und Größe des Grundstücks sind auf der Grundlage des Baugenehmigungsverfahrens zu konkretisieren.