Sodann erläuterte Herr Behrens stellvertretender Geschäftsführer des Großmarktes die einzelnen Maßnahmen für den Großmarkt

Drucksache 18/7468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18. Vorbemerkungen

Die Drs. 18/7047 ist im Vorwege durch den Präsidenten der Bürgerschaft gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung am 5. Oktober 2007 dem Haushaltsausschuss federführend und dem Wirtschaftsausschuss mitberatend überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss befasste sich abschließend mit der Drucksache in seiner Sitzung am 15. November 2007.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreter erklärten, da in den letzten Jahren keine Rückstellungen vorgenommen worden seien, werde nun die Einforderung von Mitteln für die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Großmarktes notwendig. Es sei ein ausdrücklicher Wunsch der Finanzbehörde gewesen, keine Rückstellungen vorzunehmen, sondern die Erträge an den Haushalt abzuführen. Im Falle, dass man diese Gelder benötigen werde, sei von der Finanzbehörde „versprochen" worden, diese zur Verfügung zu stellen. Als dieser Fall nun eingetreten sei, habe man sich allerdings auf der Arbeitsebene nicht daran erinnern können. Die Behördenspitze allerdings habe sofort die Richtigkeit der Beantragung bestätigt und diese zusätzlichen Mittel bereit gestellt.

Sodann erläuterte Herr Behrens, stellvertretender Geschäftsführer des Großmarktes, die einzelnen Maßnahmen für den Großmarkt. Die in der Drucksache skizzierten Maßnahmen beträfen originär den Bereich Obst und Gemüse; der Blumengroßmarkt sei allerdings hinsichtlich des Themas „Hygienemanagement" ebenfalls betroffen.

Die Maßnahmen im Rahmen des zunehmend an Bedeutung gewinnenden Hygienemanagements seien dringend erforderlich. Bis zu 250 Firmen, die im Obst- und Gemüsebereich auf dem Großmarkt angesiedelt seien, würden durch den organisierten Lebensmitteleinzelhandel verstärkt dazu aufgefordert, sich nach verschiedenen Standards zu zertifizieren: Es gebe beispielsweise Unternehmen auf dem Großmarkt, die teilweise 6 verschiedene Zertifikate vorhalten müssten.

Zwar sei jeder Unternehmer, was den Hygienestandard betreffe, für die angemieteten Flächen eigenverantwortlich. Darüber hinaus gebe es aber bei einem Gelände von 28

Hektar und einer Großmarkthalle mit 50.000 Quadratmetern diverse Flächen, für die der Großmarkt die Verantwortung trage. Hinzu kämen Verantwortungen, die einem Großmarktbetreiber als Lebensmittelunternehmer aus den entsprechenden EUVerordnungen erwachsen würden.

Der Hamburger Großmarkt zähle nach wie vor zu einem der bedeutendsten der deutschen Großmärkte, was auch das rege Interesse aus dem Ausland sowie diverse Besichtigungen des Geländes belegten. Seine Gebäude- und Geländestruktur stamme zum größten Teil aus den Sechzigerjahren, sodass es Bedarfe bei Anstrichen sowie Reinigungs- und Sanierungsbedarfe ­ so zum Beispiel in WC-Bereichen ­ gebe, um eine Zertifizierung für die Gemeinschaftsflächen zu erreichen. Diese Maßnahmen duldeten keinen Aufschub. Sie hätten Informationen darüber, dass insbesondere in den osteuropäischen Ländern die Großmärkte nahezu wöchentlich in diesen Bereichen nach Hygienestandards zertifiziert würden. Um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden, müsse also zügig vorgegangen werden, betonte Herr Behrens nochmals und beendete die Ausführungen zum Komplex „Hygienemanagement".

Die Firma EDEKA, die langjährig im Großmarkt ansässig gewesen sei, sei nunmehr aus dem Großmarkt ausgezogen beziehungsweise habe dort eine große Umschlaghalle geräumt. Diese Umschlaghalle habe eine differenzierte Gebäudestruktur aufgewiesen: Teilflächen hätten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg gestanden; andere Teilflächen seien in den vergangenen Jahren von der EDEKA „zugebaut" worden. EDEKA habe zwar keinen Grundbesitz erworben, sondern lediglich ein gesteigertes Nutzungsrecht gehabt; die Gebäudestruktur habe aber in Teilen im Eigentum der EDEKA gestanden.

Als sich abzeichnete, dass EDEKA den Großmarkt verlassen werde, hätten sie zügig reagieren müssen, um einen Leerstand zu vermeiden und um expandierenden Unternehmen im Großmarkt die Möglichkeit zu bieten, sich dort auch weiter entwickeln zu können, berichtete Herr Behrens. Für EDEKA sei eine Ausgleichszahlung für die Gebäudebestandteile zu leisten gewesen, die sie im „Nachbau" errichtet gehabt habe.

Darüber hinaus gebe es nach einer jahrzehntelangen Nutzung eines solchen Gebäudes einen Sanierungsbedarf, der 890.000 Euro betrage. Damit werde aber sichergestellt, dass ein interessiertes Unternehmen auf dem Großmarkt verbleiben könne.

Dieses wiederum räume eine kleinere Umschlaghalle, welche für ein anderes kleines Unternehmen eine Expansionsmöglichkeit bieten werde. Mit dieser Maßnahme hätten sie circa 200 Arbeitsplätze in Hamburg halten können.

Da die entstandenen Sanierungsbedarfe in dieser Größenordnung allerdings nicht vorhersehbar gewesen seien, müsse nun der Antrag auf zusätzliche Mittel gestellt werden, schloss Herr Behrens.

Die SPD-Abgeordneten bezogen sich auf die Aussage, es gebe auf dem Großmarkt einzelne Unternehmen mit Expansionswunsch. Sie hätten beobachtet, dass mittlerweile auf dem Großmarkt einzelne Verkaufsstände leer stünden. Vor diesem Hintergrund baten sie um eine kurze Darstellung der Entwicklung in den letzten Jahren sowohl im Bereich „Obst und Gemüse" als auch in dem Bereich „Blumen". Herr Behrens erläuterte, dass es bei dem Bereich „Obst und Gemüse" in der Großmarkthalle eine annähernd hundertprozentige Auslastung gebe. Momentan sei lediglich eine 80 qm-Fläche frei, die aber zum nächsten Monat wieder vermietet werde.

Zunehmend gebe es für diesen Bereich auch Nachfragen von Firmen aus dem BioSektor, die den Großmarkt als zusätzliche Vermarktungsmöglichkeit sähen. Aus diesem Sektor hätten sich mittlerweile auch zwei Firmen mit einem relativ großen Flächenbedarf angesiedelt. Mittelfristig werde es wohl keine größeren Probleme für diesen Bereich geben, wofür auch eine Warteliste spreche.

Die Flächen des Blumengroßmarktbereiches würden über die Marktgemeinschaft „Blumengroßmarkt" verwaltet. In diesem Bereich seien kleinere Leerstände zu verzeichnen und es sei damit zu rechnen, dass noch einige dazu kommen würden. Nach seinem Dafürhalten sei es jedoch nicht möglich, eine Prognose über die Entwicklung der nächsten drei oder vier Jahre abzugeben. Ganz entscheidend werde die weitere Entwicklung hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung der Firma Landgard sein.

Die SPD-Abgeordneten wollten wissen, ob es Strukturveränderungen bezüglich der Flächen gebe. Für die weitere Entwicklung der Hallen und den damit einhergehenden baulichen Anpassungen wäre es wichtig zu wissen, ob die Tendenz eher zu größeren oder zu kleineren Flächen gehe, gaben sie bedenken.

Herr Behrens erteilte die Auskunft, der Großmarkt entwickle sich als Logistikstandort beziehungsweise als „zweites Standbein von Entwicklungen neben dem originären Marktgeschehen" in der Großmarkthalle rasant. Dies betreffe im Wesentlichen die zahlreichen Umschlaghallen, die man im Bereich um die Großmarkthalle habe und die in den letzten Jahren teilweise auch von den Firmen selbst nach den eigenen Ansprüchen errichtet worden seien. In der Großmarkthalle gehe der Trend dahin, dass Firmen, die vermehrt mit dem organisierten Lebensmitteleinzelhandel zusammen arbeiteten, zusätzliche Flächen in Anspruch nähmen. Kleinere Betriebe orientierten sich aufgrund struktureller Gegebenheiten eher weg vom Großmarkt.

Zunehmend würden auf zusätzlichen Lagerflächen im Bereich der Großmarkthalle, auf dem vormals noch Marktgeschehen stattgefunden habe, Kühlflächen errichtet. Dies sei der wirtschaftlichen Entwicklung geschuldet, weil die mittleren Unternehmen vermehrt mit Einzelhandelsbetrieben zusammen arbeiteten.

Die Senatsvertreter der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) ergänzten, auch ein erfolgreicher Großmarkt für Obst, Gemüse und Blumen müsse sich ständig den neuen Entwicklungen anpassen. Es sei davon auszugehen, dass gegebenenfalls mit Beschluss des Antrags auch zukünftig mit weiteren Investitionsbedarfen gerechnet werden müsse, beziehungsweise diese hoffentlich notwendig sein würden. Vor drei Jahren habe der Senat die Standortsicherung für den Großmarkt auf dem bestehenden Gelände in Hammerbrook für 30 Jahre, also bis 2034, beschlossen, um eine Investitionssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten und um eine gute Voraussetzung für den Ausbau dieses Marktes, der mittlerweile eine Versorgerrolle für ganz Nordeuropa wahrnehme, zu schaffen.

Die CDU-Abgeordneten hatten ebenfalls eine Frage zu der Struktur des Großmarktes.

Sie interessierte, wie viel Prozent der Betriebe aus der Metropolregion kämen und wie weit das Einzugsgebiet des Großmarktes reiche.

Herr Behrens antwortete, eine exakte Prozentzahl könne er nicht nennen. Nach seiner Einschätzung gebe es aber sehr wohl einen großen Anteil von Betrieben aus dem Alten Land und den Vier- und Marschlanden.

Die GAL-Abgeordneten merkten an, zu Beginn einer Legislaturperiode würden öffentliche Unternehmen aufgefordert, möglichst viele Gelder „abzuliefern", damit der Haushalt konsolidiert werden könne. Vor einer Wahl „mache sich dieses nicht so gut", sodass dann die vormals eingezogenen Gelder aus den Rücklagen wieder ausgeschüttet werden würden. Letztendlich stelle dies aber keine nachhaltige Wirtschaftspolitik dar. Überdies habe die Konstruktion eines Landesbetriebs den Sinn, dass dieser aus seinen Erträgen auch die notwendigen Investitionen für den laufenden Betrieb selbst finanzieren könne. Es stelle sich ihnen daher die Frage, wie nach der Wahl sichergestellt werden könnte, dass eine solche fragwürdige Rücklagen- und Ausschüttungspolitik, die die Rahmenbedingungen eines solchen Betriebes nicht unerheblich beeinflusse, zukünftig vermieden werden könne.

In diesem Zusammenhang fragten sie nach ähnlichen Entwicklungen auch bei anderen öffentlichen Unternehmen.

Die Senatsvertreter erläuterten, im Jahr 1997 seien 2,35 Millionen Euro von dem Großmarkt an den Haushalt abgeführt worden. In den darauffolgenden Jahren seien es nochmals gleiche Summen gewesen. Im Jahr 2006 habe es sich um eine Summe gehandelt, die rund eine Million weniger betragen habe, was also eine Verbesserung gegenüber den Beträgen aus Zeiten der vorhergehenden Regierungen darstelle.

Vom Prinzip her sei es nach ihrer Auffassung richtig, dass zunächst das Geld bei der Finanzbehörde einbezahlt werde und dieses später von dieser in die Betriebe zurückgeführt werde. Da die Freie und Hansestadt Hamburg nun mit der Doppelten Buchhaltung und auch mit Rückstellungen arbeite, müsste dieser Posten zumindest in einer Rückstellung der Stadt auftauchen. Insofern werde sich dieses Problem zukünftig dergestalt lösen.

Die SPD-Abgeordneten machten darauf aufmerksam, dass mit der vorliegenden Senatsdrucksache noch finanzwirksame Maßnahmen für das Jahr 2007 in Höhe von 1,25 Millionen Euro im November 2007 beschlossen werden würden. Vor diesem Hintergrund interessierte sie, wie weit die dort aufgeführten Maßnahmen schon gediehen beziehungsweise ob schon Mittel für diese geflossen seien.

Herr Behrens erinnerte an den genannten Fall der EDEKA, bei dem ein dringender Handlungsbedarf bestanden habe. Wäre in diesem Fall nicht schnell reagiert worden, hätte man eventuell zwei größere Betriebe in der Größenordnung von 150 Arbeitsplätzen für den Großmarkt verloren.

Im Moment arbeiteten sie mit den Mitteln, die aus dem laufenden Haushaltsjahr noch zur Verfügung stünden, allerdings mit der Überlegung, dass im Folgejahr auf eine Ablieferung verzichtet werden würde.

Die SPD-Abgeordneten erwiderten, dass man ihrer Frage wohl noch einmal im Haushaltsausschuss werde nachgehen müssen.

Die Senatsvertreter stellten klar, das Petitum aus der Drucksache besage, dass die Änderungen im Haushaltsplan 2007/2008 beschlossen werden sollten. In dem Haushaltsplan würden die Ablieferungen vom Großmarkt an den allgemeinen Haushalt auch für das Jahr 2008 geändert. Das bedeute, im Falle des Beschlusses werde der Großmarkt hinreichende Mittel aus den Mieteinnahmen haben, um die Maßnahmen durchführen zu können.

III. Ausschussempfehlung:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem federführenden Haushaltsausschuss einstimmig, das Petitum aus der Drs. 18/7047 zu beschließen.

Darüber hinaus bittet er den federführenden Haushaltsausschuss, von seinen Beratungen Kenntnis zu nehmen.

Barbara Ahrons, Berichterstatterin.