Fördermittel

Im Gruppenwettbewerb wurden drei Hamburger Schülergruppen von bundesweit 22 mit einer Einladung zum Bundessprachenfest in Wust/Sachsen-Anhalt ausgezeichnet.

Im Mehrsprachenwettbewerb kamen vier von 44 Teilnehmenden der Endrunde (4. Runde) aus Hamburg, zwei von ihnen wurden 1. Bundessieger (von bundesweit neun).

Ein Schüler erhielt einen von bundesweit zwei 1. Preisen im Sonderwettbewerb Japanisch, der Teil des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist.

I. 4.6. Wie werden die Hamburger Schülerinnen und Schüler über diesen Wettbewerb informiert und darauf vorbereitet? Inwieweit ist Hamburg im Bereich der Fremdsprachenwettbewerbe überregional aktiv und ggf. initiativ?

Im Einzel- und Mehrsprachenwettbewerb werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrerinnen und Lehrern über die Wettbewerbsangebote informiert und zur Teilnahme angeregt; im Gruppenwettbewerb werden die Gruppen darüber hinaus in der Regel von Lehrerinnen und Lehrern während der Herstellung ihres Wettbewerbsbeitrags betreut.

Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ist im Bereich der Fremdsprachenwettbewerbe überregional auf verschiedenen Ebenen aktiv bzw. initiativ. Sie

­ hat 1997 das Bundessprachenfest ausgerichtet und übernimmt seit Jahren einen großen Teil der Aufgabenerstellung im Bundeswettbewerb Fremdsprachen (BWF), vor allem in Russisch und Chinesisch, teilweise auch in Englisch, Französisch und Spanisch (für 1999 wurden alle Russischaufgaben des Einzelwettbewerbs und die Chinesischaufgaben vom Amt für Schule bzw. von Hamburger Lehrkräften erstellt),

­ ist Mitglied im Länderkoordinierungsgremium des BWF, arbeitet seit vielen Jahren in den Bundesausschüssen des BWF mit und hat zu Beginn der neunziger Jahre an der Erprobung von Euro(Sprach-)Seminaren mitgewirkt,

­ hat das seit 1992 jährlich stattfindende Bundessprachenfest mit initiiert, ebenfalls das voraussichtlich 1999 erstmals in Hamburg stattfindende bundesweite HEW-Sprachenturnier,

­ arbeitet an der Etablierung eines Europäischen Sprachenfestes mit, ist an mehreren Dokumentationen und Untersuchungen zum BWF beteiligt und führt Lehrerfortbildungsveranstaltungen zum Thema „Bundeswettbewerb Fremdsprachen" und zum fremdsprachlichen Projektunterricht in verschiedenen Bundesländern durch,

­ hat in Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen und dem Verein Bildung und Begabung die Voraussetzungen für einen Englisch-Einzelwettbewerb für berufliche Schulen geschaffen und dabei eine Vorreiterrolle übernommen.

Welche Impulse gehen von diesen Fremdsprachenwettbewerben auf den Unterricht an Hamburgs Schulen aus?

Den Wortergänzungstest, ein fester Bestandteil des Einzelwettbewerbs, haben viele Hamburger Lehrkräfte als Testform zur Erfassung der fremdsprachlichen Kompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler übernommen. Er ist auch Bestandteil der Untersuchungen zur Lernausgangslage (Jahrgangsstufe 7).

Die Aufgaben zum kreativen Schreiben haben Eingang im fremdsprachlichen Unterricht gefunden.

Der Gruppenwettbewerb hat wesentlich dazu beigetragen, Projektarbeit im Fremdsprachenunterricht zu etablieren. Die Teilnahme an den Wettbewerben fördert nach Beobachtung der Lehrkräfte die Motivation zum Erlernen von Fremdsprachen nachhaltig. Der Mehrsprachenwettbewerb stellt für sprachlich sehr begabte Schülerinnen und Schüler eine anregende Herausforderung dar. Aufgabenbeispiele aus dem Mehrsprachenwettbewerb werden in einigen Oberstufenkursen eingesetzt.

II. Jugendaustausch und Schulpartnerschaften

1. Wie viele Jugendbegegnungen auf bilateraler Ebene fanden 1997 statt? Welche Jugendorganisationen Hamburgs waren daran beteiligt?

Es wurden 22 internationale (bi- und multinationale) Jugendbegegnungen durchgeführt. Daran waren beteiligt: Haus der Jugend Stephanstraße, Junge Europäische Föderalisten, Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände (agfj), Europäisches Beratungs- und Koordinationsbüro (EUBEKO), Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof, Lass 1000 Steine rollen, Deutsche Gesellschaft für Kinderbegegnungen (CISV), junge gemeinschaft und Advent-Jugend.

2. Wie erfolgt die Information der Jugendlichen über bilaterale Jugendaustauschprogramme? Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Jugendaustauschund Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)?

Im vierteljährlich erscheinenden „Rundbrief" des Amtes für Jugend werden die Jugendverbände regelmäßig über Antragsfristen und Modalitäten der internationalen Jugendarbeit informiert. Eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) besteht im Bereich der Studienprogramme für Multiplikatoren der Jugendhilfe.

3. Gibt es Hamburger Organisationen, die an der bundesweit zentralen Maßnahme „Jugend für Gesamteuropa ­ ein Bildungs- und Begegnungsprogramm" beteiligt sind? Welche sind das und welche Bundesmittel erhalten sie?

Ein Programm „Jugend für Gesamteuropa ­ ein Bildungs- und Begegnungsprogramm" ist weder der zuständigen Behörde noch beim IJAB oder bei „Jugend für Europa" bekannt.

II. 4. Wie viele Begegnungen fanden 1997 innerhalb des deutsch-französischen und des deutsch-polnischen Jugendwerks statt?

Im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) wurden 37 Jugendbegegnungen durchgeführt. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) förderte 28 Jugendbegegnungen.

5. Welche weiteren Jugendaustauschprogramme plant der Senat?

Die zuständige Behörde plant keine eigenen Austauschprogramme für Jugendliche. Diese Aufgabe nehmen die öffentlichen und freien Träger der internationalen Jugendarbeit in den Bezirken wahr. Die Behörde fördert die von öffentlichen und freien Trägern durchzuführenden internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen aus Mitteln des Landesjugendplans und/oder des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

6. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung, um Jugendliche mit Problemen von Fremden, Minderheiten und Migrantinnen und Migranten, die in Hamburg leben, vertraut zu machen? Welche Publikationen für Jugendliche wurden 1997 auf diesem Gebiet herausgegeben?

Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung wirkt durch einen Vertreter im Beirat der Landeszentrale für politische Bildung an allen fachlichen Fragen mit. Schwerpunkte der Arbeit im außerschulischen Jugendbildungsbereich liegen auf der Förderung der interkulturellen Kompetenz Jugendlicher und der Öffnung von Jugendverbänden, um eine Verständigung zwischen jungen Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu ermöglichen.

Im Rundbrief des Amtes für Jugend, der der Zeitschrift „Punktum" des Landesjugendrings beigelegt ist, wurde in allen Ausgaben 1997 zum Thema „Multikulturelle Jugendarbeit" in Hamburg informiert.

Die Landeszentrale für politische Bildung bietet Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger an. Sie arbeitet mit dem Jugendinformationszentrum (JIZ) zusammen. Im Rahmen des Programms gegen Rechtsextremismus und Gewalt werden Aktivitäten gefördert, die insbesondere der Verständigung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen unterschiedlicher kultureller Herkunft dienen.

Die Inhalte dieser Veranstaltungen und die Publikationen der Landeszentrale ­ die nicht speziell für Jugendliche, sondern für ein breites Spektrum der Bevölkerung erstellt werden ­ sind den Jahresberichten der Landeszentrale zu entnehmen.

7. Wie viele Schulpartnerschaften mit europäischen Schulen (bitte auflisten nach Staaten) gibt es in Hamburg? Wie viele finanzielle Mittel wurden dafür 1997 bereitgestellt?

Es gibt 364 Schulpartnerschaften. Im Jahr 1997 wurden zur Förderung dieser Partnerschaften Mittel in Höhe von 175 000 DM zur Verfügung gestellt.Petersburg 122 700 DM bereitgestellt.

9. Welche Impulse gehen von diesen Schulpartnerschaften aus?

Die Schulpartnerschaften tragen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern unter anderem zur Begegnung und Verständigung über politische, kulturelle und ethnische Grenzen hinweg, zur Aufnahme von dauerhaften Kontakten mit Familien im Ausland, zum Abbau von Vorurteilen und zum Respektieren anderer Lebensgewohnheiten, Sichtweisen und Kulturen, zur Offenheit gegenüber Ungewohntem, zur Erweiterung von Interessen und zur Steigerung fremdsprachlicher Kommunikationsfähigkeiten bei.

10. Stützt sich der Senat bei seinen Entscheidungen zur Förderung von Jugend- und Schulprojekten in den Staaten Ost-Mitteleuropas auch auf Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Ost-West-Institute? Wenn nein, warum nicht?

Ja, sie werden zur Förderung von Jugend- und Schulprojekten mit den Staaten Ost- und Mitteleuropas herangezogen.

III. EU-Programme

1. COMENIUS-Programm (Aktionen 1 bis 3)

Die EU-Bildungsprogramme SOKRATES und LEONARDO enthalten eine Fülle von Förderungsmöglichkeiten im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich. In welcher Weise und in welchem Umfang partizipieren Hamburger Schulen und Institutionen des Schulbereichs an den SOKRATES-Unteraktionen COMENIUS 1, COMENIUS 2, COMENIUS 3?

Wie viele Schulen haben sich bisher am COMENIUS-Programm (Aktion I und II) beteiligt? Um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen? Wie hoch war die Fördersumme von Seiten der Europäischen Union und die Komplementärfinanzierung von Seiten der Stadt Hamburg?

Hamburger Schulen und Institutionen des Schulbereichs beteiligen sich seit Beginn des SOKRATESProgramms an dem Programm COMENIUS, Aktionen 1, 2 und 3, als Koordinatoren oder als Partner an mittelfristigen transnationalen Bildungsprojekten, die von ausländischen Partnern koordiniert werden, sowie an Mobilitäts- und Fortbildungsmaßnahmen.

An COMENIUS, Aktion 1 („Multilaterale Schulpartnerschaften für europäische Bildungsprojekte"), sind 33 Schulen aller Schulformen mit zum Teil zwei Projekten und/oder Mobilitätsmaßnahmen (vorbereitende Besuche, Studienbesuche, Lehreraustausch, Betriebspraktika) beteiligt (Stand: 1. November 1998). In der Regel erstreckt sich die Projektkooperation über drei Jahre. An der Kooperation müssen sich jeweils mindestens zwei Partnerschulen aus zwei verschiedenen EU-Staaten beteiligen. Einzelheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Förderung in COMENIUS, Aktion 1, erfolgt ausschließlich durch Fördermittel der EU, eine Komplementärfinanzierung durch Hamburg entfällt. Die Fördersumme von Seiten der Europäischen Union beträgt insgesamt rund 296 750 ECU bzw. rund 563 825 DM.

Im Rahmen von COMENIUS, Aktion 2 („Entwicklung von Projekten zur schulischen Erziehung der Kinder von Wanderarbeitnehmern, Nichtsesshaften, Sinti und Roma; interkulturelle Erziehung"), gibt es folgende Projekte:

­ „Deutsch als Zweitsprache für Berufsvorbereitungsklassen" (abgeschlossenes Projekt), Gesamtzuschuss aus EU-Mitteln: rund 60 000 ECU (= ca. 120 000 DM). Hierzu waren Hamburger Komplementärmittel nicht erforderlich. Beteiligt waren folgende Schulen: Staatliche Handelsschule Bergedorf, Staatliche Fremdsprachenschule Mittelweg, Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft, Staatliche Gewerbeschule Arbeits- und Werktechnik Sorbenstraße, Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik, Ernährung und die Staatliche Schule Gesundheitspflege.

­ Informationsfilm für Roma- und Sinti-Eltern „Schule ist für uns wie der Beginn eines neuen Tages", der seit Mai 1998 eingesetzt wird; EU-Zuschuss: 31 000 ECU (= ca. 60 000 DM), Hamburger Komplementärmittel: 11 000 DM; außerdem zusätzliche Mittel des Stichting-Sinti-Werks in Best/Niederlande. An dem Projekt waren die Schulen Laeiszstraße und Friedrichstraße beteiligt.

­ Beteiligung als Partner 1998/99 an Projekten unter Koordination anderer Länder:

­ „Here we are ­ Das sind wir" (Koordination: Anne-Frank-Haus, Niederlande); das Institut für Lehrerfortbildung und das Pädagogisch-Theologische Institut mit Partnern aus Deutschland, Luxemburg und Österreich sind am Projekt beteiligt; es werden Unterrichtsmaterialien gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erstellt und Videos und Fernsehfilme zum Thema ausgewertet; das Projekt ist im Herbst 1998 angelaufen.

­ „SOLVE ­ speakers of other languages towards vocational education"; das Institut für Lehrerfortbildung und der Schulverbund Staatliche Gewerbeschule Arbeits- und Werktechnik, Staatliche Fremdsprachenschule, Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft mit Partnern aus den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und Irland sind am Projekt beteiligt; es wird der Beitrag des Zweitsprachenerwerbs (Deutsch als Zweitsprache) zur Integration im Gastland untersucht, Unterrichtsmodule für die beruflichen Schulen werden entwickelt und Lehrerfortbildungsveranstaltungen angeboten. Das Projekt ist am 1. August 1998 angelaufen; die Abrechnung der Fördermittel ist noch nicht abgeschlossen.

­ „Die religiöse Dimension interkultureller Beziehung"; das Institut für Lehrerfortbildung, die Universität Hamburg, das Pädagogisch-Theologische Institut und die Schule Oppelner Straße sind mit Partnern aus den Niederlanden, Norwegen, Italien und England am Projekt beteiligt; es werden neue didaktische Konzepte der interkulturellen Erziehung in der Grundschule entwickelt; die Abrechnung der Fördermittel ist noch nicht abgeschlossen.

Mit welchen Partnern wird bei den multilateralen Schulpartnerschaften zusammengearbeitet? Welche Formen der Kooperation gibt es?

Hamburger Schulen arbeiten mit mindestens zwei und bis zu sieben Partnerschulen folgender EUStaaten zusammen: Spanien, Dänemark, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Finnland, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich, Norwegen, Irland, Belgien, Portugal, Ungarn, Rumänien, Zypern, Polen.

Die Formen der Kooperation ergeben sich aus den Programmvorgaben: Eine Schule übernimmt die Koordination und damit alle notwendigen transnationalen Organisations-, Management- und Verwaltungsaufgaben; die jeweils anderen arbeiten arbeitsteilig als gleichberechtigte Partner am gemeinsam festgelegten Projekt.

Reihum finden Arbeitsbesprechungen bei den Partnern statt, die der Planung und Ergebnissicherung sowie der Lösung ggf. bei der Durchführung der Projekte auftretender Probleme dienen. Zusätzlich werden im Rahmen der in der Regel dreijährigen Laufzeit der Projekte gegenseitige Studienbesuche, Lehreraustausche und Betriebspraktika durchgeführt. Vor Beginn eines Projekts werden zur gemeinsamen Planung vorbereitende Besuche gefördert.