Exmatrikulationen an der Universität Hamburg

Die Einführung der Studiengebühren sollte der Verbesserung der Situation der Studierenden dienen. Tatsächlich lässt sich seit der Einführung ein großes Chaos beobachten, das zulasten der Studierenden geht.

Nach aktuellen Berichten sollen über 3.000 Studierende eine Exmatrikulationsandrohung erhalten haben, weil sie die Studiengebühren nicht entrichtet hätten. Die Exmatrikulationen sollen angeblich noch im laufenden Semester geschehen, obwohl die Studierenden für das gesamte Semester eingeschrieben sind. Auch hätten die Studierenden nur einmalig im Sommersemester 2007 eine Zahlungsaufforderung erhalten, die für ihr gesamtes Studium gelten solle. Des Weiteren soll es Planungen an der Universität geben, das Studium für die Studierenden der Universität Hamburg erheblich zu verteuern, indem Zeugnisse nicht mehr an ehemalige Studierende ausgestellt werden sollen. Auch über Prüfungsgebühren soll nachgedacht werden.

Ich frage daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Angaben der Universität Hamburg wie folgt:

1. Wie viele Studierende wurden an der Universität zum Wintersemester 2007/2008 exmatrikuliert, weil sie keine Studiengebühren entrichtet haben?

Zum Wintersemester 2007/2008 wurden 783 Studierende wegen Nichtzahlung der Studiengebühren im Sommersemester 2007 exmatrikuliert. Wegen der Nichtzahlung der Studiengebühren für das Wintersemester 2007/2008 wurde bislang niemand exmatrikuliert.

2. Wie viele Studierende an der Universität haben bisher Studiengebühren für das Sommersemester 2008 entrichtet?

Da die Studiengebühren für das Sommersemester 2008 erst am 15. Juni 2008 fällig werden, haben bisher erst zwölf Studierende diese Studiengebühr bezahlt.

3. Wie viele Studierende der Universität haben einen Antrag auf Befreiung von Studiengebühren gestellt? Wie vielen wurde stattgegeben, wie viele abgelehnt? Was sind die Gründe jeweils hierfür?

Seit Einführung der Studiengebühren (Sommersemester 2007) sind für das Sommersemester 2007 und das Wintersemester 2007/2008 insgesamt 10.086 Anträge gestellt worden. Davon wurde 5.726 Anträgen stattgegeben und 3.626 Anträge abgelehnt.

Darüber hinaus wurden insgesamt 308 Stundungen bewilligt. 734 Anträge aus dem Wintersemester 2007/08 sind noch in Bearbeitung. Bei den abgelehnten Anträgen waren die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt.

4. Wie viele Androhungen zur Exmatrikulation wegen der fehlenden Zahlung von Studiengebühren wurden ausgestellt?

Ankündigungen einer Exmatrikulation wurden im Wintersemester 2007/2008 insgesamt an 3.836 Studierende verschickt. Davon hatten bis zum 2. Januar 2008 3. gar nicht und 332 Studierende die Studiengebühr nicht vollständig gezahlt.

5. Zu welchem Zeitpunkt sollen davon betroffene Studierende, die keine Zahlung leisten, exmatrikuliert werden?

Die Exmatrikulationsbescheide sind am 7. Januar 2008 verschickt worden. Die Universität Hamburg räumt zur Abwendung der Exmatrikulation den Studierenden im Bescheid eine Nachfrist von 14 Tagen nach Zugang ein.

6. Sind unter den Studierenden, die eine Exmatrikulationsandrohung erhalten, auch solche, die nach dem HmbHG von der Gebührenzahlung befreit sind? Wenn ja,

a) wie viele und aus welchen Gründen?

b) Sind Studierende davon betroffen, die aus Leistungsgründen befreit sind? Sind auch andere Studierende betroffen, die aus anderen Gründen von den Studiengebühren befreit sind? (Bitte aufschlüsseln nach Befreiungsgrund.) 20 Studierende, die gemäß der Satzung der Universität Hamburg über Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht wegen herausragender Leistungen zu Beginn des Studiums von der Studiengebühr befreit sind, haben versehentlich eine Exmatrikulationsandrohung erhalten. Der Fehler wurde umgehend festgestellt, so dass den Betroffenen zwei Tage später ein Aufhebungs- und Befreiungsbescheid zugestellt wurde.

Studierende, die aus anderen Gründen von den Studiengebühren befreit sind, sind, nach Angabe der Universität Hamburg, nicht betroffen.

7. Wurde nur eine einmalige Zahlungsaufforderung an die Studierenden im Sommersemester 2007 verschickt, die für das gesamte Studium gelten soll?

Wenn ja,

a) Weshalb wird nicht identisch mit dem Verfahren zum Semesterbeitrag jedes Semester ein entsprechender Bescheid verschickt?

Der Gebührenbescheid wird als Dauerbescheid erteilt und verpflichtet die Studierenden zur Zahlung der Studiengebühr für jedes Semester ihrer Studienzeit.

Auch die Gebührenbescheide zum Semesterbeitrag (AStA-Beitrag, Studierendenwerksbeitrag) werden nur einmal ­ bei der Immatrikulation ­ als Dauerbescheid erlassen. Ein neuer Bescheid geht nur dann zu, wenn sich die Zahlungsverpflichtung ändert.

Im Gebührenbescheid zu den Studiengebühren werden die Studierenden durch die nachstehenden Informationen auf den Umstand eines Dauerbescheids besonders hingewiesen: „Achtung: Dieser Gebührenbescheid ist ein sog. „Dauerbescheid" und gilt für die gesamte Studienzeit. Sie erhalten daher zukünftig für die folgenden Semester keine gesonderte Zahlungsaufforderung für die Studiengebühren mehr. Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Ihre Studiengebühren rechtzeitig zu den o. g. Fälligkeitsterminen auf dem angegebenen Konto eingehen. Wir weisen darauf hin, dass nach § 42 Abs. 2 Nr. 5 Hamburgisches Hochschulgesetz Studierende zu exmatrikulieren sind, wenn sie ihre Gebühren nicht fristgerecht gezahlt haben." Betreffend des Wintersemesters 2007/2008 hat die Universität Hamburg zusätzlich Studierende, die bis zum Ende der Zahlungsfrist (17. Dezember 2007) die Studiengebühr noch nicht gezahlt hatten, per E-mail am 20. Dezember 2007 an die Zahlung erinnert. Außerdem wurden auf dem Campus und im Zentrum für Studierende Plakate ausgehängt, die über die Zahlfrist und die Zahlungsmodalitäten erneut informiert haben.

b) Wie wird mit der Konstellation verfahren, dass Studierende einen Befreiungsgrund geltend machen könnten, beispielsweise wegen herausragender Leistung oder Kindererziehung? Wie werden die Studierenden informiert, dass sie teilweise einen Antrag auf Befreiung stellen müssen?

Im Gebührenbescheid wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen der gesetzlichen oder satzungsgemäßen Tatbestände die Zahlungsverpflichtung in einzelnen Semestern entfällt oder ausgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass dies nur auf der Grundlage eines entsprechenden Bescheides erfolgt. Die Information enthält zudem einen Link (www.uni-hamburg.de/studiengebuehren), unter dem sich weitergehende Informationen zu den Befreiungstatbeständen einschließlich der Antragserfordernisse finden.

c) Widerspricht es nicht dem Service-Gedanken gegenüber den Studierenden und der Rechtslage, diesen nur einmalig Informationen zu den Studiengebühren und ihren Rechten und Pflichten zukommen zu lassen?

Siehe Antwort zu 7.

8. Trifft es zu, dass Zeugnisse nur noch eingeschriebenen Studierenden ausgestellt werden sollen?

Nein.

Wenn ja,

a) ist dies nicht ein Widerspruch zu der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 18/6001?

b) widerspricht dies nicht den bisherigen Regelungen der Universität Hamburg?

c) wie wird dies bei den teilweise extrem langen Zeiten zur Ablegung einer Abschlussprüfung und der Ausstellung eines Zeugnisses gerechtfertigt?

Entfällt.

9. Plant die Universität Hamburg, Prüfungsgebühren einzuführen? Wenn ja, in welcher Form und für welche Prüfungsleistungen? Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen?

Nein.