Versicherung

1. Anlaß

Die Bürgerschaft hat den Senat mit der Drucksache 16/848 ersucht,

I. zu prüfen, ob und wie folgende Maßnahmen umgesetzt werden können:

1. Anbringen mehrsprachiger Wegweiser und Hinweisschilder in allen Hamburger Behörden und Ämtern sowie sonstigen städtischen Einrichtungen in Stadtteilen mit besonders hohem Änteil nichtdeutschsprachiger Bevölkerung sowie den Behörden, Ämtern und städtischen Einrichtungen, die von einem hohen Anteil nichtdeutschsprachiger Hamburger/innen in Anspruch genommen werden. Angebote sprachlicher und entsprechender interkultureller Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen der genannten Einrichtungen.

II. der Bürgerschaft bis zum 1. Dezember 1998 darüber und über die finanziellen Folgen zu berichten.

2. Das Anbringen mehrsprachiger Wegweiser Behörden und Ämter, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass das Publikum keine Kenntnisse der Verkehrssprache besitzt, sind bereits mit mehr sprachigen Hinweisschildern ausgestattet, z. B. die Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes oder das Seemannsamt der Wirtschaftsbehörde.

Auch in anderen Dienststellen gibt es mehrsprachige Hinweisschilder. So ist die Hauptstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) im Eingangsbereich mit englischsprachigen Informationen ausgestattet. Im Schulinformationszentrum der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (SIZ), welches u. a. ausländische Schülerinnen und Schüler über berufsvorbereitende Angebote informiert, gibt es Hinweisschilder in Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch, Türkisch und Farsi.

Einige Bereiche, z. B. der Landesbetrieb Verkehr, das Hamburger Weltwirtschaftsarchiv und das Beratungszentrum SEHEN-HÖREN-BEWEGEN-SPRECHEN der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales planen zur Zeit mehrsprachige Hinweisschilder aufzustellen.

Die Bezirksämter sind teilweise bereits mit mehrsprachigen Hinweisschildern ausgestattet, u. a. das Kundenzentrum, die Wohnungsabteilung und das Sozialamt des Bezirksamtes Hamburg-Nord (Sprachen: Englisch und Türkisch, z. T. auch Polnisch und Französisch). Bei anderen Bezirksämtern befindet sich die Aufstellung von mehrsprachigen Hinweisschildern in Zusammenhang mit der Einrichtung von Kundenzentren und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung in der Planung.

Darüber hinaus werden in vielen Einrichtungen, z. B. in Krankenhäusern, der Staats- und Universitätsbibliothek, den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen oder in Schwimmbädern der Bäderland Hamburg GmbH wichtige Hinweise in Form internationaler Piktogramme allgemeinverständlich dargestellt (WC, Fahrstühle, Bibliothek, Eingang und Ausgang usw.). BÜRGERSCHAFT

02. 02. 9916. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27./28. Mai 1998 (Drucksache 16/848)

­ Mehrsprachigkeit in Hamburg ­

3. Ausgabe von mehrsprachigen Informationsblättern Mehrsprachige Informationsblätter werden bereits in vielfältiger Form herausgegeben, wenn die Ämter und Behörden erkennen, dass bestimmte Probleme effizienter in der jeweiligen Muttersprache an die Zielgruppe herangebracht werden können. Nachstehend einige Beispiele: Senatsamt für die Gleichstellung:

­ Broschüre „Deutschland ­ ein Paradies für Frauen? ­ 6 Sprachen Justizbehörde:

­ Fremdsprachige Vordrucke zu Rechtsbehelfsbelehrungen, u. a. die Rechtsbehelfsbelehrung zum Strafbefehl mit Zahlungsaufforderung ­ 11 Sprachen

­ Informationsbroschüren zum Strafvollzugsgesetz ­ 7 Sprachen

­ Merkblatt über Rechte und Pflichten von Untersuchungsgefangenen ­ 15 Sprachen

­ Broschüre mit Informationen zum Gesundheitsschutz ­ 5 Sprachen

­ Belehrungen bei Auslieferung oder Ausweisung von ausländischen Strafgefangenen ­ 19 Sprachen Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung:

­ Schule in Hamburg ­ Informationen für ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen ­ 7 Sprachen.

­ In bis zu 12 Sprachen:

· „Zum Schulanfang", eine Informationsschrift für die Eltern von Erstklässlern

· „Verlässliche Halbtagsgrundschule in Hamburg"

· „Elternratgeber Spezial" eine Informationsschrift für Eltern über die erweiterten Elternrechte des neuen hamburgischen Schulgesetzes zur Mitgestaltung und Mitwirkung in der Schule Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB)

­ Aktualisierte fremdsprachige Benutzungsordnungen (Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Persisch, Französisch, Spanisch) sind bis Jahresende 1999 geplant.

Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales

­ Faltblatt mit Informationen über das Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten ­ 4 Sprachen

­ Die Broschüre „Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten" bietet Informationen über fremdsprachliche Ärztinnen und Ärzte und fremdsprachliche (nichtärztliche) Psychotherapeuten in Hamburg

­ Merkblatt „Krank ­ was tun" ­ 7 Sprachen

­ Faltblätter zum Angebot der „Zentralen Beratungsstelle für sexuell übertragbare Erkrankungen" ­ 9 Sprachen

­ Informationsblätter der ÖRA in Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch Behörde für Inneres

­ Polizei: Erläuterungen zur Niederschrift einer Sicherheitsleistung ­ 21 Sprachen, Hinweise an Autofahrerinnen und Autofahrer „Vorschriftswidriges Abstellen von Fahrzeugen" ­ 8 Sprachen, Erläuterungen zum Strafantrag ­ 21 Sprachen, Bescheinigung über abgenommene Ausweispapiere ­ 10 Sprachen, Rückhaltesicherung für Kinder im Kraftfahrzeug (in Russisch, Polnisch und Türkisch), Hinweise zum Gebrauchtwagenkauf (in Russisch, Polnisch, Tschechisch und Rumänisch)

­ Feuerwehr: „Sekunden entscheiden! Sicherer Umgang mit Rauch- und Brandmeldeanlagen" (in Englisch, Französisch, Italienisch, Jugoslawisch und Türkisch)

­ Einwohner-Zentralamt: Informationen über Kindervisa (in Arabisch, Türkisch und Serbokroatisch), Merkzettel als Wegweiser für Erledigungen in der Ausländerabteilung ­ 6 Sprachen Stadtreinigung Hamburg:

­ Informationsbroschüre und Beipackzettel zu den Abfallsäcken in Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbokroatisch und Deutsch Bezirksämter:

­ Wandsbek: Fremdsprachiges Informationsmaterial und in Einzelfällen auch mehrsprachige Formulare für verschiedene Aufgabenbereiche des Jugend- und Sozialbereiches (z. B. berufliche Ausbildung, asylrechtliche Fragen, Frauenhaus-Informationen) und im Einwohneramt des Bezirksamtes (z. B. Rentenanträge)

­ Hamburg-Mitte: Mehrsprachige Formulare, Erklärungen, Informationen und Merkblätter im Sozialamt, Jugendamt, Amt für soziale Dienste, dem Gesundheitsamt, den Ortsämtern entsprechend dem festgestellten Bedarf

­ Eimsbüttel: Türschilder für nicht besetzte Sachbearbeiterzimmer, die auf Vertretung hinweisen; Infoblätter der Ausländerbehörde für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen; mehrsprachige Rechtsbehelfsbelehrungen für Bußgeldbescheide; türkische Übersetzungen der Veröffentlichungen im Sanierungsgebiet; Merkblätter für Rückkehrhilfen für Bosnier

­ Hamburg-Nord: Mehrsprachige Hinweisschilder im Kundenzentrum, der Wohnungsabteilung, dem Sozialamt, der Zahlstelle und in den Sozialabteilungen der Ortsämter Barmbek-Uhlenhorst und Fuhlsbüttel; mehrsprachige Informationsblätter im Bereich der Seuchenbekämpfung, der Mütter- und der Umweltberatung Landesbetrieb Krankenhäuser:

­ Allgemeine Vertragsbedingungen, Behandlungsverträge, Wahlleistungsverträge etc. in mehreren Sprachen, u. a. Türkisch, Serbokroatisch, Griechisch.

Bäderland Hamburg GmbH

­ Es existieren mehrsprachige Informationsblätter (Türkisch, Polnisch, Russisch), beispielsweise für den Bereich Sauna und den Bäderland Ferien Club.

Darüber hinaus bieten einige Bereiche Übersetzungshilfen an:

­ Die ÖRA-Rechtsberatung für Asylbewerber auf den Wohnschiffen in Neumühlen wird mit Hilfe zugleich anwesender Dolmetscher durchgeführt. Im Hause sind Spontanübersetzungen in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Türkisch möglich.

­ Das Universitäts-Krankenhaus Eppendorf hat für die Betreuung von Patienten in Einrichtungen des UKE, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, einen Übersetzungsdienst eingerichtet. Es stehen Dolmetscher für 30 Sprachen zur Verfügung. Die Übersetzer durchlaufen zuvor ein spezifisches Trainingsprogramm, um z. B. in Versicherungsfragen, im Umgang mit Formularen und für das Arzt-/Patientengespräch geschult zu werden.

­ Das Bezirksamt Harburg beschäftigt Türkisch sprechende „ausländische Sozialberater", die im Jugend- und Sozialdezernat eingesetzt sind, bei Bedarf aber auch in anderen Publikumsdienststellen Dolmetscherdienste leisten. Darüber hinaus gibt es z. B. beim Einwohneramt und beim Sozialamt Polnisch sprechende Verwaltungskräfte.

4. Angebote sprachlicher und entsprechender interkultureller Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der genannten Einrichtungen

Im Rahmen der vom Personalamt angebotenen zentralen Fortbildung wird in den Seminaren „Konfliktgesprächsführung mit dem Bürger" und „Bürgerfreundliches Verwaltungshandeln" auch das Thema „Umgang mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern" behandelt. Daneben werden im Rahmen der zentralen Fortbildung Sprachkurse für Französisch und Türkisch (Abendkurs über 5 Jahre) angeboten.

An der Landespolizeischule werden seit 1989 fremdsprachliche Lehrgänge in Türkisch und Englisch angeboten und durchgeführt; für spezielle Aufgabenbereiche außerdem auch in Polnisch. Über die fremdsprachliche Schulung hinaus werden interkulturelle Fortbildungsveranstaltungen abgehalten.

Das Bezirksamt Altona bietet regelmäßig LänderkundeSeminare für alle Bezirksämter an.

Das Strafvollzugsamt führt seit einigen Jahren mit dem Ausländerbeauftragten des Senats Fortbildungen für Bedienstete des Strafvollzuges durch, die ein besseres Verständnis für die Lebensverhältnisse ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland, für deren sozio-kulturelle Hintergründe und für deren besondere Situation in den Haftanstalten vermitteln sollen. Diese Fortbildungen tragen zu einer besseren Verständigung zwischen Deutschen und Äusländern im Strafvollzug bei.

Die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen bietet laufend Kurse „Englisch an der Theke" sowie diverse sonstige Sprachkurse an, die je nach Benutzerstruktur der jeweiligen Bücherhallen unterschiedlich nachgefragt werden. Mit jährlich wechselnden Schwerpunkten werden Veranstaltungen zur interkulturellen Medienpädagogik durchgeführt.

5. Weiteres Vorgehen

Die Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlingen sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler ist zu fördern. Deshalb sieht der Senat Maßnahmen zur Überwindung sprachlicher Hindernisse ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger als wichtige Aufgabe an.

Wie die o. g. Beispiele zeigen, sind sich die Ämter und Behörden dieser Aufgabe bewusst. Sie bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Orientierungshilfen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger an. Weitere Maßnahmen sind geplant.

Der Einsatz von mehrsprachigen Informationen soll weiterhin gezielt und bedarfsorientiert erfolgen. Hinweise auf Ergänzungen des bestehenden Angebots werden sich zukünftig durch Kundenbefragungen systematisch ermitteln lassen. Dabei ist zu beachten, dass sich die zu berücksichtigenden Sprachen verändern können, ausreichend Platz für das Aufstellen der Schilder zur Verfügung stehen muss und die mehrsprachigen Hinweistafeln eine wirksame Hilfe für Bürgerinnen und Bürger sein müssen.

6. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, von der vorstehenden Mitteilung Kenntnis zu nehmen.