Den Empfehlungen für einheitliche Betreuungsschlüssel werden mit den Kapazitätsplänen Rechnung getragen

Personalmangel bei Jobcentern in armen Stadtteilen

Nach öffentlichen Ankündigungen des ARGE-Geschäftsführers Bösenberg plant die Hamburger ARGE jetzt Umsteuerungen beim Personal, weil in sozial besonders belasteten Stadtteilen vergleichsweise weniger Personal in den Jobcentern zur Verfügung steht. Jetzt wird erneut angekündigt, in allen Jobcentern gleiche Betreuungsschlüssel erreichen zu wollen.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg ­ Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) wie folgt:

1. Warum konnten sich in einer neu aufgebauten Organisation wie der ARGE team.arbeit ungleiche Betreuungsschlüssel entwickeln, obwohl es einheitliche Vorgaben für den Betreuungsschlüssel gibt?

Den Empfehlungen für einheitliche Betreuungsschlüssel werden mit den Kapazitätsplänen Rechnung getragen. Der strukturelle Aufbau von team.arbeit.hamburg ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

2. In welchen Jobcentern ist die jetzige Personalsituation überdurchschnittlich schlecht? Bitte zusätzlich angeben, wie viele Stellen jeweils fehlen und wie viele der vorhandenen Stellen nicht besetzt sind beziehungsweise wie viele Mitarbeiter/-innen dauerhaft erkrankt sind?

3. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand in den einzelnen Jobcentern?

Entsprechende Daten können von team.arbeit.hamburg in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

4. In Drs. 18/7318 (Anlage 14) ist eine Übersicht der Mitarbeiterkapazitäten der ARGE-Jobcenter aufgeführt. Bitte stellen Sie nach dem Muster dieser Tabelle das aktuell geplante zukünftige Soll der Mitarbeiterkapazitäten dar.

5. Wann sollen die jetzt angekündigten Personalverschiebungen abgeschlossen sein?

Unverzüglich.

6. Welche jeweiligen Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte bei den einzelnen Personalumsetzungen haben die betroffenen Beschäftigten, die zuständigen Personalräte der ARGE und der BA und die zuständigen Personalabteilungen der Bezirksämter und der Agentur für Arbeit?

Gemäß Bundespersonalvertretungsgesetz und Hamburgischem Personalvertretungsgesetz.

7. Wie viele der ehemaligen Asklepios-Mitarbeiter/-innen sollen zu welchen Zeitpunkten zur ARGE wechseln und wie viele haben sich schon bereit erklärt, das auch zu tun?

Zurzeit sind 16 ehemalige Asklepios-Mitarbeiter bei team.arbeit.hamburg beschäftigt.

Eine endgültige Anzahl ist nicht festgelegt.

8. Wie lange dauert die Einarbeitungszeit von neuen, fachfremden ARGEMitarbeiter/-innen im Bereich Leistung beziehungsweise im Bereich Vermittlung, bis sie ihre Funktion vollständig und eigenverantwortlich ausüben können?

Grundsätzlich sechs Monate.

9. Warum werden den Leistungssachbearbeiter/-innen Fachassistenten zugeordnet, die eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe bedeuten und welche Folgen hat das für die Fallzahlrelationen pro anordnungsbefugter/n Leistungssachbearbeiter/-in?

Ein entsprechendes Vorgehen hat sich als sachgerecht erwiesen. Zwei Leistungssachbearbeiter teilen sich in der Regel die Anordnungsbefugnis für die Fälle eines Fachassistenten.