Bunkeranlagen in Hamburg

Nachdem „versehentlich" eine Kulturdenkmal-Hochbunkeranlage in Rothenburgsort auf der Liste der zu verkaufenden Grundstücke der Wohnungsbauoffensive aufgetaucht ist, ergibt sich weiterer Informationsbedarf.

Dies vorangeschickt frage ich den Senat:

In der Freien und Hansestadt Hamburg gab es bis Ende der Achtzigerjahre rund 1.

Schutzraumbauten, die sich in öffentlicher oder privater Hand befanden. Im Zuge der Entspannung im Ost-West-Konflikt wurde der weit überwiegende Teil jedoch bereits Anfang der Neunzigerjahre aus der Zweckbindung für den Zivilschutz entlassen und veräußert oder abgerissen. Seither befinden sich in Hamburg noch 74 Schutzräume in der Zivilschutzbindung. Die über die aufgegebenen Schutzanlagen seinerzeit vorhandenen Unterlagen wurden nicht mehr aktualisiert, so dass über die aktuelle Nutzung keine Informationen vorliegen.

Vor dem Hintergrund der Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland sind Bund und Länder übereingekommen, dass das bisherige flächendeckend orientierte Schutzraumkonzept aufzugeben ist. In Umsetzung der genannten Entscheidung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gebeten worden, ein Konzept zum schrittweisen Abbau der Schutzräume zu erarbeiten. Dieses Konzept liegt noch nicht vor, so dass alle in der Anlage zu Drs. 18/6151 genannten Schutzräume bis auf Weiteres der Zivilschutzbindung unterliegen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche der in der Drs. 18/6151 aufgeführten Bunkeranlagen sind im Verzeichnis der erkannten Denkmäler nach § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz aufgeführt?

Im Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz sind folgende Objekte aufgeführt:

Bramfelder Straße 96, Hochbunker

Habichtstraße 37, Hochbunker

Esplanade 41, Mehrzweckanlage (Bestandteil des Objekts Esplanade 41, Finnlandhaus),

Hachmannplatz und Steintorwall/ Hauptbahnhof, Tiefbunker (Bestandteile des Ensembles Hachmannplatz 10, 12, 13, 14, Steintorwall 18, 20, Hamburger Hauptbahnhof)

2. Welche Bunkeranlagen sollen aus der Zivilschutznutzung herausgenommen werden?

3. Welche Bunkeranlagen sind schon aus der Zivilschutznutzung herausgenommen worden und welche Nutzung haben sie derzeitig?

Siehe Vorbemerkung.

4. Welche Bunkeranlagen in Hamburg sind nach Ansicht der zuständigen Stellen abgängig beziehungsweise schon für den Abriss vorgesehen?

Bitte mit Standort und Besitzverhältnissen (Bund, Freie und Hansestadt Hamburg, Privat) angeben.

Keines der noch in der Zivilschutzbindung stehenden Objekte ist abgängig.

Die zuständige Behörde ist derzeit mit der Verwertung nachstehender Bunkeranlagen des allgemeinen Grundvermögens befasst:

Arnoldstraße (Verkauf, Abriss, Wohnungsbau)

Diese Anlage unterliegt noch der Zivilschutzbindung. Eine vorzeitige Entlassung aus der Zivilschutzbindung wurde beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beantragt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

Marckmannstraße 195 (Denkmalschutz, weitere Verwendung wird geprüft)

Humboldtstraße 91/99 (Verkauf vorgesehen, Verwendung offen)

Stephanstraße 133 (Verkauf, Abriss, Wohnungsbau)

Anemonenweg 17 (Verkauf, Abriss, Wohnungsbau)

Peutestraße1 (Denkmalschutz, Verkauf vorgesehen, Verwendung offen)

Wiesingerweg 23a (Verkauf vorgesehen, Verwendung offen)

Neuhöfer Straße 8 (Prüfung Energiebunker durch BSU)

Darüber hinaus werden bei weiteren fünf Bunkeranlagen künftige Nutzungsmöglichkeiten geprüft.

5. Welche Bunkeranlagen und ehemaligen Bunkeranlagen in Hamburg sind umgenutzt worden und welche Nutzung haben sie jetzt (Beispielsweise Bunkeranlage Heussweg, gewerbliche und Wohnnutzung, Hochbunker Feldstraße, Gewerbe, Kultur/Gastronomie)?

Siehe Vorbemerkung.

6. Wo befinden sich noch welche Restfragmente von Bunkeranlagen (wie zum Beispiel Verkehrsinsel Ausschläger Billdeich)?

Die für die Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde und den Bezirksämtern nicht regelhaft vor.

Lediglich im Bezirksamt Harburg sind folgende Restfragmente von Bunkeranlagen bekannt:

Am Papenbrack, Höhe Callabrack Neuhöfer Straße/Rotenhäuser Feld-Süd Brackstraße, beim Kinderspielplatz Hohe Straße Nähe Eingang zum Schulgarten Schwarzenbergstraße, gegenüber hinterem Zugang zum Lessinggymnasium Schwarzenberg bei Eingang zur Sonderschule Marethöhe im Harburger Schulgarten unter dem Aussichtspunkt

7. Welche Bunkeranlagen können in absehbarer Zukunft umgenutzt werden (wie zum Beispiel Bunkeranlagenumbau Regerstraße, Umwandlung zu Eigentumswohnungen, Solarbunker Wilhelmsburg)?

Siehe Antwort zu 4.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Das durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu erarbeitende Abbaukonzept wird Grundlage für weitere Entscheidungen über die zukünftige Nutzung sowohl der bundeseigenen als auch der im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Schutzanlagen sein.

8. Welche Stellen sind in den jeweiligen Bezirken für die Bunkeranlagen für Umnutzungsplanungen zuständig?

Nutzungsänderungen sind nach § 59 Absatz 1 HBauO genehmigungspflichtig.

Zuständig für die Erteilung entsprechender Genehmigungen sind die Fachämter Bauprüfung der jeweiligen Bezirke. Je nach Art der beantragten Nutzung können im Einzelfall auch weitere Dienststellen, beispielsweise die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung oder das Denkmalschutzamt, zu beteiligen sein.

9. Ist es prinzipiell möglich, die Dachfläche eines Bunkers langfristig zu mieten/pachten und mit einer kulturellen/künstlerischen Containerarchitektur/-nutzung zu versehen?

Ja, bei Vorliegen der baulichen Voraussetzungen wie zum Beispiel Tragfähigkeit, Zugang, Brüstung.