Gehaltsstruktur der Hamburger Ratsdiener
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht, sämtliche, zum Zeitpunkt der Gründung des Landesbetriebes Rathaus-Service zwischen der Senatskanzlei und dem Personalrat bestandene und auf den Landesbetrieb Rathaus-Service und der Arbeitnehmervertretung übergegangene Dienstvereinbarungen zu erfüllen und nicht zu kündigen, bis im Einvernehmen neue Regelungen getroffen sind.