Stress an Gymnasien ­ Eltern müssen jetzt auch an Schulen für Nachhilfe zahlen. Hier: Gymnasium Buckhorn

Nach vorliegenden Informationen sieht sich das Gymnasium Buckhorn durch den verdichteten Unterricht an den Gymnasien kaum in der Lage, die Schülerinnen und Schüler angemessen auf die schriftliche Überprüfung in Mathematik vorzubereiten. So teilte der Schulleiter den Schülern und Eltern der Klassenstufe 10 mit: „Am 5. Mai findet für alle Zehntklässler der Hamburger Gymnasien die schriftliche Überprüfung Mathematik statt. In drei Schulstunden werden Aufgaben zu folgenden Themen gestellt:

- Über die linearen Funktionen hinaus

- Lernen aus Erfahrung ­ Entscheidungen unter Unsicherheit

- Über die Alltagswelt hinaus: Reelle Zahlen

- Wachstumsprozesse

- Funktionen und Änderungsraten (ohne trigonometrische Funktionen) mit dem Schwerpunkt Modellierung von realen Sachverhalten.

Die Ergebnisse der schriftlichen Überprüfung beeinflussen zu 40% die Gesamtnote im Fach Mathematik.

Bei nur drei Wochenstunden Mathematik und einem deutlich verdichteten Rahmenplan sehen die Mathematiklehrer kaum Möglichkeiten, in den regulären Unterrichtsstunden angemessen Hausaufgaben einzuüben und Themen zu wiederholen. Alle Schüler sind somit aufgefordert, sich eigenständig aus ihren Unterlagen auf diese Prüfung vorzubereiten.

Herr Pioch bietet daher im März/April an fünf Samstagen die Gelegenheit, an je drei Stunden am Vormittag die Themen zu wiederholen und Beispielaufgaben zu bearbeiten, die später eigenständig vertieft werden können.

Wichtig ist die Information, dass die Teilnahme an diesen Übungen keinesfalls eine eigenständige Vorbereitung ersetzen kann, die Schüler erhalten hier Impulse, Beispielaufgaben und können Fragen stellen.

Jeder Schüler, der an dieser Vorbereitung teilnehmen möchte, meldet sich bitte verbindlich mit dem unteren Abschnitt an und zahlt für jeden Termin bitte 5 Euro, also insgesamt 25 Euro auf das Schulvereinskonto...". Daher frage ich den Senat:

1. Teilt die BBS die in dem Schreiben geäußerte Auffassung, dass es kaum möglich ist, Schülerinnen und Schüler angemessen auf Prüfungen, hier auf die Überprüfung Mathematik für die Zehntklässler, vorzubereiten?

a. Wie erklärt sich die BBS die in dem Schreiben geäußerte Auffassung?

b. Wieso gibt es an Schulen die Auffassung, dass eine ordentliche Vorbereitung nicht erfolgen kann?

Die zuständige Behörde teilt die im zitierten Schreiben vertretene Auffassung nicht.

Eine angemessene Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen auf die Überprüfung im Fach Mathematik ist sehr wohl möglich. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Schreibens an die Eltern wurde die Schulleitung des Gymnasiums Buckhorn durch die Schulaufsicht angewiesen, den Eltern mitzuteilen, dass etwaige freiwillige Zusatzangebote der Schule kostenfrei sind. Außerdem wurde die Schulleitung mündlich und schriftlich beraten.

Die zuständige Behörde hatte den Gymnasien bereits in einem Rundschreiben vom Juli 2007 die Themenbereiche für die schriftliche Überprüfung mitgeteilt, um so eine langfristige Vorbereitung der Unterrichtsthemen sicherzustellen. Zudem wurde ausdrücklich empfohlen, die Hinweise auf Themenschwerpunkte, Aufgabenformate und Methoden in die Jahresplanungen für das Schuljahr 2007/2008 mit einzubeziehen. Die Planung und Durchführung des Unterrichts auf Basis der Rahmenpläne liegt in der Hand der Einzelschule. Das Lehrerkollegium und die Fachkonferenzen entscheiden in Abstimmung mit der Schulleitung, inwieweit die flexibilisierte Stundentafel zur Anwendung kommen soll. Die zuständige Behörde hat bei Schulleiterdienstbesprechungen und in den Arbeitskreisen der Mittelstufenkoordinatoren empfohlen, den Mathematikunterricht in den Klassen 9 und 10 vierstündig zu erteilen. Die Behörde geht davon aus, dass bei einer sorgfältigen Aufteilung der verbindlichen Inhalte des Rahmenplans auf zwei Schuljahre eine angemessene Vorbereitung und Wiederholung während des Unterrichts möglich ist.

Im Rahmen der Umstellung auf den achtjährigen Bildungsgang im Gymnasium haben die meisten Schulen verstärkt Doppelstunden eingesetzt, sodass die Möglichkeit, Übungsphasen in den Unterricht zu integrieren, genutzt werden kann. Alle Länder haben sich bei der Formulierung ihrer Rahmenpläne an die von der Kultusministerkonferenz gesetzten Standards zu halten, um den Übergang in die Studienstufe zum Beispiel auch nach einem Umzug in ein anderes Bundesland sicherzustellen.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 arbeiten die Fachleiter der Dezernate in Arbeitskreisen an der Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts an den Gymnasien. Die Vergleichsarbeiten (bis Ende des Schuljahres 2006/2007) und die schriftlichen Überprüfungen in Klasse 10 waren dabei stets zentrale Themen. Die Treffen dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch und der Präsentation von bewährten Unterrichtskonzepten.

Die Ergebnisse der Arbeitskreise werden regelmäßig den zuständigen Fachreferenten der Behörde und dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung mitgeteilt. Die Veröffentlichung von Beispielaufgaben im Internet durch die zuständige Behörde wird von den Mathematiklehrern der Gymnasien als hilfreich bei der Vorbereitung der zentralen Klassenarbeiten gewertet.

Im Übrigen siehe Drs. 18/7952.

c. Was plant die BBS, um den Unterricht so zu ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die Überprüfungen ohne kostenpflichtige Nachhilfe zu bestehen?

Bei der Einführung des achtjährigen Gymnasiums wurden in die neuen Lehrpläne des 12-jährigen Gymnasiums Inhalte der bisherigen Vorstufe zu etwa einem Drittel in die Sekundarstufe I gelegt. Als Konsequenz auf Rückmeldungen aus den Schulen zum Bildungsplan des achtjährigen Gymnasiums wurden die Gymnasien am 30. März 2007 bereits vor Ablauf der in Hamburg üblichen dreijährigen Erprobungszeit in einem

Rundschreiben über Streichungen in den Rahmenplänen der Kernfächer informiert.

Die Zahl der Mathematikstunden in den Jahrgängen 7 bis 10 wurde auf 16 erhöht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a), 1. b), 1. d) bis 1. f), 2., 4. d) und 6. sowie Drs. 18/7952.

d. In welcher Form wurde der Rahmenplan verdichtet (wie es in dem Schreiben der Schulleitung beschrieben wurde)? Was sind die Gründe für die Verdichtung und welche Auswirkungen hat sie auf den Unterricht?

e. Akzeptiert die BBS, dass am Gymnasium Buckhorn Eltern mit einem Schreiben der Schulleitung mitgeteilt wird, dass der Unterricht nicht ausreicht, um die Schüler/-innen angemessen auf eine Prüfung vorzubereiten und daher ein kostenpflichtiges Nachhilfeangebot offeriert wird?

f. Was ist der Grund, dass sich eine Schule in Hamburg nicht in der Lage sieht, die Schülerinnen und Schüler auf eine Überprüfung ihrer Leistungen vorzubereiten?

Siehe Antwort zu 1.a).

g. Gibt es weitere Hamburger Schulen, an denen vergleichbare Angebote den Eltern gemacht wurden oder werden? Wenn ja, welche und wie bewertet die BBS die Angebote?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde: Nein.

2. Was gedenkt die BBS gegen die offensichtliche Überforderung an Hamburgs Gymnasien zu tun?

Siehe Antwort zu 1.a).

3. Ist geplant, die Verdichtung des Rahmenplans zu überprüfen?

Siehe Antwort zu 1.c).

4. Ist dem Senat beziehungsweise der BBS bekannt, dass es am Gymnasium Buckhorn durch die Schulleitung ein Angebot für eine kostenpflichtige Nachhilfe für Mathematik in Vorbereitung auf die schriftliche Überprüfung Mathematik für die 10. Klasse gibt?

Ja, seit dem 7. Februar 2008.

a. Wenn ja, wie bewertet die BBS dieses Vorgehen?

Als Ersatz für Regelunterricht dürfen gemäß § 29 Hamburgisches Schulgesetz keine kostenpflichtigen Angebote gemacht werden. Ein solcher Einsatz eines Lehrers wäre nach der gültigen Hamburger Nebentätigkeitsverordnung unzulässig. Auf diese Rechtslage weist die zuständige Behörde die Schulen im Rahmen der Schulaufsicht hin. Im Übrigen werden allen Gymnasien Honorar- und Personalmittel zur Verfügung gestellt, um Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Pflichtunterrichts kostenfrei zu fördern.

b. Wenn nein, wie gedenkt die BBS darauf zu reagieren?

c. Wenn nein, ist es erlaubt, durch eine staatliche Schulleitung Eltern zu ermuntern, kostenpflichtige Nachhilfe in Anspruch zu nehmen, um sich auf eine staatliche Überprüfung von Leistungen vorzubereiten?

Entfällt.

d. Wie bewertet die BBS das Vorgehen der Schulleitung?

Siehe Antwort zu 1.a).

e. Ist der angebotene Nachhilfelehrer, („Herr Pioch" laut Schreiben der Schulleitung) Lehrer an der Schule?

Ja.

f. Wenn ja, wie ist dies mit dem Schulgesetz oder dem Beamtenrecht vereinbar, dass Leistungen eines Lehrers gegen Zahlung einer Gebühr angeboten werden?

Siehe Antwort zu 4.a).

g. Wenn nein, welche Qualifikationen hat Herr Pioch, weswegen ihn die Schulleitung für diese Tätigkeit ausgewählt hat?

Entfällt.

h. Ist dieses Schreiben mit der Schulaufsicht abgestimmt worden?

Nein.

5. Teilt die BBS die Auffassung, dass die überstürzte Einführung des Abiturs nach 12 Jahren zu einer großen Belastung für die Schülerinnen und Schüler geführt hat?

Nein. Siehe Antworten zu 1. a), 1. b), 1. d) bis 1. f), 2., 4. d) und 6., Antwort zu 1. c) und 3. sowie Drs. 18/7952.

6. Ist die BBS mit dem Verfahren am Gymnasium Buckhorn, Nachhilfe für Standardprüfungen durch die Schulleitung gegen Entgelt anzubieten, einverstanden? Wenn ja, wie sehen die weiteren Überlegungen dazu aus?

Siehe Antwort zu 1.a).

7. Ist die BBS beziehungsweise der Senat damit einverstanden, dass Schulen kostenpflichtige Angebote für Schülerinnen und Schüler bereithalten?

8. Wenn ja, uneingeschränkt oder für bestimmte Bereiche?

9. Wenn nein, was gedenkt die BBS zu tun, um kostenpflichtige Angebote an Schulen zu verhindern?

Siehe Antwort zu 4.a).