Unternehmenswegzug aus Niendorf

Nach einem Bericht des „Niendorfer Wochenblattes" vom 27. November 1997 verlegt die Firma Juki ihre Europa-Zentrale von der früheren Hinschwiese am Garstedter Weg in Hamburg-Niendorf zum Ende des Jahres nach Österreich. Neue Eigentümerin des Gebäudes und des Geländes ist die Tom-Tailor-Company. Der Sportbekleidungs-Markenartikler beabsichtigt mit der geplanten Errichtung eines „Fabrik"-Verkaufes in Niendorf eine Nutzung, die der gültige Bebauungsplan (Niendorf 74) nicht zuläßt und die eine unnötige Konkurrenz für die mittelständischen Einzelhandelsgeschäfte der Umgebung darstellt.

Nach den der zuständigen Fachbehörde vorliegenden Informationen beabsichtigt die Firma Juki (Europe) GmbH nicht, ihre Aktivitäten nach Österreich zu verlagern. In Österreich existiert danach die Juki (Middle Europe) GmbH, die für die Vertriebs- und Service-Aktivitäten in Osteuropa und in den Staaten der ehemaligen UdSSR zuständig ist.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die Firma Juki den Standort in Niendorf aufzugeben gedenkt?

2. Was hat der Senat unternommen, um das Unternehmen in Hamburg zu halten?

Mit Unterstützung der zuständigen Behörde und der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) hat das Unternehmen Räume in Stellingen angemietet. Dieser Sachverhalt ist der zuständigen Behörde seit März 1997 bekannt.

3. Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen wird dieser Unternehmenswechsel haben?

Wie viele Arbeitsplätze fallen weg? Wie viele vollwertige Arbeitsplätze werden durch 610 Mark-Jobs ersetzt?

Entfällt.

4. Welche Auswirkungen wird der geplante Fabrik-Verkauf für die am Niendorfer Markt, in der Frohmestraße und in der Grelckstraße ansässigen Textil-Einzelhändler haben?

5. Aus welchen Gründen hat sich die zuständige Behörde über das gegenteilige Votum des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des betroffenen Ortsamtsbereiches hinweggesetzt?

6. Aus welchen Gründen hat es für die Firma Tom Tailor eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan gegeben?

Dem Votum des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des betroffenen Ortsamtsbereiches wurde nach intensiver Prüfung im Bezirksamt Eimsbüttel nicht gefolgt, da das Vorhaben des Unternehmens städtebaulich vertretbar ist und negative Auswirkungen auf das Zentrum Tibarg nicht zu befürchten sind.

Betreff: Unternehmenswegzug aus Niendorf.

7. Wurden diesem Unternehmen weitere Zugeständnisse gemacht? Wenn ja, welche?

Dem Unternehmen wurden keine Zugeständnisse gemacht. Die Entscheidung über den Antrag wurde unter Berücksichtigung des geltenden Planungsrechtes getroffen.

8. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um den zu erwartenden höheren Bedarf an Parkraum zu decken, der mit einem Fabrik-Verkauf einhergehen wird?

Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden.

9. Wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass der Fabrik-Verkauf auf die vereinbarte Fläche von 500 m² beschränkt wird?

Der erteilte Vorbescheid schränkt die Verkaufsfläche auf 500 m² ein.