Bahn

Einführung von Zugziel-Ansagen mit Außenlautsprechern bei Zügen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) als zusätzliche akustische Hilfe vor allem für sehbehinderte Fahrgäste

Im Rahmen des vom CDU-Senat mit kontinuierlichem Nachdruck vorangetriebenen behindertengerechten Aus- und Umbaus von U- und S-BahnStationen innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) sollte erwogen werden, ob neben baulichen Maßnahmen in den einzelnen Haltestellen (beispielsweise Aufzüge, Markierungen, blindenstocksensible Riffelbodenfliesen, Bahnsteigerhöhungen und so weiter) auch akustische Signale eingesetzt werden können, um die Nutzung öffentlicher Personennahverkehrszüge vor allem für Menschen mit einer Sehbehinderung zukünftig noch leichter zu gestalten.

Ein sinnvolles Beispiel dafür wären die automatischen Sprachansagen „Zug nach [Zielbahnhof]" der U-Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die ­ nach einer gründlichen Prüfphase ­ zusammen mit der Neubeschaffung der durchgehenden Sechs-Wagen-Züge der Baureihe H zur Jahrtausendwende eingeführt wurden. Bei den modernen Zügen der Baureihen H und HK erfolgt die Ansage „Zug nach [Zielbahnhof]" auf der jeweils dem Bahnsteig zugewandten Zugseite direkt nach dem Halt des Zuges im Bahnhof sowie der Freigabe der Türen automatisch über die Außenlautsprecher an jedem Wagen. Bei älteren Zügen ist die Zugziel-Ansage mit dem Taster zur Einsteigeaufforderung, die in Berlin üblich ist, kombiniert. Dabei löst die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer die Ansage „Zug nach [Zielbahnhof]; einsteigen bitte!" über die Außen- und Innenlautsprecher kurz vor Abfahrt des jeweiligen Zuges manuell aus.

Diese Ansagen sind auf eine direkte Anregung des Allgemeinen Blinden- und Sehschwachenverbandes e. V. (ABSV) hin entstanden. Bereits Mitte 1999 waren versuchsweise erste Wagen der alten Baureihen mit Zugziel-Ansagen ausgestattet worden; ab Mai 2000 wurden alle circa 900 Fahrzeuge im Fuhrpark der BVG entsprechend umgerüstet. Bei Außenhaltestellen mit direkten Anliegern wird jedoch auf Zugziel-Ansagen aus Lärmschutzgründen verzichtet.

Initiiert durch den beziehungsweise in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. hat die S-Bahn Hamburg GmbH im vergangenen Jahr Zugführerinnen beziehungsweise Zugführer und das Stationspersonal dahingehend geschult, dass Zielbahnhof-Ansagen bei Hamburger S-Bahn-Zügen grundsätzlich erfolgen sollen; eine Automatisierung steht jedoch noch aus.

Bei der Hamburger Hochbahn AG (HHA) wäre die Einführung von ZugzielAnsagen voraussichtlich nur mit einem geringen Aufwand verbunden, da auch die Hamburger U-Bahn-Fahrzeuge alle bereits über die notwendigen Außenlautsprecher und die Technik verfügen.

Neben S- und U-Bahnen wären Zugziel-Ansagen auch bei Fahrzeugen der AKN, die Stationen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit ihrem Netz verbindet, sinnvoll.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der S-Bahn Hamburg GmbH, des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der AKN Eisenbahn AG (AKN) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt:

1. Gibt es Überlegungen, Zugziel-Ansagen zur Orientierungserleichterung vor allem für sehbehinderte Fahrgäste auch für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ­ also Hamburger Hochbahn AG, AKN Eisenbahn AG und S-Bahn Hamburg GmbH ­ einzuführen? Wenn ja, welche, und wann soll die Umsetzung erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

Ja. An Haltestellen, an denen unterschiedliche Linien die selben Gleise benutzen, Züge einer Linie und Fahrtrichtung von unterschiedlichen Gleisen verkehren oder sich Linienverläufe verzweigen, kann es für blinde oder sehbehinderte Menschen zu Problemen beim Auffinden des gewünschten Zuges führen. Um blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung in diesen Situationen zu erleichtern, werden seit Ende 2005 bei der S-Bahn an diesen Haltestellen Ansagen über Außenlautsprecher durchgeführt. Grundlage ist dabei eine Abstimmung zwischen HVV, Verkehrsunternehmen und Behindertenverbänden. Aus technischen Gründen erfolgt dies bisher überwiegend durch Personal. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen für verstärkte automatisierte Ansagen geschaffen.

Bei der U-Bahn finden derzeit keine regelmäßigen Ansagen statt. Dort werden zurzeit unterschiedliche technische Varianten geprüft, zum Beispiel auf Anforderung an ausgewählten Haltestellen (zum Beispiel Einsetzhaltestellen mit wechselnden Abfahrgleisen, Streckenverzweigungen wie Volksdorf und Barmbek) Ansagen über das Fahrziel auszulösen.

Im Bereich der AKN wurde die Thematik bisher angesichts der aufgrund der Linienführung kaum vorhandenen Problematik weder von Behindertenverbänden noch von Fahrgästen eingebracht; entsprechend sind seitens der AKN derzeit keine Ansagen geplant.

2. Werden die Belange behinderter Menschen bei den Planungen des Betriebs im HVV mit berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

Unter Federführung des HVV findet mehrmals im Jahr ein Arbeitskreis statt, an dem Behindertenverbände, Verkehrsunternehmen und Vertreter beteiligter Behörden teilnehmen. Dort werden alle für behinderte Menschen relevante Themen im Bereich des ÖPNV angesprochen. Außerdem werden die Belange behinderter Menschen regelmäßig bei relevanten Einzelfällen berücksichtigt, zum Beispiel bei den Planungen von Baumaßnahmen durch die HOCHBAHN.

Die U- und S-Bahn-Haltestellen werden sukzessive nach dem in Abstimmung mit den Behindertenverbänden vereinbarten Prioritätenprogramm von 2003 mit Aufzügen, erhöhten Bahnsteigen mit Orientierungshilfen (Rillenplatten), ergänzter Beschilderung (Hinweis auf Aufzug) ausgerüstet.

Außerdem fördern die zuständige Behörde und die HOCHBAHN die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. mit finanziellen und materiellen Mitteln bei der Schulung und Orientierung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in Bus und U-Bahn.