Strukturerhaltungspläne ­ keine Bausünden mehr in Alstertal/Walddörfer?

2005 wurde endlich der erste Wandsbeker Strukturerhaltungsplan von der Bezirksamtsleitung festgestellt ­ der Bebauungsplan Volksdorf 40. Unter dem Motto „Keine Bausünden mehr" informierte das Bezirksamt seinerzeit die Öffentlichkeit: „In den letzten Jahren sind... auf der Grundlage des Baustufenplans Volksdorf in verstärktem Maße Mehrfamilienhäuser errichtet worden, die in Art und Umfang keinen Bezug zur vorhandenen Bebauung erkennen lassen und die schützenswerte Siedlungsstruktur in erheblicher Weise beeinträchtigen. Mit dem Bebauungsplan Volksdorf 40 soll dieser Fehlentwicklung entgegen gewirkt werden: Die bauliche Fortentwicklung wird rücksichtsvoll auf das Vorhandene abgestimmt und die gewachsene städtebauliche Struktur erhalten, ohne, dass der Ortsteil in seinem gegenwärtigen Zustand konserviert wird."

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Strukturerhaltungspläne im Bereich Alstertal/Walddörfer sind wo, seit wann und mit welcher Festsetzung aktuell in Kraft?

Die Bebauungspläne

· Volksdorf 40 vom 7. Mai 2005

· Volksdorf 42 vom 7. September 2005

· Volksdorf 43 vom 5. September 2005 enthalten folgende Festsetzungen zum Strukturerhalt:

· Höchst zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude,

· höchst zulässige Werte zur bebaubaren Gebäudegrundfläche in m²,

· Beschränkung auf Einzelhäuser,

· Zulässigkeit von rückwärtigen Bebauungen,

· Erhaltungsbereiche gemäß § 172 Baugesetzbuch.

Bei den Bebauungsplänen

· Wohldorf-Ohlstedt 17 vom 17. Mai 2006

· Wohldorf-Ohlstedt 18 vom 21. Januar 2008 wurde die Anzahl der höchst zulässigen Wohneinheiten auf die Grundstücksfläche bezogen. Von daher konnte hier ­ wie allgemein in Bebauungsplänen üblich ­ der Verhältnisdichtewert „Grundflächenzahl" ausgewiesen werden. Zusätzlich sind teilweise Mindestgrundstücksgrößen vorgegeben worden. Zu den Festsetzungen vergleiche im Übrigen die Angaben zu den Bebauungsplänen Volksdorf 40 bis 43.

2. Welche Strukturerhaltungspläne im Bereich Alstertal/Walddörfer sind wo, seit wann und mit welchen möglichen Festsetzungen aktuell in Planung/Vorbereitung? Wann wird jeweils mit einer Feststellung gerechnet?

· Poppenbüttel 39/Hummelsbüttel 27, Aufstellungsbeschluss 25. April 2006,

· Poppenbüttel 40, Aufstellungsbeschluss 25. April 2006,

· Bergstedt 24, Aufstellungsbeschluss 12. Oktober 2005.

Zu den beabsichtigten Festsetzungen siehe die Antwort zu 1.

3. Wann kann bei sachgerechter Ausschöpfung der Planungskapazitäten davon ausgegangen werden, dass alle in Alstertal/Walddörfer gelegenen und von Bausünden bedrohten Bereichen mit Strukturerhaltungsplänen gesichert werden?

Über die Aufstellung weiterer Strukturentwicklungspläne ist im Rahmen der Beratungen des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek über die Prioritätensetzung des Arbeitsprogramms der Bebauungspläne 2008 sowie der weiteren Jahre zu entscheiden.

4. Wird die Umsetzung und Anwendung der Strukturerhaltungspläne seitens des Bezirksamtes systematisch analysiert? Wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die Erfahrungen aus den festgestellten Strukturentwicklungsplänen werden bei der Erarbeitung weiterer entsprechender Pläne berücksichtigt. Dabei wird die erfolgreiche Verhinderung von Fehlentwicklungen auf der Basis des bisherigen Vorgehens fortentwickelt.

5. Wie hat sich die Zahl der Nachbarwidersprüche und Klagen gegen Bauvorhaben im Geltungsbereich von Strukturerhaltungsplänen entwickelt (bitte für jeden B-Plan benennen mit Vergleichzeitraum vor dem Inkrafttreten)?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

6. Inwieweit gibt es Versuche von Investoren, die Schutzrichtung der Strukturerhaltungspläne zum Beispiel durch Grundstücksteilung zu umgehen (bitte Fälle benennen)? Wie versucht die Verwaltung, dem entgegenzuwirken?

Dem zuständigen Bezirksamt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.

7. Welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Stellen aus den bisherigen Erfahrungen mit den Strukturerhaltungsplänen?