Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter in Hamburg

Ich frage den Senat:

1. Welches Angebot an Fortbildungsmaßnahmen besteht für Richterinnen und Richter in Hamburg für das Jahr 2008? (Bitte einzeln nach Angebot und Umfang auflisten:)

Wie viele und welche dieser Angebote sind bei der Justizbehörde angesiedelt?

Wie viele und welche dieser Angebote sind bei außerbehördlichen Trägern angesiedelt? (Bitte aufgelistet nach einzelnen Trägern darstellen:)

Das Angebot für die Fortbildung der Richterinnen und Richter wird zentral über die Deutsche Richterakademie (DRA) mit den Tagungsstätten in Trier und Wustrau erarbeitet und durchgeführt. Das Tagungsprogramm umfasst im Jahr 2008 insgesamt 133

Veranstaltungen an beiden Tagungsstätten. Im Übrigen siehe http://www.deutsche-richterakademie.de.

Daneben bietet die Justizbehörde eine Vielzahl weiterer Fortbildungsveranstaltungen an, die bedarfsorientiert durch eine Kooperation mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften erkannt, geplant und umgesetzt werden. Derzeit sieht das aktuelle Programm der landeseigenen Fortbildung, welches im Laufe des Jahres auf aktuelle Bedarfe angepasst und dementsprechend noch erheblich erweitert wird, folgendermaßen aus:

Vom 1. Januar 2008 bis 21. Februar 2008 haben folgende von der Justizbehörde erstellte Fortbildungsangebote stattgefunden:

- Neues Unterhaltsrecht (aufgrund der hohen Nachfrage wurde dieses Seminar im Januar zweimal angeboten)

- Einführung in das Jugendstrafrecht (über zwei Tage)

- Aktuelle Probleme im Baurecht

- Supervision für Familien- und Vormundschaftsrichter (über zwei Tage)

- Vernehmungs- und Verhandlungsführung für Verwaltungsrichter (über zwei Tage)

- Hamburger Steuerstrafrechtstage (über zwei Tage)

Für 2008 sind des Weiteren seitens der Justizbehörde folgende Fortbildungsveranstaltungen geplant: Baurechtliches Kolloquium zur Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern

- Wettbewerbsprozessrecht für Einsteiger

- Grundlagen des Verkehrszivilrechts

- Einführung in das Insolvenzrecht

- Insolvenzrechtliches Anfechtungsrecht ­ Grundlagen

- Supervision für Familien- und Vormundschaftsrichter

- Insolvenzrechtliches Anfechtungsrecht ­ Sonderprobleme

- Das neue Versicherungsvertragsgesetz

- Aktuelle Probleme im Familienrecht, insbesondere im neuen Unterhaltsrecht (über zwei Tage)

- Vom Tenor bis zur Rechtsfolgenentscheidung: Probleme des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht

- Bilanzen lesen und verstehen

- Aktuelle Probleme im Sozialrecht

- Strafrechtliche Gewinnabschöpfung

- Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht

- Verhandlungsführung in umfangreichen Punktesachen

- Coaching für Richter am Finanzgericht

- Aktuelle Probleme im Bankrecht

- Seminare für Richter und Staatsanwälte in Führungspositionen.

Für die Richterinnen und Richter auf Probe gibt es eine gesonderte Fortbildung in Form von verschiedenen einwöchigen Seminaren im sogenannten Nordverbund, dem neben Hamburg Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern angehören. Im Jahr 2008 sind dies insgesamt 15 Tagungen, zu jeder Tagung entsendet Hamburg mehrere Proberichterinnen und -richter. Hier werden Tagungen aber vor allem auch zweiwöchige Hospitationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Ländern der Europäischen Union angeboten.

Darüber hinaus können die Richter und Staatsanwälte bei Bedarf auch das Angebot der fachübergreifenden Fortbildung beim Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) wahrnehmen.

Sämtliche der Justizbehörde bekannt gewordene weitere Angebote von externen Fortbildungsinstituten werden nach einer Vorabprüfung durch die Justizbehörde an die Gerichte und Staatsanwaltschaften weitergeleitet, die diese den Richtern und Staatsanwälten bekannt machen. Im Jahr 2007 sind beispielsweise Hinweise auf folgende Veranstaltungsangebote der nachfolgenden bezeichneten Anbieter erfolgt: die Bundesfinanzakademie, die Bundeswehr, das Bundeskriminalamt, die Akademien der Konfessionen und politische Stiftungen. Die Anbieter der im Einzelnen an Richter und Staatsanwälte weitergeleiteten Angebote werden statistisch nicht erfasst. Die Seminare der Bundesfinanzakademie insbesondere zum Steuerrecht sowie zum Buchführungs- und Bilanzwesen werden sowohl von Richtern als auch von Staatsanwälten nachgefragt.

2. Welches Budget steht der Justizbehörde laut Haushaltsplan 2008 für die Richterfortbildung im Jahr 2008 zur Verfügung?

Hierbei handelt es sich um ein Gesamtbudget, in dem sowohl die Kosten für die justizinternen Ausbildungen als auch der gesamten Justiz-Fortbildung (inklusive nichtrichterlicher Dienst und Strafvollzug) gebündelt sind. Je nach dem Umfang der jährlich schwankenden Ausbildungskosten kann die Fortbildung daher finanziell ausgestattet werden, beziehungsweise innerhalb der unterschiedlichen Fortbildungsbedarfe (nichtrichterlichen Dienst, Strafvollzug und höherer Justizdienst) umgeschichtet werden. Für die Planung wird aktuell von einem Budget für die Fortbildung der Richter und Staatsanwälte im Jahr 2008 von 110.000,00 Euro ausgegangen.

Welches Budget stand der Justizbehörde für die Richterfortbildung in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 zur Verfügung?

Wurde dieses Budget in den genannten Jahren über- oder unterschritten?

Das Gesamtbudget war insbesondere vor dem Hintergrund der Erläuterungen zu 2. auskömmlich.

3. Zu welchen Themen wurde in den Jahren 2004 ­ 2007 im Rahmen der Richter-Fortbildung Veranstaltungen angeboten?

Nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen wurden von der Justizbehörde im Rahmen der eigenen Richterfortbildung angeboten: 2006

- Supervision für Familien- und Vormundschaftsrichter

- Europarechtliche Vorgaben für das nationale Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

- Bewältigung von Strafverfahren mit Konfliktverteidigung

- Forensische Psychiatrie

- Bauvertragsrecht

- Auswahlgespräche professionell gestalten

- Marken, Firmen, Titel, Domains

- Verschiedenen Tagungen bei der Bundesfinanzakademie.

2007

- Supervision für Familien- und Vormundschaftsrichter

- Das Beurteilungsgespräch sicher führen

- Strafrechtliche Gewinnabschöpfung

- Bilanzen lesen und verstehen (aufgrund der hohen Nachfrage zweimal durchgeführt)

- Bewältigung von Strafverfahren mit Konfliktverteidigung

- Wohnungseigentumsgesetz-Reform

- Vom Tenor bis Rechtsfolgenentscheidung: Probleme des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht (aufgrund der hohen Nachfrage zweimal durchgeführt)

- Richterliches Verhandeln in Familiensachen

- Verhandlungsführung in umfangreichen Punktesachen

- Aktuelle Probleme im Strafrecht aus der Sicht der BGH-Richter

- Aktuelle Probleme im Baurecht

- Versicherungsprozessrecht.

Zu den Fortbildungsveranstaltungen in den Jahren 2004 und 2005 siehe Drs. 18/3907.

Darüber hinaus gab es das umfangreiche Angebot der Deutschen Richterakademie, der ERA, des Nordverbundes sowie weiterer externer Veranstalter. Die diesbezüglich im Einzelnen zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.

4. Welche Stelle innerhalb der Hamburgischen Justizbehörde entscheidet über das Angebot an Fortbildungsveranstaltungen für die hamburgische Richterschaft?

Das Fortbildungsangebot wird in Kooperation mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft erstellt und angeboten. Zuständig in der Umsetzung ist die Personalabteilung der Justizbehörde, dort das Referat für Aus- und Fortbildung.

In welcher Form werden die Richterinnen und Richter in die Auswahl des Fortbildungsangebots miteinbezogen?

Die zuständigen Mitarbeiter der Justizbehörde beteiligen die Leitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und nehmen auch über „Kundenbefragungen" direkt Kontakt mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf, um sich nach Fortbildungsbedarfen zu erkundigen. Nach jeder Veranstaltung werden die Teilnehmer durch so genannte Feedbackbögen befragt, die dortige Kritik und Anregungen werden bei der Planung künftiger Veranstaltungen umgesetzt.

5. Welche Zeitkonten werden den Richterinnen und Richtern zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gewährt?

Zeitkonten gibt es für den richterlichen Dienst nicht.

6. Unterliegt die Richterschaft einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem bestimmten Maß an Fortbildungsveranstaltungen?

Nein.