Zweitens Ist ein nachträglicher Bau einer Lärmschutzwand an dieser Stelle

Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Für die Ausbaumaßnahme der Anschlussstelle Hemelingen im Zuge der BAB A 1 ist ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren nach Paragraf 17 Bundesfernstraßengesetz durchgeführt worden, das im Juni 2002 Rechtsbeständigkeit erlangte.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten nach den geltenden und anzuwendenden Rechtsgrundlagen erstellt worden. Im dass bis auf den Bereich Zum Schlut keine wesentliche Änderung gemäß der 16. gegeben ist.

Im vorgenannten Bereich sind bei einem Wohnhaus und einer Gastwirtschaft Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte an den Gebäuden festgestellt worden. Sofern die vorhandenen Bauteile, zum Beispiel Fenster, den Anforderungen der entsprechenden Schallschutzklasse nicht genügen sollten, besteht für die Wohn- und Schlafbereiche der Gebäude ein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von passiven Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude. Für die Überprüfung der Bauteile ist ein formloser Antrag an das Amt für Straßen und Verkehr zu stellen.

Weitere lärmmindernde Maßnahmen können aus dem oben genannten Gründen daher auch nicht vorgesehen werden.

Zu Frage 2: Der nachträgliche Bau von Lärmschutzwänden ist grundsätzlich nicht geplant. Lärmschutzwände im Bereich der Anschlussstelle Hemelingen könnten nur als freiwillige Maßnahme im Rahmen der Lärmsanierung durch den Bund umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte von 70/60 tags/nachts. Eine solche Überschreitung liegt derzeit nicht vor.

Alternativ könnten weitere Lärmschutzmaßnahmen nur aus bremischen Mitteln finanziert werden. Diese stehen nicht zur Verfügung.

Anfrage 10: Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr Bremerhaven

Wir fragen den Senat: Erstens: Trifft es zu, dass die Kosten für die Einführung des Digitalfunks bei der Polizei Bremerhaven vom Land übernommen werden, die Kosten für die Einführung bei der Feuerwehr Bremerhaven jedoch ­ abgesehen vom Netzaufbau ­ allein von der Seestadt übernommen werden müssen?

Zweitens: Welche Kosten kommen diesbezüglich auf die Feuerwehr Bremerhaven zu, und wie können diese ohne Senkung von Sicherheitsstandards aufgebracht werden?

Drittens: Wird der Senat sicherstellen, dass der Digitalfunk der Feuerwehr Bremerhaven zeitgleich mit dem Digitalfunk der Feuerwehr Bremen in Betrieb genommen werden kann?

Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bremen und Bremerhaven werden vom Land übernommen.

Für die Finanzierung der Einführung des Digitalfunks bei den kommunalen Behörden, so zum Beispiel die Beschaffung der Endgeräte, sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig.

Entsprechend dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Land Bremen und den Gemeinden Bremen und Bremerhaven vom 30. April 2007 erstattet das Land aufgrund des neuen Finanzzuweisungsgesetzes ab 2008 der Gemeinde Bremerhaven 100 von Hundert der Investitionsausgaben der Polizei. Damit wurde eine Gleichstellung mit der Gemeinde Bremen herbeigeführt, in der die Polizeiaufgaben durch eine Landespolizei erledigt werden.

Die bei der gemeindlichen Feuerwehr Bremerhaven anfallenden Kosten hat die Stadtgemeinde Bremerhaven zu tragen, ebenso wie die Stadtgemeinde Bremen die Kosten für ihre gemeindlichen Feuerwehren zu tragen hat.

Zu Frage 2: Nach den derzeitigen Kalkulationen betragen die Kosten für die Einführung und den Betrieb des Digitalfunks bei der Feuerwehr Bremerhaven in den Jahren 2008 bis 2011 zur Realisierung der bundesweiten Einführung des Digitalfunks voraussichtlich circa 1,7 Millionen Euro. Diese Kosten sind prioritär vom Magistrat beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung in die jeweiligen Haushalte einzuplanen. Eine Senkung von Sicherheitsstandards wird vom Senat im Zusammenhang mit der Finanzierung nicht gesehen.

Für eine Übergangszeit werden der alte Analogund der neue Digitalfunk parallel betrieben. Während dieser Zeit wird es auch unter technischen Gesichtspunkten nicht zu einer Senkung der vorhandenen Sicherheitsstandards kommen. Mittelfristig wird der Digitalfunk den alten Analogfunk ablösen und es zu einem Sicherheitsgewinn kommen.

Zu Frage 3: Seit mehreren Jahren überwacht die beim Senator für Inneres und Sport angebundene Lenkungsgruppe Digitalfunk die Arbeiten zur Einführung des neuen Funksystems. Die Lenkungsgruppe setzt sich unter anderem aus den Vertretern der verschiedenen Behörden, so auch der Polizei und Feuerwehr Bremerhaven, zusammen. Im Rahmen der Arbeitssitzungen der Lenkungsgruppe wird die planmäßige Einführung des Digitalfunks im Bundesland Bremen koordiniert.

Anfrage 11: Scout-Prinzip gegen Jugendkriminalität in Bremerhaven

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie beurteilt der Senat das von der Polizei Bremerhaven angewandte Scout-Prinzip bei der Begleitung von jugendlichen Straftätern und ihren Familien durch speziell ausgebildete Jugendsachbearbeiter?

Zweitens: Können positive Erfahrungen aus Bremerhaven für die Bekämpfung und Verhinderung von Jugendkriminalität in Bremen nutzbar gemacht werden?

Drittens: Welche Voraussetzungen würden dafür in Bremen benötigt?

Fecker, Öztürk, Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Die Bearbeitung der Jugendkriminalität findet in Bremerhaven seit dem Jahr 2002 in den Polizeikommissariaten in der Region statt. Die Sachbearbeitung erfolgt täterorientiert nach dem sogenannten Scout-Prinzip. Hierbei werden delinquente Jugendliche in der Regel einem festen Jugendsachbearbeiter zugewiesen. Dieser bearbeitet alle Straftaten, die der Jugendliche begeht. Nur wenn spezifisches Fachwissen erforderlich ist, erfolgt die Bearbeitung durch ein Fachkommissariat.

Jugendliche Intensivtäter fallen nicht unter das Scout-Prinzip. Diese werden wie in Bremen zentral in einem Fachkommissariat der Kriminalpolizei nach einem Intensivtäterkonzept bearbeitet.

Der Jugendsachbearbeiter hat den Auftrag, sich ein umfassendes Bild von dem Jugendlichen zu machen.

Er nimmt Kontakt zu dem Jugendlichen selbst, seiner Familie sowie gegebenenfalls zu seinem sozialen Umfeld auf, zum Beispiel Schule, Jugendgerichtshilfe, Jugendamt. Der Vorgang wird zügig zum Abschluss gebracht, damit eine zeitnahe Intervention erfolgen kann.

Die Maßnahmen führten und führen zur Steigerung der Effizienz in der Bekämpfung von Jugendkriminalität, die sich jedoch noch nicht wesentlich in Zahlen ausdrücken lässt. Spürbare Reduzierungen der Anteile der Jugendkriminalität sollten jedoch auch erst mittel- bis langfristig erwartet werden.

Der Senat beurteilt das Scout-Prinzip positiv.

Zu Frage 2: Die Polizeien der Städte Bremerhaven der Jugendkriminalität regelmäßig aus. Grundsätzlich erfolgt die Jugendsachbearbeitung in Bremen nach einem vergleichbaren Muster. Jugendliche Intensivtäter werden zentral nach einem Intensivtäterkonzept bearbeitet. Sonstige Jugendkriminalität wird täterorientiert dezentral in den Polizeikommissariaten durch speziell ausgebildete Jugendsachbearbeiter bearbeitet. Diesen stehen der Jugendeinsatzdienst im operativen Bereich und die Kontaktbereichsbeamten zur Seite. Hinzu kommt je Polizeiinspektion ein dezentraler Jugendbeauftragter mit den Aufgaben Öffentlichkeitsarbeit und Prävention.

Auch in Bremen erfolgt eine intensive Vernetzung auf lokaler Ebene, insbesondere zu Schule und Jugendhilfe. Über die aufsuchende Polizeiarbeit werden der Jugendliche und die Familien durch normenverdeutlichende Gespräche und Gefährderansprachen erreicht.

Zu Frage 3: In Bremerhaven liegen die Sachbearbeitung, die aufsuchende Polizeiarbeit sowie die Präventionsarbeit als ganzheitliche Aufgabe in der Hand der Jugendsachbearbeiter.

In Bremen wurde die Bekämpfung der Jugendkriminalität im Rahmen der Polizeireform den Jugendsachbearbeitern sowie dem Jugendeinsatzdienst der Polizeikommissariate übertragen. Die Grundannahme, dass durch eine Spezialisierung, also die Aufgabentrennung in Jugendsachbearbeitung und Jugendeinsatzdienst, in einer größeren Stadt wie Bremen die knappen Ressourcen besser eingesetzt sind als bei einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Sinne des Scout-Prinzips, kann im Rahmen der Evaluation der Umsetzung der Polizeireform geprüft werden.

Anfrage 12: (Tarifliche) Niedriglöhne in Bremen

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie viele Tarifverträge gibt es im Land Bremen, die einen Stundenlohn von unter 8 Euro vorsehen, und wie viele Beschäftigte welcher Arbeitgeber sind an diese Verträge gebunden? (Bitte nach Branchen beziehungsweise Berufszweigen aufschlüsseln.)

Zweitens: Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn in der niedrigsten Lohngruppe des geltenden Tarifvertrags öffentlicher Dienst, TV-L, und wie viele Beschäftigte im Land Bremen beziehen ihr Gehalt gemäß dieser Einstufung? (Bitte nach Branchen beziehungsweise Berufszweigen aufschlüsseln.) Drittens: Wie viele nicht tarifgebundene Beschäftigungsträger gibt es im Land Bremen, und wie hoch ist die Anzahl der dort tätigen Arbeitnehmer? (Bitte nach Branchen beziehungsweise Berufszweigen aufschlüsseln.) Frau Troedel und Fraktion. Die Linke Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Im Tarifregister der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sind circa 6000 Tarifverträge registriert. Die Registrierung beinhaltet den Namen des Tarifvertrages, die Vertragsparteien und das Datum des Abschlusses beziehungsweise des Außerkrafttretens. Stundenlöhne oder andere inhaltliche Vertragsregelungen werden statistisch nicht erfasst. Eine Auswertung aller 6000

Tarifverträge ist nicht möglich. Zum zweiten Teil der Frage, wie viele Beschäftigte welcher Arbeitgeber an die Verträge gebunden sind, liegen keine Erkenntnisse vor, weil es keine diesbezügliche Auskunftspflicht der Tarifparteien gibt.

Zu Frage 2: In der niedrigsten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder beträgt der durchschnittliche Stundenlohn 8,24 Euro. Er bewegt sich zwischen 7,77 Euro in der niedrigsten Stufe und 8,71 Euro in der höchsten Stufe. Bei dieser Entgeltgruppe handelt es sich um eine neu geschaffene Niedriglohngruppe unterhalb des bisherigen tariflichen Niveaus, in die aber kein Beschäftigter übergeleitet wurde. Eine Eingruppierung wäre daher nur für neueingestellte Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten möglich. Mit Stand Dezember 2007 gibt es im bremischen öffentlichen Dienst keine Beschäftigten in dieser Entgeltgruppe.

Zu Frage 3: Zur Zahl der nicht tarifgebundenen Beschäftigungsträger und der dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen sich angesichts der Kürze der Zeit keine Angaben machen.

Anfrage 13: Citipost umgeht Mindestlohn

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie beurteilt der Senat die bei der Bremer Citipost von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterzeichnende Ergänzung zum Arbeitsvertrag, womit der gesetzliche Mindestlohn in der Postbranche unterlaufen wird?

Zweitens: Was wird der Senat kurzfristig veranlassen, um diese Verfahrensweise der Bremer Citipost beziehungsweise gesetzliche Schlupflöcher zur Umgehung des Mindestlohns zu unterbinden?

Drittens: Auf welche Weise wird der Senat sich Zahlung eines Mindestlohnes zu gewährleisten?

Frau Troedel, Erlanson und Fraktion. Die Linke Antwort des Senats:

Zu Frage 1: Dem Senat liegen dazu lediglich die in der Tagespresse veröffentlichten Informationen vor.

Er missbilligt alle Versuche, den durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelten Mindestlohn für Briefdienstleistungen zu unterlaufen.

Zu Frage 2: Für die Prüfung, ob die Arbeitsbedingungen im Sinne von Paragraf 1 des eingehalten werden, sind die dem Bund unterstehenden Zollbehörden zuständig. Der Senat erwartet, dass diese nach entsprechenden Hinweisen tätig werden.

Zu Frage 3: Der Senat hat schon im letzten Jahr gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz den Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat die Einbringung in den Deutschen Bundestag jedoch abgelehnt. Unabhängig hiervon wird der Senat weiterhin an dem Ziel, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, festhalten.