Investition

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2008 aufgegriffen. Sie will das Handbuch den Fachbehörden in der ersten Jahreshälfte 2008 zur Verfügung stellen sowie entsprechende Anwenderschulungen durchführen.

3. Folgen der Überleitung der kameralen Daten in die doppische Buchführung 25. Ein wesentlicher Ansatz bei der Einführung der Kaufmännischen Buchführung im Rahmen des „Projekts Doppik" in Hamburg war, dass die kamerale Haushaltsplanung und Bewirtschaftung als führende Elemente des Rechnungswesens zunächst bestehen bleiben und in ihren Grundstrukturen nicht verändert werden sollten. Daraus entstand der Ansatz, die Doppik „minimalinvasiv" einzuführen.

Ergänzungen oder gegebenenfalls notwendige Änderungen in den kameralen Prozessen und IT-Systemen sollten danach so wenig Zusatzaufwand wie möglich verursachen.

26.

Der „minimalinvasive" Ansatz führt aufgrund unterschiedlicher Buchungspraxis in Kameralistik und Doppik zu Problemen bei der Ableitung des doppischen Buchungsstoffes aus der Kameralistik.

Konten außerhalb der Bilanz und der Ergebnisrechnung 27. Doppik und Kameralistik lassen sich in der SAP-Software technisch weitgehend parallel abbilden. Inhaltlich-fachlich gilt dies wegen bestehender haushaltsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Unterschiede nur eingeschränkt. Die kaufmännische Rechnungslegung kann nicht unmittelbar aus dem führenden kameralen System hergeleitet werden. Es existieren eine Vielzahl der Struktur der Bilanz sowie auch der Ergebnisrechnung nicht zugeordneter Sachkonten des Kontenplans, die nach Angaben der Finanzbehörde

­ entweder nicht für die Zwecke der Doppik relevant oder

­ nicht in der bestehenden Form verwendbar sind.

Abweichung in der Nettoposition (Eigenkapital)

Im Zusammenhang mit den nicht zugeordneten Konten lassen sich zwei Gruppen von Buchungen unterscheiden:

­ Buchungen, bei denen sowohl das im Soll als auch das im

Haben bebuchte Konto zu den nicht der Bilanz oder Ergebnisrechnung zugeordneten Konten gehören, sowie

­ Buchungen, bei denen entweder das im Soll bebuchte Konto zur Bilanz oder Ergebnisrechnung gehört, jedoch nicht das im

Haben bebuchte Gegenkonto, oder umgekehrt (sogenannte „einbeinige Buchungen"). Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2008

Von den „einbeinigen Buchungen" sind sowohl einige Bilanzkonten als auch Konten der Ergebnisrechnung betroffen. In diesen Fällen erfolgen Gegenbuchungen auf Konten, die keinen Eingang in den Jahresabschluss finden. Damit wird das doppische Prinzip eines geschlossenen Buchungskreislaufs durchbrochen. Dies kann zu Differenzen bei der Ermittlung der Nettoposition (Eigenkapital) führen.

29. Der Senat hat in seinem Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2006 als Folge des Projekt-Ansatzes eine systemimmanent bedingte Abweichung zwischen dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis und dem Ergebnis laut Bilanz in Höhe von 135 Mio. Euro benannt. Die Differenz sei überwiegend durch die unterschiedliche Behandlung unvollständiger Geschäftsvorfälle im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten (vor allem gegenüber verbundenen Unternehmen) und Unschärfen zwischen den kameral gebuchten und den manuell über Abfragen erhobenen Werten entstanden. Eine wesentliche Rolle hätten dabei die sogenannten „einbeinigen Buchungen" gespielt.

Der Finanzbehörde ist es nicht gelungen, die Differenz aufzuklären. Um die erforderliche Identität zwischen der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz zu erreichen, hat sie auf beiden Seiten der Bilanz statistisch ermittelte und inhaltlich plausibilisierte Korrekturen durchgeführt.

30. Sowohl die Existenz nicht zugeordneter Konten außerhalb von Bilanz und Ergebnisrechnung als auch die „einbeinigen Buchungen" verletzen das doppische Prinzip eines geschlossenen Buchungskreislaufes, nach dem es zwangsläufig zu einer Übereinstimmung der Aktiv- und Passivseite kommen muss. Im Hinblick auf den minimalinvasiven Ansatz lassen sich solche Differenzen nicht ausschließen. Sie sind ein kaum vermeidbares Übergangsproblem, solange die Doppik noch nicht das führende Rechnungslegungssystem ist.

Nach der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik sind die Jahresabschlüsse Grundlage für die Entlastung des Senats und müssen in sich widerspruchsfrei und inhaltlich richtig sein.

31. Der Rechnungshof hat die Finanzbehörde aufgefordert, Schwachstellen aufzudecken und zu beseitigen, um spätestens nach Umstellung auf die Doppik ein verlässliches Zahlenwerk vorlegen zu können. Ziel muss es sein, spätestens bis dahin die derzeit bestehende Abweichung in der Nettoposition zu bereinigen und die Ursachen hierfür abzustellen. Dazu bedarf es der Klärung aller außerhalb der Bilanz und Ergebnisrechung geführten nicht zugeordneten Konten.

Die Finanzbehörde teilt die Ansicht des Rechnungshofs und will sich mit Nachdruck bemühen, Abweichungen in der Nettoposition aufzuklären und systemtechnisch zu bereinigen. Nach Abschluss der Einführung von NHH6/NRV für die gesamte Verwaltung werde ein voll doppisches, in sich geschlossenes Buchungssystem in der Stadt vorhanden sein, in dem Abweichungen in der Nettoposition ausgeschlossen seien.

Neues Haushaltswesen Hamburg.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2008

4. Feststellungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses

Tab. 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Geleistete Investitionszuschüsse bis 31. Dezember 2005

33. Der Rechnungshof hatte im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz gefordert, die Ansätze der Posten „Geleistete Investitionszuschüsse" und „Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände" zu korrigieren.

34.

Die Finanzbehörde hat die Korrekturen der Eröffnungsbilanz nicht vollständig umgesetzt. Der Posten „Geleistete Investitionszuschüsse" ist um rund 54,5 Mio. Euro und der Posten „Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände" um rund 10,0 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Die Ansätze bedürfen der Korrektur.

35. Für die Eröffnungsbilanz hat die Finanzbehörde den Bilanzansatz auf Grundlage des kameralen Buchungsstoffs pauschal ermittelt.

Dabei hat sie zu aktivierende Zuschüsse teilweise nicht berücksichtigt, andere Zuschüsse doppelt bilanziert und darüber hinaus auch nicht bilanzierungsfähige Zuschüsse aktiviert.

Die vom Rechnungshof geforderte Überprüfung des kameralen Buchungsstoffs hat ergeben, dass der Bilanzansatz insgesamt um rund 818,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen war. Die Finanzbehörde hat davon bisher lediglich rund 763,5 Mio. Euro ausgebucht. „Korrigierte Werte" bezeichnet die nachträglich angepassten Werte der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2006. Die Anpassungen betreffen Fehlerkorrekturen.

Vgl. Jahresbericht 2007, Anlage zu Tzn. 18 bis 32, Tzn. 4 bis 14 und 17.