Pressemitteilung

Umbau des Wilhelm-Koch-Stadions am Millerntor

Nachdem ein neues Stadion im Volkspark gebaut wird, soll nun auch das Wilhelm-Koch-Stadion am Millerntor umgestaltet werden, um es attraktiver und mehr Zuschauern zugänglich zu machen. Die Identifikation mit einem neuen Stadion ist für einen Fußballclub und seine Anhänger von besonderer Bedeutung. Ein modernes Fußballstadion erhöht außerdem den Werbewert des Standortes Hamburg. Dem Präsidenten des FC St.Pauli wurde die Unterstützung der Stadt für den geplanten Stadionumbau bereits erklärt (vgl. Drucksache 16/1457).

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Der Drucksache 16/1457 zufolge werden von den zuständigen Behörden Prüfungen bezüglich des Stadionumbaus durchgeführt.

a) Wie ist demnach der derzeitige Sachstand bezüglich der Planung und des Umbaus des Stadions?

Der FC St.Pauli hat beim Bezirksamt Hamburg-Mitte eine Baugenehmigung für den Umbau des Wilhelm-Koch-Stadions beantragt. Eine Abbruchgenehmigung für die bestehenden Tribünenanlagen liegt vor. Für die Errichtung von Sportstadien ist nach Hamburgischer Bauordnung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür notwendige Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde vom Vorhabenträger eingereicht und wird gegenwärtig von den beteiligten Dienststellen auf Vollständigkeit geprüft. Der FC St.Pauli hat angekündigt, ein Wirtschaftlichkeitskonzept vorzulegen.

1. b) Wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein?

Der Abschluß der Prüfungen ist unter anderem abhängig von der Verfahrensdauer der Umweltverträglichkeitsprüfung, die sich nicht genau bestimmen läßt. Nach Abschluß der Vollständigkeitsprüfung einschließlich eventueller Ergänzungen wird die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für einen Monat öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Danach müssen die Einwendungen aus diesen Beteiligungen abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung fließt in die Baugenehmigung ein.

1. c) Was konkret wird derzeit von den zuständigen Behörden geprüft?

Siehe Antwort zu 1.a).

1. d) Welche Ergebnisse liegen bereits vor?

Noch keine; siehe Antworten zu 1.a) und 1.b).

2. Zur Genehmigung des Umbaus des Wilhelm-Koch-Stadions ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen.

a) Welche Kriterien werden bei dem Wilhelm-Koch-Stadion im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung im einzelnen geprüft?

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden folgende Bereiche überprüft: Verkehr, Schallimmissionen bei Veranstaltungen, Baulärm, Flutlichtauswirkung, Verschattung, Abfallbelastung, Kleinklima und Luftqualität, Auswirkungen auf Böden, Flora und Fauna sowie auf das Grundwasser.

2. b) Wann wird die Umweltverträglichkeitsprüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?

Siehe Antwort zu 1.b).

2. c) Wie hoch sind die Kosten der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Wilhelm-KochStadion, und wer hat dafür aufzukommen?

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist vom Vorhabenträger zu erstellen. Das Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung wird von der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte durchgeführt. Hierfür sind die Kosten nicht bezifferbar.

3. Das Wilhelm-Koch-Stadion wird im Gegensatz zum Volksparkstadion nach den Kriterien des Sportrahmenvertrages dem FC St.Pauli auf dem stadteigenen Grundstück am Millerntor zur Verfügung gestellt. Vereine mit Sportrahmenverträgen sind für die Instandsetzung, Unterhaltung und die Bewirtschaftung ­ auch der Baulichkeiten ­ allein verantwortlich.

a) Inwieweit kann die Umbausituation des Wilhelm-Koch-Stadions mit der des Volksparkstadions überhaupt verglichen werden?

b) Ist eine finanzielle Gleichbehandlung der beiden Stadien geboten? Wenn nein: Wird der Senat sich trotzdem um eine Gleichbehandlung bemühen, und wie wird diese Gleichbehandlung im einzelnen aussehen?

4. Laut Drucksache 16/1457 gibt es seitens der Stadt gegenüber dem Präsidenten des FC St.Pauli zwar Zusagen zur Unterstützung des geplanten Stadionumbaus, eine Konkretisierung möglicher Konditionen wurde noch nicht gemacht. Pressemitteilungen zufolge ist dabei auch an die erweiterte Nutzung, z. B. für Musikveranstaltungen u.ä., des umgebauten Stadions gedacht.

a) In welcher Form ist die Unterstützung des Stadionumbaus durch die Freie und Hansestadt Hamburg im einzelnen geplant?

b) Inwieweit ist diese Unterstützung für den Träger in der Planung verläßlich zu berücksichtigen, und wie hoch wären die Kosten dafür?

Das Volksparkstadion ist bislang von der Stadt als große Sport- und Veranstaltungsstätte für die Bevölkerung vorgehalten worden. Das unterscheidet das Volksparkstadion vom Wilhelm-Koch-Stadion.

Durch den Verkauf des Volksparkstadions ist die Stadt von der laufenden Unterhaltung und den notwendigen Investitionen zur Anpassung an den erforderlichen Standard entbunden worden. Insoweit rechtfertigt sich der einmalige Investitionszuschuß an den neuen Träger.

Es ist beabsichtigt, das Grundstück am Millerntor im Wege des Erbbaurechts dem FC St.Pauli zu günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Eine weitergehende Unterstützung für den Stadionumbau ist nicht vorgesehen.

4. c) Welche konkreten Zusagen wurden bezüglich einer erweiterten Nutzung des Stadions schon gemacht?

d) Sollten keine konkreten Zusagen gemacht worden sein, wie beurteilt der Senat eine erweiterte Nutzung des Stadions zu wirtschaftlichen Zwecken?

e) Welche Auswirkung wird eine erweiterte Nutzung auf die Infrastruktur haben?

f) Wie wird bei einer erweiterten Nutzung dem Anwohnerschutz Rechnung getragen?

Dem Senat ist bekannt, dass der FC St.Pauli für das Millerntor-Stadion auch Musikveranstaltungen u.ä. plant, und unterstützt grundsätzlich diese Nutzungserweiterung. Konkrete Zusagen wurden nicht gemacht. Die Auswirkungen derartiger Veranstaltungen sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu bewerten.

Für Veranstaltungen, die keine Sportveranstaltungen sind, ist im Einzelfall eine gesonderte Nutzungsgenehmigung zu beantragen. Dem Schutz der Anwohner wird im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Rechnung getragen.