Anwendung des Zuwanderungsgesetzes

Zum 1.1.2005 trat das Aufenthaltsgesetz in Kraft. Damit einhergehend wurde die Struktur der Aufenthaltstitel grundlegend verändert. An die Stelle der zahlreichen Aufenthaltstitel des Ausländergesetzes traten neben dem Visum nur noch die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Im August 2007 ist im Zuge der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ­ EG hinzugetreten.

Insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich jedoch um eine nur äußerliche Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel. Je nach Erteilungsgrund können mit einer Aufenthaltserlaubnis sehr unterschiedliche Rechte im Bezug auf Erwerbstätigkeit, Familiennachzug et cetera verbunden sein.

Um die Auswirkungen des Aufenthaltsgesetzes beurteilen zu können, ist es deshalb unter anderem notwendig zu untersuchen, auf welchen Erteilungsgrundlagen Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden und werden.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden im Jahr 2005 insgesamt erteilt;

a) wie viele Aufenthaltserlaubnisse entfielen dabei jeweils auf die einzelnen Erteilungsgründe (bitte für jeden in der Aufenthaltserlaubnis vermerkten Erteilungsgrund/Aufenthaltszweck gesondert ausweisen)?

2. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden im Jahr 2006 insgesamt erteilt;

a) wie viele Aufenthaltserlaubnisse entfielen dabei jeweils auf die einzelnen Erteilungsgründe (bitte für jeden in der Aufenthaltserlaubnis vermerkten Erteilungsgrund/Aufenthaltszweck gesondert ausweisen)?

3. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden im Jahr 2007 insgesamt erteilt;

a) wie viele Aufenthaltserlaubnisse entfielen dabei jeweils auf die einzelnen Erteilungsgründe (bitte für jeden in der Aufenthaltserlaubnis vermerkten Erteilungsgrund/Aufenthaltszweck gesondert ausweisen)?

4. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden im Jahr 2008 insgesamt erteilt;

a) wie viele Aufenthaltserlaubnisse entfielen dabei jeweils auf die einzelnen Erteilungsgründe (bitte für jeden in der Aufenthaltserlaubnis vermerkten Erteilungsgrund/Aufenthaltszweck gesondert ausweisen)?

Zu den Zahlen der in den Jahren 2005 bis 2007 sowie im 1. Quartal 2008 in Hamburg erteilten und verlängerten Aufenthaltstitel, differenziert nach den jeweiligen Erteilungsgründen gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), siehe die anliegende Übersicht.

5. Sollte es nicht möglich sein, festzustellen, wie viele Aufenthaltserlaubnisse in den jeweiligen Jahren erteilt wurden, bitte ich Sie darzulegen, wie viele Menschen in Hamburg zu den nachfolgenden Stichtagen in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren und dies nach den in der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis vermerkten Aufenthaltszwecken/Erteilungsgrundlagen differenziert aufzuführen.