Einführung der Blauen Tonne in Hamburg

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hatte am 20. September 2007 die Stadtreinigung Hamburg (SRH) beauftragt, bis Anfang 2009 eine flächendeckende Altpapiersammlung in Blauen Papiertonnen in ganz Hamburg einzuführen. Dabei sollten möglichst viele der 930.000 Hamburger Haushalte der Sammlung angeschlossen werden.

Durch die haushaltsnahe Sammlung in der Blauen Tonne soll die von der SRH erfasste Altpapiermenge um 30.000 Tonnen steigen. Wie auf meine Kleine Anfrage (Drs. 18/7157) vom Oktober 2007 mitgeteilt wurde, soll die Finanzierung des Systems über die Erlöse des Altpapiers gesichert werden.

In Konkurrenz dazu stellt derzeit auch der private Entsorger Remondis in Teilen Hamburgs blaue Tonnen zur Altpapierentsorgung zur Verfügung. Die BSU hatte dieses Vorgehen am 31. März 2007 untersagt. Vom Hamburger Verwaltungsgericht wurde aber nun entschieden, dass Remondis seine Tonne weiter aufstellen darf, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Die SRH hat nun erklärt, dass sie auf die geplanten Einnahmen aus der Altpapiersammlung angewiesen sei. Ansonsten könnte dies höhere Hausmüllgebühren zur Folge haben.

Daher frage ich den Senat und die zuständige(n) Behörde(n):

Der Senat hat im Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle von 2007 beschlossen, die haushaltsnahe Erfassung von Altpapier durch die Einführung einer Altpapier-Tonne in Regie der Stadtreinigung Hamburg auszubauen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Berücksichtigung von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

1. Auf meine Kleine Anfrage vom Oktober 2007 (Drs. 18/7157) wurde ausgeführt, dass zur konzeptionellen Ausgestaltung und zur Vorbereitung der Einführung der Blauen Tonne eine Arbeitsgruppe von BSU und SRH eingesetzt wurde, die ihre Arbeit bereits aufgenommen habe, aber noch keine Arbeitsergebnisse vorlegen könne. Auch eine abschließende Befassung des SRH-Aufsichtsrats sei in dieser Angelegenheit noch nicht erfolgt. Daher konnte auf einzelnen Nachfragen noch nicht näher eingegangen werden.

a. Wie häufig hat die Arbeitsgruppe seitdem getagt, wer hat teilgenommen und welche Ergebnisse sind erzielt worden?

Die Arbeitsgruppe hat seitdem viermal unter Beteiligung von Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der SRH getagt und inhaltliche Eckpunkte zur Einführung der Altpapier-Tonne beschlossen. Danach sollen grundsätzlich alle Hamburger Haushalte an die Blaue Tonne der SRH angeschlossen werden, wenn nicht im Einzelfall zwingende Gründe ­ insbesondere fehlende Standplätze ­ entgegenstehen.

Kostenlos sollen 1.100-Liter-Behälter und 240-Liter-Behälter angeboten werden, in bestimmten Ausnahmefällen auch 120-Liter-Behälter. Für Gewerbekunden wird die kostenlose Blaue Tonne nicht angeboten. Das Einführungskonzept der SRH sieht eine schrittweise Einführung der Blauen Tonne vor, die spätestens bis Mai 2009 im gesamten Hamburger Stadtgebiet zur Verfügung stehen soll.

b. Ist der SRH-Aufsichtsrat mit dem Thema abschließend befasst worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis beziehungsweise wenn nein, wann ist eine Befassung im SRH-Aufsichtsrat vorgesehen?

Der Aufsichtsrat der SRH hat der Einführung der Blauen Tonne und den dazu entwickelten inhaltlichen Eckpunkten zugestimmt.

c. Als Ziel ist vorgegeben, möglichst viele der 930.000 Hamburger Haushalte an die Altpapiersammlung anzuschließen. Welche Vorgaben bezüglich der angestrebten Anzahl von an die Altpapiersammlung anzuschließenden Hamburger Haushalten sind mit der SRH gegebenenfalls vereinbart worden und für welchen Zeitraum beziehungsweise welche Zeiträume?

Siehe Antwort zu 1.a.

d. In der Drs. 18/7157 wurde geantwortet, dass davon auszugehen sei, „dass unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten nicht alle Haushalte an die Sammlung über die Blaue Tonne angeschlossen werden können". Wie soll nun gerade in dem innerstädtischen Bereich ­ wo bisher vorwiegend per Sackabfuhr abgeholt wird ­ dieses System eingeführt und beispielsweise die Aufstellung der Tonnen organisiert werden oder welche anderen Regelungen sind für diese Bereiche gegebenenfalls von der SRH geplant?

Von insgesamt 930.000 Hamburger Haushalten werden zurzeit nur noch rund 15.

Haushalte (1,6 Prozent) per Sackabfuhr entsorgt. Soweit keine Blauen Tonnen aufgestellt werden können, bleibt es bei der bisherigen Sammlung durch Depotcontainer und Recyclinghöfe der SRH, gegebenenfalls auch bei der Straßensammlung.

2. Wie die SRH auf ihrer Homepage seinerzeit mitteilte, hatten die Berichterstattungen über die flächendeckende Einführung einer Blauen Altpapiertonne in Hamburg bei der SRH zu einer unerwartet starken Nachfrage von Kunden nach sofortiger Aufstellung einer Blauen Papiertonne geführt.

Die SRH hatte hierbei darauf hingewiesen, dass eine gebührenfreie Blaue Papiertonne für alle Hamburger Privathaushalte erst Anfang 2009 zur Verfügung gestellt werden soll. Nur in noch festzulegenden Versuchsgebieten und ausgewählten Wohnanlagen sollten spätestens ab dem zweiten Quartal 2008 Blaue Tonnen zum Einsatz kommen, um Erfahrungen für die Einführung in ganz Hamburg ab 2009 zu sammeln.

Sobald die „erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen sind" (Drs. 18/7157), wollte man mit den Versuchen beginnen. Als angeschlossene Ortsteile werden auf der SRH-Homepage Billstedt und Volksdorf angegeben. In Volksdorf müssten auch schon die ersten Abholungen erfolgt sein.

a. Wie viele Blaue Tonnen hat die SRH bereits aufgestellt?

b. Wie viele Blauen Tonnen wurden bereits bei der SRH nachgefragt beziehungsweise bestellt?

Die Fragen betreffen gegenwärtig schützenswerte betriebsinterne Vorgänge der SRH, über die der Senat keine Auskunft gibt.

c. Nach welchen Kriterien wurden die bisherigen Standorte ausgesucht?

d. Wo sind weitere Aufstellungen in nächster Zeit geplant und wer legt die Gebiete und Wohnanlagen fest?

Volksdorf und Billstedt wurden als erste Stadtteile wegen ihrer unterschiedlichen Siedlungsstruktur ausgewählt, die Rückschlüsse auf weite Teile des Stadtgebietes erlaubt.

Die Reihenfolge der weiteren Aufstellgebiete steht noch nicht fest; sie wird von der SRH nach betrieblichen/logistischen Aspekten festgelegt.

e. Welche ersten Erfahrungen hat man durch die Abholungen in Volksdorf gewinnen können?

Die erste Leerung der in Volksdorf aufgestellten Blauen Tonnen der SRH fand am 31. März 2008 statt. Belastbare Erkenntnisse lassen sich aus einer ersten Regelleerung noch nicht ableiten.

f. Mit welchen Einnahmen rechnet die SRH durch die Einführung der Blauen Tonne?

Bei einem flächendeckenden Anschluss des Hamburger Stadtgebietes würden sich auf der Basis der angestrebten Menge von 120.000 t Altpapier aus privaten Haushaltungen und einem Altpapierpreis von 80 Euro/t (vergleiche Antwort zu 7.) jährliche Einnahmen aus dem Verkauf des Altpapiers von etwa 9,6 Millionen Euro ergeben.

3. Das private Entsorgungsunternehmen Remondis aus Lünen hat seit dem 31.3.2008 ebenfalls damit begonnen, blaue Altpapiertonnen in Hamburg zu verteilen.

a. Wie viele Tonnen hat Remondis in Hamburg aufgestellt und wo (Stadtteile)?

b. Wie viele Altpapiertonnen für den Hamburger Bereich wurden bereits bei Remondis nachgefragt beziehungsweise bestellt?

c. Wie viele aufgestellte Tonnen musste Remondis bereits wieder abholen und ist die Abholung in allen Fällen bereits erfolgt?

Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

4. Gab es Beschwerden bei der SRH wegen unerbetener Aufstellungen von Tonnen privater Entsorger und wenn ja, wie viele und an welchen Standorten?

Ja. Vom 3. bis 8. April sind nach Angaben der SRH rund 600 Beschwerden über die Aufstellung einer Remondis-Tonne eingegangen. Genaue Kenntnisse über die betroffenen Standorte liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

5. Vom Hamburger Verwaltungsgericht wurde entschieden, dass Remondis seine Tonne weiter aufstellen darf, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Wann ist mit einem abschließenden Urteil in dieser Sache zu rechnen?

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte am 3. April 2008 zunächst entschieden, dass die Firma Remondis ihre Tonnen vorläufig weiter aufstellen darf.

Mit Beschluss vom 8. April 2008 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung aufgehoben und damit die sofortige Vollziehung der von der zuständigen Behörde ausgesprochenen Untersagung (vergleiche Antwort zu 9. b) und 9. c)) vorläufig bis zu einer Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Dauer des Verfahrens bis zu einem endgültigen Urteil lässt sich derzeit nicht abschätzen.