Wassergesetz

In § 54 b des Hamburgischen Wassergesetzes wird geregelt beziehungsweise soll geregelt werden, dass die Wasserbehörde die überschwemmungsgefährdeten Gebiete ermittelt, „in denen durch Überschwemmungen erhebliche Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit entstehen können". In der Drs. 18/7503 hat der Senat ausgeführt, dass diesbezüglich alle Binnengewässer in Hamburg betrachtet werden.

a. Welche Gewässer/Gewässerabschnitte/Gebiete sind mittlerweile betrachtet und welche überschwemmungsgefährdete Gebiete sind dabei ermittelt worden?

Die Ermittlung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten erfolgt gleichzeitig und in denselben Gewässereinzugsgebieten wie die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten.

b. Bei welchen Gewässern/Gewässerabschnitten/Gebieten wird noch ermittelt und wann sollen die Ergebnisse dort jeweils vorliegen?

Spätestens zum 10. Mai 2010 (§ 54 Hamburgisches Wassergesetz).

5. Hamburg Wasser hat darauf hingewiesen, dass Starkregenfälle vermehrt zur Überlastung des Sielnetzes und so zu Überschwemmungen führen werden. Insbesondere in Innenstadtbereichen können die Siele bei Starkregen die Mengen nicht fassen, da hier in Mischsiele abgeleitet wird.

a. Wie ist das Hamburger Sielnetz auf die vermehrt auftretenden Starkregenereignisse vorbereitet beziehungsweise welche Maßnahmen werden unternommen, um den zunehmenden Starkregenereignissen entsprechend zu begegnen?

Die Speicher- und Abflusskapazität im Hamburger Sielnetz wird bedarfsorientiert und punktuell erweitert (zum Beispiel Entlastungssiel Marienthal). Dabei werden Möglichkeiten der Abflusssteuerung und Speicherraumnutzung berücksichtigt. Dort, wo konventionelle Sielbaumaßnahmen nicht mehr möglich oder wirtschaftlich sind, soll zukünftig verstärkt eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dezentrale Rückhaltung, Versickerung, Verdunstung, und so weiter) zum Einsatz kommen.

b. An welchen Punkten im Innenstadtbereich tritt bei Starkregen das Problem auf, dass die Mengen dort derzeit nicht gefasst werden können?

Nur aus dem Bezirk Eimsbüttel liegt die Nennung des Problembereiches HoheluftWest vor. Die zeitweise überlasteten Mischwassersiele entwässern dann über Notüberläufe in den Isebekkanal.

c. In welchen Hamburger Straßenabschnitten (bitte mit Stadtteilangabe) kommt es nach den Erfahrungen der letzten zehn Jahre bei Starkregenereignissen immer wieder zu Überschwemmungen und welche Maßnahmen sind an den jeweiligen Standorten unternommen worden, um diesen Problemen zu begegnen?

Siehe auch Antwort zu 5. b.

Aus den Bezirken wurden folgende Handlungsschwerpunkte gemeldet: Altona: Rissen, Sülldorf und Osdorf, Wandsbek: Volksdorf und Ohlstedt, Eimsbüttel und Nord: Überschwemmungen von Straßen sind nicht bekannt.

Bergedorf, Harburg und Mitte haben keine Angaben gemacht.

Handlungsschwerpunkte der Bezirke sind die Sanierung beziehungsweise Instandsetzung überalterter Grabenverrohrungen, Straßengräben sowie der durch Straßenabwasser beaufschlagten Gewässer.

d. In welchen Stadtteilen der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Siele/Gräben/Rückhaltebecken den prognostizierten Starkregenfällen nicht gewachsen und welche Mittel und Baumaßnahmen wären erforderlich, um diese Missstände entsprechend zu beseitigen?

Die Untersuchungen hierzu sind Teil der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie (EG HWRM-RL) und laufen noch, vergleiche Antworten zu 3. c und zu 4. a.

Der Bezirk Wandsbek überprüft derzeit seine Hochwasserrückhaltebecken darauf, inwieweit eine niedrigere Wasserspiegeleinstellung möglich ist, um das Einstauvolumen zu erhöhen.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf das Hamburger Sielnetz werden aktuell von HAMBURG WASSER zusammen mit dem Max-Planck-Institut für Meteorologie untersucht. Anhand der Ergebnisse sollen notwendige Baumaßnahmen und deren Kosten als Folge des Klimawandels prognostiziert werden.

e. Haben gegebenenfalls Gespräche stattgefunden beziehungsweise sind Vereinbarungen mit den angrenzenden Bundesländern getroffen worden, um Oberflächenwasser verstärkt dort einleiten zu können und wenn ja, mit wem, wann und worüber?

Die meisten innerstädtischen Gewässer Hamburgs haben ihren Ursprung in Schleswig-Holstein. Es gibt keine Vereinbarungen mit den Nachbarländern zur verstärkten Einleitung von Oberflächenwasser aus Hamburg. Es gibt verschiedene Vereinbarungen mit den Ländern, Landkreisen beziehungsweise einzelnen Nachbargemeinden zum Rückhalt von Oberflächenwasser. Dazu zählen die Vereinbarungen im Rahmen des Leitprojekts „Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz" im Einzugsgebiet der Brookwetterung, eine Verwaltungsvereinbarung für die Überprüfung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Einzugsgebiet von Alster und Bille. Darüber hinaus gibt es die Forderung Hamburgs an die Nachbarländer, Rückhaltung an den Gewässern vorzusehen, so dass nicht mehr als der landwirtschaftliche Abfluss (definierter Wert) aus den Einzugsgebieten nach Hamburg abgeben wird.

6. Hamburg Wasser trennt bei Neubauten Regen- und Schmutzwassersiele.

a. Seit wann werden bei Neubauten Regen- und Schmutzwassersiele getrennt gebaut?

Aufgrund der historischen Entwicklung der Stadt seit 1842 wurde in den innerstädtischen Bereichen der ehemals selbständigen Städte Hamburg, Altona und Wandsbek sowie in Bergedorf eine Mischkanalistion gebaut, während Harburg und die 1937 zu „Groß-Hamburg" zusammengefassten Gemeinden traditionell trennbesielt sind. Sielneubauten werden heute nur noch im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Siedlungsflächen in den eher peripheren Lagen der Stadt als Trennkanalisation geschaffen. Wo möglich, wird dort bereits zugunsten einer offenen Oberflächenentwässerung auf den Bau von Regensielen verzichtet.

b. Wo sind in Hamburg in den letzten fünf Jahren neue Regen- und Schmutzwassersiele gebaut worden?

Nachdem der Sielbau in Hamburg weitgehend abgeschlossen ist (Anschlussgrad > 99 Prozent), betrifft die weit überwiegende Zahl der Baumaßnahmen die Sanierung oder Erneuerung von bereits bestehenden Sielen. Diese Maßnahmen finden bedarfsorientiert im gesamten Stadtgebiet statt.

7. Durch Flächenversiegelungen gehen Möglichkeiten verloren, Regenwasser versickern zu lassen. Hamburg Wasser hat mit den Bezirken Wandsbek und Altona ein Pilotprojekt gestartet, um Flächen zu identifizieren, in denen Regenwasser versickern kann.

a. Seit wann gibt es dieses Pilotprojekt und wer ist der Initiator?

b. Wer ist an dem Pilotprojekt beteiligt?

c. Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt?

d. Wann soll das Projekt abgeschlossen sein?

e. Nach welchen Kriterien werden Versickerungsflächen untersucht?

f. Welche Flächen wurden untersucht und mit welchen Ergebnissen?

Bezirk Altona:

Im Herbst 2004 wurde auf Initiative der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) eine Projektgruppe „Neue Formen der Stadtentwässerung" mit Teilnehmer/-innen der HSE und des Bezirksamts Altona gegründet. Die Projektgruppe hat Alternativen zu den bisherigen Entwässerungsplanungen für zwei konkrete B-Pläne (Lurup 58 und Rissen 45) entwickelt.

Im Übrigen bestehen erste Kontakte, um temporäre Überschwemmungsflächen zu ermitteln und auszuweisen.

Bezirk Wandsbek:

Im Bezirk Wandsbek wurden im Rahmen des EU-Förderprojekts „Urban Water Cycle

­ UWC" in Marienthal unter anderem verschiedene Abkopplungsmaßnahmen durchgeführt. Oberflächenwasser von mehreren privaten Grundstücken, welches vorher in das Sielnetz eingeleitet wurde, wird heute dezentral versickert. An dem Projekt (Laufzeit 2004 ­ 2008) waren die BSU und HAMBURG WASSER beteiligt.

8. Reicht die Kapazität der vorhandenen Rückhaltebecken in Hamburg jeweils auch bei Starkregenfällen von über 50 l/m² aus und wenn nein, bei welchen Rückhaltebecken würde bei diesen Mengen die Kapazität nicht ausreichen?

Die Kapazität der vorhandenen Regenrückhaltebecken in und an den Gewässern reicht aus, um die in Antwort zu 1. genannten Starkregenereignisse zurückzuhalten.

Seit dem Jahr 2002 werden die Rückhaltebecken auf größere Regenereignisse bemessen, so dass diese Rückhaltebecken auch Starkregenereignisse von bis zu 50 l/m² in sechs Stunden zurückhalten können.

Ein Schutz vor noch größeren Ereignissen wird aufgrund der unverhältnismäßig hohen Ausbaukosten als wirtschaftlich nicht vertretbar von HSE angesehen.

9. Wo sind in Hamburg neue Regenrückhaltebecken geplant?

Grundsätzlich wird bei jedem laufenden Bebauungsplanverfahren die Notwendigkeit der Regenwasserrückhaltung geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.

Darüber hinaus liegen Meldungen über folgende Sanierungs- beziehungsweise Neubauprojekte vor: Bezirk Altona: RHB in den B-Plangebieten Lurup 58 und Rissen 45/Sülldorf 22.

Bezirk Eimsbüttel: Retentionsraum Mühlenaumündung, Ausbau RHB Geelebek.

Bezirk Nord: Tarpenbek/RHB Essener Straße Bezirk Wandsbek: Sanierung RHB Minsbek, Neubau RHB am Zobelweg. In den Bezirken Harburg und Bergedorf gibt es keine aktuellen Planungen, der Bezirk Mitte hat keine Angaben gemacht.

10. In der Drs. 18/7503 wird ausgeführt, dass seit Dezember 2003 zwei Schadensersatzklagen gegen die HSE aufgrund mangelhafter beziehungsweise unterdimensionierter Abwasseranlagen anhängig seien.

Diese Fälle basierten auf Starkregenvorfällen.

a. Um welche Abwasseranlagen (bitte mit Standort-/Stadtteilangabe) handelt es sich bei den Klagen jeweils?

Die Schadensersatzklagen betreffen die Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens Haferacker beziehungsweise des Sielnetzes im Bereich Schmidtkamp/Parkstraße.

b. Ist in diesen Fällen bereits entschieden worden und wenn ja, wie wurde jeweils entschieden?

Nein.

11. Hat die Zunahme von Starkregenfällen Auswirkungen auf im Entwurf befindliche B-Pläne, da hier vermehrt Überschwemmungen in den Plangebieten drohen und wenn ja, wo und um welche B-Planverfahren handelt es sich?

Zur Erarbeitung von Bebauungsplänen gehören die Analyse der vorhandenen Situation der Oberflächenentwässerung und die Ermittlung der Auswirkungen der Planung dazu. In einer Vielzahl von Planverfahren werden hierzu Gutachten beziehungsweise Fachplanungen zur Oberflächenentwässerung in Auftrag gegeben. Aufgrund der Ergebnisse dieser Fachplanungen werden dann gegebenenfalls Festsetzungen für das Plangebiet im Bebauungsplan getroffen.

Grundsätzlich gilt in der verbindlichen Bauleitplanung seit vielen Jahren der Grundsatz, sämtliches Oberflächenwasser so weit wie möglich im Plangebiet zur Versickerung zu bringen, es zurückzuhalten oder es gedrosselt abzuleiten. Die zugrundeliegenden hydraulischen Bemessungen sind dabei im Laufe der Jahre den aktuellen Bedingungen angepasst worden. Besonders wichtig sind hydraulische Untersuchungen, wenn eine Bebauungsverdichtung und damit eine Erhöhung des Versiegelungsgrades vorliegen.

Im Bebauungsplan Schnelsen 79 (Königskinderweg) muss zum Beispiel aufgrund der fehlenden beziehungsweise ausgelasteten Vorflut mit einem 100-jährlichen Starkregenereignis gerechnet werden, dieses führt zu vergrößerten Regenrückhalteflächen zulasten der Bauflächen.

Als problematische Gebiete gelten weiterhin insbesondere potentielle Überschwemmungsgebiete zum Beispiel an Dove- und Gose-Elbe oder der Kollau (Niendorf 86 und Eidelstedt 68).

Im Übrigen siehe auch Antwort zu 8.

12. Ist gegebenenfalls angedacht, Bewohnern in überschwemmungsgefährdeten Gebieten günstige Kredite für bauliche Vorkehrungen gegen Überschwemmungen anzubieten und wenn ja, wie soll dies passieren?

Nein, derartige Überlegungen bestehen nicht.