Zukunft der Lehrschwimmbecken in Hamburg
Nachdem der CDU-Senat die Hamburger Lehrschwimmbecken zur Kostenreduzierung schließen wollte, hatten sich an den verschiedenen Hamburger Standorten Vereine, Verbände und Schulinitiativen bemüht, die Lehrschwimmbecken auch ohne die gestrichenen Behördengelder weiter zu betreiben.
So hatte sich 2006 der HTB 62 entschlossen, neben dem Lehrschwimmbecken im Eberhofweg (Langenhorn) weitere Becken in Betrieb zu nehmen.
Wie nun aus einer Senatsantwort auf meine Kleine Anfrage (19/104) hervorgeht, hat der HTB 62 den Vertrag für das Lehrschwimmbecken an der PaulSorge-Straße gekündigt und die Nutzung des Bades zum 31. März 2008 beendet. Wie der Verein auf seiner Homepage angibt, musste der Betrieb der Schwimmhalle aufgrund des geringen Ausnutzungsgrades wieder eingestellt werden.
Der HTB 62 betreibt weitere Lehrschwimmbecken in Hamburg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Für welche Hamburger Schwimmbäder/-hallen/Lehrschwimmbecken bestehen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und jeweils welchem Partner Überlassungsverträge und welche Regelungen sehen diese Verträge insbesondere bezüglich der Laufzeiten und Kündigungsfristen vor?
Für folgende ehemalige Lehrschwimmbecken bestehen Überlassungsverträge:
1. Bramfelder Weg 121, 22159 Hamburg (Schule Surenland) mit dem Verein Farmsener Schwimmhalle e.V.
2. Turmweg 33, 20148 Hamburg (Grundschule Turmweg) mit der Schwimmschule Turmweg e.V. (i.G.)
3. Swatten Weg 10, 22547 Hamburg (Fridtjof-Nansen-Schule) mit dem Verein Luhfisch e.V. (Luruper Förderverein Integration durch Schwimmen e.V.)
4. Steinadlerweg 26. 22119 Hamburg (Schule Steinadlerweg) mit dem Hamburger Turnerbund von 1862 e.V.
5. Eberhofweg 63, 22415 Hamburg (Schule Eberhofweg) mit dem Hamburger Turnerbund von 1862 e.V
6. Mendelssohnstraße 86, 22761 Hamburg (Schule Mendelssohnstraße) mit dem Hamburger Turnerbund von 1862 e.V.
7. Lohkampstraße 145, 22523 Hamburg (Gesamtschule Eidelstedt) mit dem Hamburger Turnerbund von 1862 e.V. Bezüglich der Laufzeiten und Kündigungsfristen sehen die Verträge folgende Regelungen vor: Laufzeiten
Die Laufzeiten betragen jeweils ein Jahr. Die automatische Verlängerung um ein Jahr ist möglich, wenn der Nutzer nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt hat.
Kündigungsfristen
Die Freie und Hansestadt Hamburg kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Nutzer vertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist nachkommt.
Eine außerordentliche Kündigung der Stadt vor Vertragsablauf ist möglich, sofern das Lehrschwimmbecken im öffentlichen Interesse dringend benötigt wird oder der Schulstandort insgesamt aufgegeben wird.
2. Sind bei Hamburger Schwimmbäder/-hallen/Lehrschwimmbecken, bei denen Überlassungsverträge mit der Freien und Hansestadt Hamburg existieren, in letzter Zeit Nutzungen von einer Vertragsseite gekündigt worden beziehungsweise wurde in Aussicht gestellt, dass ein Weiterbetrieb nicht möglich sei und wenn ja,
a. um welche Hamburger Schwimmbäder/-hallen/Lehrschwimmbecken handelt es sich jeweils?
b. zu wann soll jeweils die Nutzung des Bades beziehungsweise der Weiterbetrieb der Halle eingestellt werden?
c. welcher Vertragspartner hat gegebenenfalls jeweils gekündigt beziehungsweise die Beendigung eines weiteren Betriebe/einer weiteren Nutzung in Aussicht gestellt, zu welchem Zeitpunkt und warum?
Der Vertrag über die Überlassung des ehemaligen Lehrschwimmbeckens in der PaulSorge-Straße 133/135, 22455 Hamburg, wurde wegen mangelnder Auslastung durch den Hamburger Turnerbund von 1862 (HTB 62) gekündigt. Der Betrieb wurde zum 31. März 2008 eingestellt.
Für folgende Lehrschwimmbecken wurde wegen ausstehender Zahlungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg eine Abmahnung als Vorstufe einer fristlosen Kündigung ausgesprochen: Steinadlerweg 26, 22119 Hamburg Eberhofweg 63, 22415 Hamburg Mendelssohnstraße 86, 22761 Hamburg Lohkampstraße 145, 22523 Hamburg
Sollte der HTB 62 die ausstehenden Zahlungen nicht bis Ende des Monats April vollständig entrichtet haben, wird unverzüglich die außerordentliche Kündigung durch die Behörde für Bildung und Sport veranlasst. Die Überlegungen zur anschließenden Verwendung der Lehrschwimmbecken sind noch nicht abgeschlossen.
d. Di., Do, Fr. bis Mittag (ca. Für die Jahre 2003 bis circa Juni 2006 liegen keine exakten Kosten vor. Dies ist darin begründet, dass die Lehrschwimmbecken keine separaten Zähler für Strom, Wasser und Gas hatten. Diese wurden erst installiert, als die Übergabe an die privaten Nutzer erfolgte.
Die Betriebskosten (Gas-, Wasser-, Stromkosten, Fernwärme und Feuerkasse) der fünf vom HTB 62 betriebenen Bäder beliefen sich in 2006 auf 65.120 Euro und in 2007 auf 111.150 Euro. Für das Jahr 2008 sind bisher Betriebskosten in Höhe von 43.600 Euro entstanden.