Sportangebote für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg

In der „Hamburger Morgenpost" vom 17. April 2008 ist unter anderem über die Fitness Company sinngemäß zu lesen, dass die Konzernführung die Bildung von Betriebsräten unterbindet.

Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg wirbt auf seiner Intranetseite Personalportal ­ Gesundheit ­ Sportangebote für dieses Unternehmen und hat für ihre Bedienstete Sonderkonditionen für eine Mitgliedschaft bei der Fitness Company vereinbart.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Hat der Senat beziehungsweise das Personalamt Kenntnis von den Vorgängen in der Filialführung seines Vertragspartners Fitness Company?

Nein.

2. Unterstützt der Senat die Personalführung dieses Unternehmens?

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu internen Vorgängen eines privaten Unternehmens.

3. Wird das Personalamt die Kooperation mit der Fitness Company aufrechterhalten und weiterhin für dieses Unternehmen auf seiner Intranetseite werben?

Die Veröffentlichung einer Liste von Fitnessstudios im Intranet stellt keine Werbung dar, sondern informiert über Anbieter, mit denen Großkundenkonditionen für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart worden sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.