Untersuchungsgefängnis Holstenglacis

Betreff: Untersuchungsgefängnis Holstenglacis. Insassen des Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis 3, 20355 Hamburg, berichten immer wieder von einer teilweise unhaltbaren Verpflegungssituation. Die Untersuchungshäftlinge hätten lediglich die Möglichkeit, sich an einem Kiosk in der Haftanstalt zusätzlich zu versorgen. Die Öffnungszeiten seien angeblich sehr sporadisch. Verfüge ein Untersuchungshäftling bei der Einlieferung über kein Geld, so sei ein Einkauf am Kiosk nicht möglich. Die Zustände in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis erscheinen besonders fragwürdig, da es sich hier um Untersuchungshäftlinge handelt, für die die Unschuldsvermutung (Artikel 6 Absatz 2 EMRK; Artikel 11 Absatz 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) gilt.

Ich frage daher den Senat:

1. An wie vielen Tagen in der Woche hat der Kiosk in der Untersuchungshaftanstalt zu welchen Uhrzeiten geöffnet?

Der von einem Unternehmer betriebene „Kiosk" in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) ist an zwei Tagen in der Woche ab 7.30 Uhr bis zum Abschluss der Einkäufe geöffnet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

2. Wie oft wöchentlich hat ein Untersuchungshäftling die Möglichkeit, im Kiosk einzukaufen?

In der Regel mindestens einmal pro Woche.

3. Hat ein Untersuchungshäftling die Möglichkeit am Tag seiner Ankunft im U-Gefängnis beziehungsweise am Tag danach einzukaufen? Falls nein, warum nicht?

Ja, sofern die regelmäßig einen Tag dauernden Aufnahmeformalitäten abgewickelt sind und für die Station, auf der die Gefangenen untergebracht sind, an diesem Tag der Einkaufstag stattfindet. Da der Kiosk für die Gefangenen nicht frei zugänglich ist und sich Gefangene aus Sicherheitsgründen in der Anstalt nur in Begleitung Bediensteter bewegen dürfen, findet der Einkauf nur stationsweise und nur an den für die betreffenden Stationen festgelegten Einkaufstagen statt.

4. Wie viele Tage muss ein Untersuchungshäftling längstens warten, um im Kiosk einkaufen zu können, vorausgesetzt, es steht ihm Geld zur Verfügung?

Der Einkauf eines Untersuchungshaftgefangenen ist spätestens am achten Tag nach der Aufnahme möglich, wenn vorher für die betreffende Station kein Einkaufstag stattfindet.

5. Besteht die Möglichkeit, dass Untersuchungshäftlinge über Nahrungsund Genussmittel hinaus auch einfache Kleidungsstücke (Unterwäsche, Socken, T-Shirts) kaufen können? Falls nein, warum nicht?

Diese Waren sind nicht im Sortiment enthalten.

6. Von wie vielen Untersuchungshäftlingen wurde der Kiosk im Jahr 2007 durchschnittlich pro Woche frequentiert?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

7. Welchen Umsatz und welchen Gewinn verzeichnete der Kiosk durchschnittlich pro Woche im Jahr 2007?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.

8. Welchen Höchstbetrag darf ein Untersuchungshäftling pro Woche und pro Monat am Kiosk ausgeben?

Untersuchungsgefangene dürfen pro Woche für 154,00 Euro einkaufen. Die monatliche Höhe richtet sich nach der Anzahl der möglichen Einkäufe im Monat.

9. Welche Produkte werden angeboten? Bitte Liste inklusive Preisen beifügen.

Siehe Anlage.

10. Welche 10 Produkte wurden im Jahre 2007 am meisten gekauft (außer Zigaretten)?

1. Briefmarken 0,55 Euro

2. H-Milch, 3,5 % Fettanteil

3. Apfelsaft, 1,0 Liter-Packung

4. Thunfisch in Öl, 210 Milliliter-Abpackung

5. Asia-Suppe „Spice"

6. Orangennektar, 1,0 Liter-Packung

7. Cola

8. Asia-Suppe „grün"

9. Ölsardinen 10. Äpfel

Ist es den U-Häftlingen möglich, Waren am Kiosk zu bestellen?

Ja.

12. Wer betreibt den Kiosk? Wer arbeitet dort? Arbeiten auch Ehrenamtliche immer oder bei Gelegenheit im Kiosk? Wenn ja, abgestellt durch welche Organisation? Arbeiten auch Ein-Euro-Jobber immer oder bei Gelegenheit im Kiosk? Falls ja, wer ist der Träger?

Ehrenamtliche Kräfte sind nicht tätig. Im Übrigen liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor.

13. Wenn ein Untersuchungshäftling bei Einlieferung kein Geld dabei hat:

Welche Möglichkeit besteht für Verwandte, Bekannte, sonstige Personen, ihm Geld zukommen zu lassen? Kann Geld in der Untersuchungshaftanstalt selbst abgegeben werden und wann erhält es der Häftling dann? Falls nein, wie ist der Weg, dem Untersuchungshäftling Geld zukommen zu lassen und wie lange dauert dies im Schnitt?

Sofern Untersuchungshaftgefangene eine richterliche Telefonerlaubnis besitzen, können sie in einem kostenlosen Zugangstelefonat Bezugspersonen informieren und auf diesem Wege Einzahlungen per Überweisung veranlassen. Sofern die Telefonerlaub2 nis nicht vorliegt, kann das per Brief erfolgen. Das Porto dafür wird von der Anstalt übernommen.

Das Guthaben aus Überweisungen Dritter steht Untersuchungshaftgefangenen etwa nach drei Werktagen zur Verfügung. Bareinzahlungen zum Zwecke des Einkaufs werden nicht angenommen. Die Gefangenen werden über die Einzelheiten per Merkblatt informiert.

14. Wie oft und zu welchen Anlässen besteht für Verwandte, Bekannte et cetera die Möglichkeit, dem Häftling ein Paket zukommen zu lassen?

Wie groß darf dieses Paket sein und wie viel Kilo darf es wiegen? Ist es erlaubt, Nahrungsergänzungsmittel zu schicken? Wenn nein, warum nicht?

Untersuchungsgefangene dürfen sogenannte Wäschepakete empfangen, deren Zahl und Gewicht nicht begrenzt sind. Pakete mit anderen Inhalten sind wegen bestehender Missbrauchsgefahren nicht zugelassen.

15. Verpflegung:

a) Wo wird das Essen hergestellt?

b) Wer stellt es her?

Das Essen wird in der anstaltseigenen Küche von insgesamt sieben Bediensteten und 20 zur Arbeit eingesetzten Gefangenen zubereitet.

c) Wer entscheidet über den Speiseplan?

Der Küchenleiter erstellt den Speisplan in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung, der Anstaltsleitung und dem Anstaltsarzt.

d) Spielt das Kriterium einer ausgewogenen, gesunden Ernährung eine Rolle? Wenn ja, wie wird dies umgesetzt? Wenn nein, warum spielt es keine Rolle?

Ja. Schonende Garungsverfahren, vitaminreiches Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte bilden die Grundlage für eine ausgewogene und gesunde Ernährung in der Untersuchungshaftanstalt, die durch den Anstaltsarzt sowie weitere Kontrollpersonen täglich überprüft wird.

e) Gibt es spezielles Essen für moslemische und jüdische Untersuchungshäftlinge?

Es gibt besondere Verpflegung für Muslime.

f) Gibt es vegetarisches Essen?

Ja.

g) Welcher Betrag wird pro Untersuchungshäftling und pro Tag veranschlagt?

3,10 Euro.

h) Wie viele Kalorien werden pro Untersuchungshäftling/pro Tag veranschlagt? Werden dabei Unterschiede gemacht bezüglich Alter, Größe oder Allgemeinzustand (zum Beispiel erhält ein 1,90m großer, 95 kg schwerer Mann dieselbe Essensmenge wie ein 1,70m großer Mann, der 65 kg wiegt)? Falls keine Unterschiede gemacht werden, warum nicht?

Es werden circa 2.400 kcal veranschlagt. Das entspricht dem Tagesbedarf 35 bis 50 Jahre alter Männer, der Gruppe mit dem höchsten Bedarf. Im Bedarfsfall verordnet der Anstaltsarzt Zusatzkost.