Nichtabiturienten

Ich möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen, in dem Antrag geht es darum zu sagen, dass wir möchten, dass Nichtabiturienten an den Hochschulen studieren können, aber das können sie bereits.

Es ist eigentlich auch schon von allen eindeutig vorgeführt oder dargestellt worden, dass diese Möglichkeiten existieren. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass auch darauf hingewiesen worden ist, dass man möchte, dass zum Beispiel eine Meisterprüfung als fachgebundene Hochschulreife anerkannt wird.

Es besteht bereits jetzt in Bremen die Möglichkeit, mit dem Probestudium eben auf diese Eignungsprüfung zu verzichten.

Ein Probestudium kann aufnehmen, wer das vierundzwanzigste Lebensjahr beendet hat, eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt und zusätzliche Fortbildungen zum Meister, staatlichen Techniker, hat. Das Probestudium erstreckt sich über ein Jahr.

Das heißt, man hat zwei Semester, in denen man probeweise an den Lehrveranstaltungen für das jeweilige Fach, für das man sich interessiert, teilnehmen kann. Dies hat auch zur Folge, dass man sieht, dass man ebenso die Prüfungen, die dort stattfinden, erfolgreich beenden oder abschließen muss, und dass man dann nach diesen zwei Semestern ein Gespräch hat, wobei dann festgestellt wird, ob man dieses Probestudium erfolgreich beendet hat oder nicht.

Wenn das der Fall ist, hat man die Möglichkeit, sich bereits ins zweite Fachsemester des jeweiligen Studienganges, für den man sich hier qualifiziert hat, einzuschreiben. Das heißt, Leistungen, die dort während des Probestudiums erbracht worden sind, können dann auch schon anerkannt werden, und man kann dann dementsprechend auch direkt weiterstudieren.

Ich bin der Ansicht, dass das bereits Möglichkeiten sind. Wenn wir es uns einmal bundesweit anschauen, auch über die KMK-Regelung, dann werden wir auch sehen, dass dort diese Eignungsprüfung beziehungsweise das, was Probestudium auch bedeutet, vielfach dann auch angewandt wird, um Nichtabiturienten das Studium zu ermöglichen. Ich finde, der Faktor, auf den wir hinaus müssen, ist einfach, dass die Bewerberquote bei Nichtabiturienten deutlich unter den vorhandenen Zulassungsmöglichkeiten liegt, sodass es gut ist, diese Möglichkeiten stärker ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Das heißt, wir haben in Bremen Möglichkeiten, Nichtabiturienten zum Studium zuzulassen, aber sie sind eben teilweise völlig unbekannt oder müssen einfach auch noch stärker dargestellt werden. Hier muss wirklich eine verstärkte Aufklärung stattfinden.

An der Universität, ich habe es einmal aus einer KMK-Studie entnommen, hatten sich zum Beispiel für das Wintersemester 2004/2005 ­ die Daten, das kennen wir auch aus dem Ausschuss, sind immer etwas älter ­ 63 Personen für eine Eignungsprüfung angemeldet und sie abgelegt, aber nur 33 Personen haben diese Prüfung bestanden. Auch da müssen wir einfach einmal sehen, woran das liegt. Herr Ella hat sich darüber schon eindeutig geäußert und gesagt, es liegt einfach auch daran, dass wir ein Bildungssystem haben, was nicht dazu führt, dass alle die Hochschulreife bekommen und dann dementsprechend auch mit dem Abitur und ohne Eignungsprüfung studieren können.

Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Faktor dafür ist, den wir noch einmal überdenken und bei dem wir noch einmal sagen müssen, darüber müssen wir nachdenken, hier muss eine Durchlässigkeit während der Schulsysteme stattfinden, und wir müssen einmal sehen, dass wir da die Möglichkeiten schaffen, mehr Abiturienten und dann eben auch mehr Anfänger für das Studium zu generieren.

(Beifall bei der CDU)

Wir kennen auch alle die finanziellen Auswirkungen auf die Hochschulen und ihre Ausstattung. Den Hochschulen sind in der derzeitigen Ausstattung natürlich Grenzen gesetzt, sowohl beim Studienangebot als auch bei den Studienabschlüssen. Das heißt, man kann hier nicht davon ausgehen, dass die Universitäten und Hochschulen ohne weiteres Personal auch noch zusätzliche Leistungen erbringen können.

Wenn wir wollen, dass dann wirklich adäquat jeder Nichtabiturient keine Eignungsprüfung macht, sondern meinetwegen ein Bewerbungsgespräch vornehmen kann, um dann getestet zu werden, ob er studierfähig ist oder nicht, dann kann das personell von den Hochschulen gar nicht geleistet werden. Es ist für uns einfach wichtig, dass wir hier noch einmal sehen, wie sind eigentlich die Möglichkeiten, bundesweit in dem Bereich vielleicht auch Vernetzungen zu finden.

Es ist ebensfalls von Frau Böschen schon angesprochen worden, dass wir natürlich auch den haben. Der Bologna-Prozess, das ist deutlich, hat Module, und in diesen Modulen, das ist ganz klar, sind natürlich auch Möglichkeiten geschaffen, um bestimmte Dinge, wenn ein Probestudium stattfindet, dann auch anerkannt zu bekommen. Ich weiß, dass es in den Ingenieurwissenschaften schwieriger ist als in anderen Wissenschaften, aber ich glaube, das ist ein Punkt, an dem wir noch einmal deutlich arbeiten können und müssen, denn die Module bieten uns eine große Möglichkeit, da eben auch Wege zu finden, die Bildung oder die Weiterbildung, das lebenslange Lernen und auch die Möglichkeiten, eine Berufsausbildung in ein Studium einzubringen, zu verstärken.

Woran wir arbeiten müssen ist nicht, die Eignungsprüfung oder die Zulassung zur Eignungsprüfung irgendwo zu verringern, sondern wir müssen schauen, dass wir daran arbeiten, dass es Möglichkeiten gibt, zum Beispiel diese Vernetzung, die bundesweit stattfinden kann, wenn wir einen solchen Schub machen, gemeinsam zu erreichen. Wir stellen nicht in Frage, dass die Studierfähigkeit nachgewiesen sein muss.

Das ist ganz wichtig! Es geht hier nicht darum, dass wir soziale Nachteile ausgleichen, sondern wir müssen sehen, dass die Universitäten darauf angewiesen sind, dass die Studierenden studierfähig sind. Die Meisterprüfung ist ohne Zweifel eine herausragende Leistung, aber eben in einem sehr engen berufsbezogenen Segment.

Was mir in dem Antrag auch fehlt, ist, dass wir zwischen der Universität und den Hochschulen unterscheiden müssen. Wir wissen alle, dass an den Hochschulen durch das Fachabitur oder die fachgebundene Hochschulreife andere Bedingungen gelten als an der Universität. Das ist etwas, was hier gar nicht differenziert wird und worauf auch gar nicht eingegangen wird. Unser Ziel ist, und das kann ich nur noch einmal wiederholen, eine bessere, frühkindliche Bildung zu schaffen und eine größere Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu erreichen, sodass wir in der Lage sind, da für mehr Chancengleichheit zu sorgen und mehr Abiturienten zu generieren.

In dem Antrag ist auch nicht noch einmal dargestellt, dass der Zugang für die Nichtabiturienten nicht nur auf die Eignungsprüfung hinausläuft, sondern, wie gesagt, es gibt andere Möglichkeiten, und wir würden uns sehr wünschen, dass man an der Möglichkeit, auch gerade bei dem Probestudium, denn da ist es so, dass die Nichtabiturienten ganz andere Leistungen erbringen müssen als diejenigen, die in dem Studium selbst sind, ich glaube, darüber kann man noch einmal nachdenken, und das kann man angleichen. Das aber als eine Bedingung zu erheben, dass hier die Möglichkeit nicht besteht, Nichtabiturienten das Studium zu ermöglichen, das ist hier nicht gegeben, ganz im Gegenteil. Alle Hochschulen Bremens geben diese Möglichkeit, und wir sollten versuchen, diese stärker in den Fokus zu nehmen und mehr zu publizieren, und ich glaube, das ist der Weg und nicht die Möglichkeit, hier die Eingangsprüfung noch dementsprechend geringer oder, sagen wir einmal, etwas einfacher zu handhaben. Wir werden deshalb auch als CDU, weil es uns auch nicht konkret genug ist und uns nicht den wirklichen Sachstand darstellt, diesen Antrag ablehnen. ­ Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU) Vizepräsidentin Dr. Mathes: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne die Mitglieder eines Integrationskurses Alphabetisierung begrüßen. Herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Abg. Beilken (Die Linke): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie die Vorrednerinnen zum Teil schon hervorgehoben haben, haben wir eine deutlich zu geringe Quote an Abiturienten. Das ist nun auch wirklich bekannt, und es ist auch klar, dass die Quote aus wirtschaftlichen Gründen erhöht werden muss. Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht kulturell, und insbesondere hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit, sinnvoll. Hier fallen also verschiedene Gründe zusammen, und das Hauptmittel dazu ist unserer Meinung nach ein breit angelegter Ausbau des Bildungswesens. Auch die hier in diesem Antrag dargestellten Erleichterungen für die Zugänge sind mit Sicherheit sinnvoll, und ich finde es ebenfalls gut, wenn die Kollegin Frau Böschen hier auch einmal ein bringt, von dem wir in der Bildung etwas lernen können, nämlich dass auch Arbeitslose in diese Art von Bildungsprozess einbezogen werden können. Das möchte ich nachträglich unterstützen!

Natürlich ist auch die Anerkennung der Meisterprüfung für diesen Zugang sinnvoll. Es hat sich offensichtlich schon bewährt, und es ist unmittelbar einleuchtend. Wir fragen bei dieser Gelegenheit allerdings zusätzlich, wie es mit den Vorbereitungskursen aussieht. Die Kollegin Frau Dr. Spieß hat auf einen Tatbestand hingewiesen, dass eben nicht alle, es schien schon fast die Hälfte oder 40 Prozent, diese Prüfung bestehen. Deswegen dieser Hinweis auf die Vorbereitungskurse, inwieweit da nicht etwas verbessert werden muss. Ich weiß nicht, wer mir das beantworten kann, vielleicht ist es dem Senat bekannt, wie sich die Zahlen bezüglich der Angebote, Nachfrage und Unterstützung für diese Kurse entwickelt haben. Es scheint mir wichtig zu sein, diese auch dann in die Intention mit hineinzunehmen, denn ich glaube, das würde zu dem Antrag auch gut passen, den wir entsprechend dieser Ausführung nachträglich unterstützen. ­ Danke!

(Beifall bei der Linken) Vizepräsidentin Dr. Mathes: Das Wort hat Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Senatorin Jürgens-Pieper: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich zu den drei Punkten dieses Antrags sagen ja gern, ja gern, ja gern, und dann die Rede beenden. Etwas ausführ licher sollte es aber schon sein. Für den Senat kann ich mitteilen, dass wir dieser Aufforderung gern nachkommen, die dort ausgesprochen wird. Ich gebe der CDU-Fraktion auch noch einmal zu bedenken, ob Sie sich vielleicht in den Beratungen durchaus auch noch einmal dem Ganzen zuwenden können, Frau Dr. Spieß, und deshalb will ich auch noch einmal ein paar Argumente mehr nennen.

Es ist eben schon gesagt worden, es sind nur wenige, die hier einen solchen Weg wählen, im Augenblick unter ein Prozent. Die Zahl ist umstritten, Sie habeneserwähnt,undeswerdenwahrscheinlichauch keine Massen sein, die wir hier durch die Tür in die Hochschule lassen. Dennoch meine ich, wir sollten die Regelungen prüfen, die wir jetzt haben, und sie sind berechtigterweise genannt, Bremen hat also bereits geöffnet, aber die Regelungen wirken offensichtlich nicht so, wie wir es uns wünschen. Ich sage noch einmal als zusätzliches Argument, wir möchten bei dieser Öffnung vor allem auch eines tun, nämlich die berufliche Bildung aufwerten.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei der FDP-Fraktion, dass Sie auch dieses Argument, glaube ich, mit vollzogen haben, dass wir sagen, jemand, der eine Meisterprüfung bestanden hat, der hat bewiesen, dass er etwas ordentlich kann, und er wird auch ein Studium bestehen. Er muss aber nicht, finde ich! Das ist das zweite Argument. Es geht auch um die Aufwertung dieses Menschen, der die Option hat, ein Studium anzugehen, aber er muss es nicht unbedingt tun.

Wir wollen also ganz ausdrücklich hier auch deutlich machen, und das geht an Sie, berufliche Bildung ist keine Sackgasse, sondern sie kann genauso zum Studium führen, und die Qualität, die da jemand erwirbt, ist mit dem gleichzusetzen, was ein Abiturient bringt. Frau Dr. Spieß, es geht dabei nicht um Standardabsenkung. Ich glaube, das dürfen wir der Meisterprüfung an dieser Stelle auch nicht unterstellen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Wir wollen deshalb gern mit Ihnen in der Hochschulgesetznovelle diskutieren, was wir über das hinaus, was jetzt schon vorhanden ist, Probestudium, Kontaktstudium, Nichtabiturientenprüfung, noch machen sollten. Hier geht es vor allem einmal darum, dass wir uns öffnen sollten, dass also die Notwendigkeit des Hauptwohnsitzes in Bremen als Zulassungsvoraussetzung entfällt. Ich finde, das steht einem solchen kleinen Land mit einem so großen Umland durchaus zu, dass man das tun darf. Zweitens, es sollte die Voraussetzung entfallen, dass Bewerberinnen nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre ihren Beruf ausgeübt haben müssen, und es sollte auch die Voraussetzung entfallen, dass Bewerberinnen ihrem Antrag Nachweise über eine Teilnahme an einschlägigen Fort- und Weiterbildungen beifügen müssen, und dann, wie gesagt, die Meisterprüfung soll sozusagen gleich die Öffnung bringen, die ich eben schon dargestellt habe.

Wir wollen den Hochschulzugang auch möglichst an der Stelle müssen wir dann allerdings über die Qualitätsfragen genau diskutieren, das sehe ich auch so wie Sie. Dies ist auch notwendig, weil wir den Leuten auch die Möglichkeit bieten wollen, dass sie dort in dem Studium qualitativ hochwertig zurechtkommen.

Ich will einmal deutlich sagen, eine Öffnung zur Meisterprüfung hat nicht nur Baden-Württemberg vorgenommen, das ist hier schon erwähnt worden, sondern das gibt es auch in anderen Bundesländern, in unserem Umland Niedersachsen seit über zehn von Meistern an die Hochschule bringen, aber es bedarf in dieser Richtung, glaube ich, einer Werbung, und ich meine, wir sollten gerade hier auch die Möglichkeit suchen, mehr Technikerinnen und Techniker einzuwerben. Wir haben besonders in diesen Studiengängen Probleme in der Ausbildung, und ich bitte ganz herzlich darum, dass wir das sehr sorgfältig, vielleicht auch nach der Gesetzesberatung dann einstimmig in einer Verordnung bestimmen, wie die Zugänge genau aussehen.

Es steht Bremen aber gut an, eine weitere Öffnung vorzunehmen. ­ Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Dr. Mathes: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/152 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!