Wirtschaftskriminalisten beim LKA

Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Durch sie werden Firmen in den Ruin getrieben und Arbeitsplätze vernichtet.

Die oftmals sehr komplexen Fälle werden von speziell ausgebildeten Kripo-Ermittlern bearbeitet. Dabei geht es insbesondere um Warentermingeschäfte, betrügerischen Bankrott, Konkursverschleppung und Anlagebetrug. Nach Angaben des „Abendblattes" vom 18. Januar 1999 gibt es für die Wirtschaftskriminalisten beim LKA, Abteilung 5, nur geringe Karrierechancen, so dass die Spezialisten häufig abgeworben werden und ihr Fachwissen mitnehmen. Spezialkenntnisse und Zeit für die Aufklärung der oftmals sehr komplexen Fälle geht dadurch verloren.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Neue Formen der schweren Kriminalität stellen die Polizei vor große Herausforderungen; dazu gehört insbesondere die Wirtschaftskriminalität unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskriminalität an Bedeutung zunehmen wird. Dabei dürften die Globalisierung der Wirtschafts- und Kommunikationsmärkte sowie die offenen Grenzen als auch die Metropolfunktion Hamburgs mit ihrer großstadttypischen Tatgelegenheitsstruktur eine Rolle spielen. Wirtschaftskriminalität berührt nicht nur den Bereich der Organisierten Kriminalität, sondern weist vielfältige Deliktsformen mit erheblicher Sozialschädlichkeit und Gefährdung des Wettbewerbs auf.

Die Polizei stellt sich auf diese Herausforderung ein und bereitet ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte für diese Aufgaben vor.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

I. Ausbildung zum Wirtschaftsspezialisten

1. Wie viele Spezialisten für Wirtschaftskriminalität werden jährlich bei der Hamburger Polizei ausgebildet?

Jährlich werden bei der Hamburger Polizei sieben bis acht Beamtinnen und Beamte zu Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten ausgebildet.

2. Welche Zulassungsvoraussetzungen sind für eine solche Zusatzausbildung erforderlich?

­ Beamte des gehobenen Dienstes der Kriminalpolizei (Angehörige der Abteilung Wirtschaftsdelikte), die noch nicht über entsprechende Grundkenntnisse verfügen, müssen einen Grundlehrgang erfolgreich abschließen. Erwünscht werden eine kaufmännische Vorbildung und Fremdsprachenkenntnisse (zumindest Englisch).

­ An einem Aufbaulehrgang nehmen Absolventen des Grundlehrganges teil. Entsprechende Nachweise über vergleichbare Kenntnisse werden anerkannt (Zeugnisse, Diplome usw.).

3. Welche Lehrinhalte werden den Beamten in dieser Ausbildung vermittelt?

Folgende Lehrinhalte werden den Bediensteten vermittelt: Grundlehrgang:

­ Kaufmännisches Rechnungswesen

­ Betriebswirtschaftslehre (Einführung)

­ Volkswirtschaftslehre (Einführung)

­ Hospitationen/Informationsbesuche (z.B. 4. Wie lange dauert eine solche Spezialausbildung?

Gesamtdauer der Spezialausbildung: 21 Wochen; davon Grundlehrgang 05 Wochen Aufbaulehrgang 12 Wochen Hospitationen 04 Wochen.

5. Wieviel kostet die Ausbildung zum Wirtschaftskriminalisten, und wer trägt diese Kosten?

Es entstehen Personalkosten für die Dauer der Ausbildung (für einen Beamten der Besoldungsgruppe A10 z. B. rund 29 TDM), Referentenkosten, anteilige Gebäudekosten und Kosten für Unterrichtsmaterial.

Bis zur Einführung einer umfassenden Kosten-Leistungs-Rechnung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells werden zur Zeit nur die Referentenkosten einschließlich eines Verwaltungskostengemeinzuschlages (in Höhe von 15 Prozent der Personalkosten) ausgewiesen. Sie belaufen sich für den Grundlehrgang auf ca. 660 DM, für den Aufbaulehrgang auf ca. 1400 DM pro Teilnehmer.

Die Ausbildung wird aus dem Einzelplan der Behörde für Inneres, Titel 8500.525.70, finanziert.

II. Beförderungsmöglichkeiten und Verweildauer von Beamten

1. Wie viele Personen sind 1998 als Wirtschaftskriminalisten in Hamburg beschäftigt?

2. Wie viele der vorhandenen Stellen sind zur Zeit nicht besetzt?

Im Landeskriminalamt (LKA), Abteilung 5 (Wirtschaftsdelikte), sind 85 Stellen für Bedienstete mit Tätigkeiten vorhanden, die wirtschaftskriminalistischen Sachverstand erfordern. 74 Beamtinnen und Beamte sind dort tatsächlich tätig; die übrigen elf Stellen werden im Rahmen von prioritärer Schwerpunktsetzung in anderen Bereichen der Polizei genutzt. 50 Bedienstete haben eine wirtschaftskriminalistische Zusatzausbildung; die bisher aus Kapazitätsgründen nicht zusätzlich ausgebildeten Kräfte werden sukzessive nachgeschult.

Darüber hinaus sind im LKA 7, Bereiche Finanzermittlungen und Hehlerei, zehn Beamtinnen und Beamte sowie beim Dezernat für Interne Ermittlungen fünf Beamtinnen und Beamte mit wirtschaftskriminalistischer Ausbildung tätig.

3. Wie viele Wirtschaftskriminalisten können jährlich beim LKA, Abteilung 5, eingestellt werden?

Einstellungen werden nicht für eine bestimmte Abteilung des LKA vorgenommen. Die Organisationseinheiten der Polizei ­ und damit auch das LKA 5 ­ erhalten Personal nach Maßgabe der Bedarfe und freier Stellen.

Im übrigen vgl. Antwort zu I.1.

4. Wie stellen sich die Beförderungsmöglichkeiten für Wirtschaftskriminalisten beim LKA dar?

Die Dienststelle für spezielle Wirtschaftsdelikte (Kapitalanlage, Börsenspekulation, Insolvenz, Stoßbetrug) ist aufgrund der Aufgabenstruktur mit höherwertigen Stellen ausgestattet. Beförderungsmöglichkeiten sind abhängig von der Stellenausstattung der Dienststelle mit entsprechenden Wertigkeiten und der Personalfluktuation. Darüber hinaus haben Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten des LKA im Rahmen von Stellenausschreibungen die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie Beamtinnen bzw. Beamte anderer Dienststellen.

5. Wie viele Wirtschaftskriminalisten haben nach wie vielen Dienstjahren in den letzten zehn Jahren die Polizei verlassen?

6. In welchen neuen Tätigkeitsfeldern finden diese Personen nach Kenntnis des Senates einen Arbeitsplatz?

7. Können Aussagen über die Beweggründe der Beamten gemacht werden?

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Die Beantwortung der Frage erfordert die Durchsicht aller Personalakten. Dies kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

8. Ist die Einführung eines Laufbahnverlaufsmodells vorgesehen? Wenn ja: Wie sieht das Laufbahnverlaufsmodell im Konkreten aus, und wann soll es eingeführt werden? Wenn nein: Warum nicht?

9. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat, die Stelle als Wirtschaftskriminalist für die Beamten auf Dauer attraktiver zu gestalten?

Nein.

An Stelle eines Laufbahnverlaufsmodells wird geprüft, Stellen für Kriminalhauptkommissare der Besoldungsgruppe A12 für die Funktion der 1. Ermittlungssachbearbeiterin bzw. des 1. Ermittlungssachbearbeiters in das LKA 5 zu verlagern. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Bewertung.

Langfristig würde dies eine Verbesserung der Stellensituation bedeuten. Die Stellenverlagerungen würden sukzessive nach Maßgabe freier bzw. frei werdender Stellen erfolgen.