Interessenbekundungsverfahren Arbeitsgelegenheiten U25

Das Interessenbekundungsverfahren zu den Arbeitsgelegenheiten (§ 16 Absatz 3 SGB II) für jugendliche Erwachsene unter 25 Jahren (AGH U25) startete am 7. März 2008 und endete am 1. April 2008.

Wie betroffene Träger berichten, wurden ihnen die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bereits mitgeteilt. Die Entscheidungen haben teils erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse bei den betroffenen Trägern.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg ­ Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) wie folgt:

1. Wie ist der Stand der Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens für AGH U25 im Förderzeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009?

Die Auswertung der Angebote ist abgeschlossen.

2. Welche Kriterien werden mit welcher Gewichtung zur Bewertung der Angebote im Interessenbekundungsverfahren angewandt?

3. Welche Rolle spielen die Standorte und Stadtteile, in denen die AGHs angeboten wurden, für die Auswahl?

Im Rahmen der Konzeptbewertung werden Arbeitsgelegenheiten auch danach ausgewählt, ob sie in den Stadtteilen angeboten werden, die im Zusammenhang mit der Initiative „Lebenswerte Stadt Hamburg" und dem Programm „Aktive Stadtteilentwicklung" stehen.

4. Liegen bereits Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens vor?

a. Wenn ja, wie hoch ist die Gesamtzahl der bewilligungsfähigen AGHs für jugendliche Erwachsene unter 25 Jahren im Zeitraum Juli 2008 bis Juni 2009? (Bitte auch die entsprechende Zahl für die derzeitige Periode angeben.)

b. Wenn ja, wie verteilen sich die AGHs auf die verschiedenen Maßnahmetypen (1 ­ 5)? (Bitte auch hier die Vergleichzahlen der derzeitigen Periode angeben.) Anzahl der Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U25):

c. Wenn ja, wie verteilen sich die bewilligungsfähigen AGHs nach Anzahl und Maßnahmetypen auf die Bezirke? (Bitte auch hier die Vergleichszahlen aus der aktuellen Förderperiode angeben.) Entsprechende Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst und sind in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.

d. Wenn ja, welchen Trägern wurden wie viele AGHs welcher Maßnahmetypen als bewilligungsfähig mitgeteilt? (Bitte auch hier einen trägerbezogenen Vergleich für die derzeitige und künftige Förderperiode darstellen.)

e. Wenn ja, welche Angebote welcher Träger, die in der aktuellen Förderperiode gefördert wurden, werden in der neuen Periode nicht mehr berücksichtigt?

f. Wenn ja, welche Angebote neuer Träger, die in der aktuellen Förderperiode noch nicht gefördert wurden, können künftig gefördert werden?

Siehe Anlage.

g. Wenn ja, Wann wurden den Trägern die Ergebnisse des IBVs mitgeteilt?

In der 18. Kalenderwoche.

h. Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zu rechnen?

Entfällt.

5. Bis wann mussten die Träger Bewilligungsanträge eingereichen?

Die Anträge auf Förderung waren bis zum 9. Mai 2008 bei team.arbeit.hamburg einzureichen.

6. Bis wann werden die Bewilligungsanträge genehmigt?

Bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen werden die Bewilligungsbescheide unverzüglich gefertigt.