Arbeits- und Personallage in der Steuerverwaltung

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 stellte der Senat die Zahl der umsatzsteuerlich geführten Unternehmen (sogenannte Umsatzsteuersignale) und die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe dar.

Auffallend ist für alle Betriebsgrößenklassen die jeweils identische Anzahl von steuerlich erfassten Betrieben für die Jahre 2004 bis 2006 (wie auch für die Jahre 2002 und 2003). Sie wird mit dem Hinweis auf eine nur alle drei Jahre stattfindende Größenklasseneinteilung erklärt.

Ich frage den Senat:

Die Arbeitslage in der Betriebsprüfung im Jahr 2007 war geprägt einerseits durch eine durchgreifende Automationsumstellung und andererseits durch die zeitaufwendige Planung und Durchführung der Umzüge dreier Ämter, an denen maßgeblich die Betriebsprüfung beteiligt war. Die mit dem Umzug und der Automationsumstellung angefallenen Ausfalltage haben zu einem Großteil zu einer geringeren Prüfungstätigkeit geführt, die sich auf die Berechnung des durchschnittlich eingesetzten Prüfers auswirkte.

1. Wie hoch war die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe jeweils in den Jahren 2002 bis 2007 tatsächlich?

2. Wie erklärt sich jeweils die Differenz zwischen der Zahl der steuerlich erfassten Betriebe und der Zahl der umsatzsteuerlich geführten Unternehmen in den Jahren 2002 bis 2007?

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 stellte der Senat zu den im Rahmen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, der Betriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Prüfung von Einkommensmillionären fest, dass die Höhe der jeweils in die Statistik einfließenden „steuerlichen Mehrergebnisse" nicht gleichzusetzen sei mit tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen.

Die Zahl der Betriebe, die zur Umsatzsteuer geführt werden, wird anhand der sogenannten U-Signale ermittelt und ist durch die Automation jederzeit abrufbar. Die Differenz zu den steuerlich erfassten Betrieben erklärt sich daraus, dass nicht jedes steuerlich erfasste Unternehmen (zum Beispiel Kleinunternehmer) auch zur Umsatzsteuer geführt wird.

3. Wie hoch waren die tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen in den Jahren 2002 bis 2007 aufgrund von

a. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen,

b. Betriebsprüfungen?

Die tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen aufgrund einer Prüfung werden statistisch nicht erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

4. Wenn zu Frage 3 keine Angaben gemacht werden können: Hat es zu den tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen stichprobenartige Erhebungen oder plausible Schätzungen gegeben, die auf den Gesamtbetrag der prüfungsbedingten tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen schließen lassen?

a. Wenn ja, wann, in welchem Umfang, mit welcher Methode und mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, warum nicht?

Nein.

Schätzungen und/oder Stichproben führen nur dann zu annähernd belastbaren Ergebnissen, wenn sie auf einer repräsentativen Basis durchgeführt werden. Auch werden die steuerlichen Auswirkungen der Betriebsprüfungsmehrergebnisse auf die Steuern in den Folgejahren aufgrund von Gewinnverschiebungen (Mindereinnahmen) ebenso wenig berücksichtigt wie Verzinsungsfolgen und die kassenwirksame Vereinnahmung.

In seiner Antwort aus dem Januar 2008 auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 stellte der Senat die Zahl der Stellen und der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer sowie die Zahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfer dar.

Siehe Antwort zu 3.

6. In welchen Umfang waren die für die Jahre 2002 bis 2007 genannten Stellen für Betriebsprüfer nicht besetzt beziehungsweise vakant?

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 nennt der Senat für die Jahre 2002 bis 2004 keine Zahl der eingesetzten UmsatzsteuerSonderprüfer und erklärt dies mit dem Hinweis, in Hamburg gebe es diese erst seit 2005. Gleichwohl wird für die Jahre 2002 bis 2004 ein Ergebnis an Mehrsteuern aufgrund von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen je eingesetzten Prüfer genannt.

Zur Ermittlung des Vollzeitäquivalents wurden die Stundenanteile aller Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitstellen umgerechnet. Die Anzahl der eingesetzten Betriebsprüfer ist folglich höher als das Vollzeitäquivalent. Statistische Aufzeichnungen über die Anzahl der Prüfer werden nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

7. In welchem Umfang (in Vollzeitäquivalenten) sind Umsatzsteuer-Sonderprüfer in den Jahren 2002 bis 2004 eingesetzt worden?

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 nennt der Senat zum Stichtag 30.11.2007 die Zahl von 441,3 eingesetzten Betriebsprüfern. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/244 nennt der Senat ­ mit dem Hinweis auf die veränderte bundeseinheitlich festgelegt Methode zur Ermittlung der Daten ­ die Anzahl von 494,78 für das Jahr 2007.

In den Jahren bis einschließlich 2004 wurden die Umsatzsteuersonderprüfungen von der allgemeinen Betriebsprüfung wahrgenommen.

8. Wie hoch war die Zahl der eingesetzten Prüfer 2007 nach der für die Angabe zum 30.11.2007 zugrunde liegenden Methode?

Siehe Drs. 19/244. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

9. Wie hoch war die Zahl der eingesetzten Prüfer nach der nun veränderten bundeseinheitlich festgelegten Methode für die Jahre 2002 bis 2006?

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drs. 18/7587 nannte der Senat für das Jahr 2007 zum Teil den Stand zum 30. November. Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfer wurden 2007 eingesetzt?

Siehe Drs. 19/244.

12. Wie hoch waren die durch Umsatzsteuer-Sonderprüfung festgestellten Mehrsteuern 2007?

Die festgestellten Mehrsteuern aus Umsatzsteuersonderprüfungen für 2007 betrugen 44.043.924 Euro.

13. Wie groß war die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe ­ aufgeführt nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben ­ entsprechend der zuletzt zum 01.01.2007 vorgenommenen Größenklasseneinteilung?

Die Größenklasseneinteilung auf den 1. Januar 2007 erfolgt derzeit.