Werbeflieger über Hamburg ­ feierte Hamburg den Flug-Hafengeburtstag?

Am Pfingstwochenende feierte Hamburg seinen Hafengeburtstag. Während das attraktive offizielle „Luftprogramm" den Hafengeburtstag bereicherte, drehten mehrere Werbeflieger zahlreiche Runden und trugen so erheblich zu einer permanenten Lärmbelästigung bei.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Unter welchen Bedingungen sind Werbeflüge mit Bannern über Hamburg grundsätzlich zulässig?

2. Wer ist für die Genehmigung von Werbeflügen über Hamburg zuständig, nach welchen Kriterien wird über die Anträge entschieden und was ist die Rechtsgrundlage hierfür?

Schlepp- und Reklameflüge werden gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO) von der für Luftverkehr zuständigen Behörde genehmigt. Zusätzlich können aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Verhinderung von Lärmbelästigungen, Auflagen erteilt werden. Schlepp- und Reklameflüge sind danach nur montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr sowie samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr erlaubt. Flüge zu anderen Zeiten, wie zum Beispiel anlässlich des Hafengeburtstages Hamburg, bedürfen einer Einzelfallerlaubnis.

3. Wie viele Werbeflieger waren während des Hafengeburtstags über Hamburg in der Luft?

4. Welche Auflagen und Beschränkungen hatten sie einzuhalten?

5. Wie viele Werbeflieger waren es mit welchen Auflagen und Beschränkungen während der Hafengeburtstage 2006 und 2007?

Im Jahr 2008 erhielten insgesamt vier Luftfahrtunternehmen eine Genehmigung während des Hafengeburtstages Hamburg 2008 Schlepp- und Reklameflüge durchzuführen. Insgesamt waren vier Luftfahrzeuge in der Luft. Im Jahr 2006 erhielten sechs, im Jahr 2007 erhielten drei Luftfahrtunternehmen eine solche Genehmigung. An den Veranstaltungstagen durften maximal drei Luftfahrtunternehmen Bannerschleppflüge durchführen.

Die Genehmigungen in 2008 erfolgten gemäß LuftVO. Zusätzlich wurden folgende Auflagen erteilt:

· Teilnahme an einer Piloteneinweisung,

· Einhaltung einer Flughöhe von 1.500 Fuß über Grund (2.000 Fuß für den Hubschrauber),

· Einhaltung der Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr,

· Beginn der Bannerschleppflüge nicht vor 11 Uhr, längstens bis 20 Uhr (Montag, 12. Mai 2008 bis 18 Uhr; Hubschrauber: maximal an zwei Tagen jeweils von 15 Uhr bis 17 Uhr),

· Einflug- und Ausflugstrecke im Luftraum über der Elbe,

· Bannerflugstrecke ausschließlich innerhalb des anlässlich des Luftprogramms zum Hafengeburtstag Hamburg eingerichteten „Gebietes mit besonderen Beschränkungen" im Luftraum über dem Veranstaltungsgebiet.

Mit Ausnahme der Mittagsruhe wurden in den Jahren 2006 und 2007 die gleichen Auflagen erteilt.