Ausländerkriminalität

Anwendung des Erwachsenenstrafrechts konsequent ab 18, ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr keine Bewährung und sofortige Abschiebung sowie einen rechtzeitigen Warnarrest und strenge Erziehungscamps! Das ist auch zum Schutz der anständig lebenden Ausländer, sie haben auch ein Recht, besonders vor Gewalttaten geschützt zu werden.

Ausländische Intensivtäter brauchen kein geheucheltes, realitätsfremdes Multikulti-Gesäusel. Kriminelle Jugendliche, selbstverständlich auch deutsche kriminelle Jugendliche, brauchen Erziehung, brauchen wieder moralische Werte wie zum Beispiel Anstand, Respekt, Achtung, Ordnung und Disziplin. Vor allen Dingen brauchen sie klare Grenzen, die sie zu respektieren haben und einhalten müssen. Was unsere jugendlichen Gewalttäter am allerwenigsten brauchen, ist eine sehr teure Kuschelpädagogik mit traumhaftem Erlebnisurlaub und einem romantischen Lagerfeuer im Ausland. Genauso wenig brauchen ausländische, integrationsunwillige Intensivtäter sehr teure Integrationsprogramme, sie wollen sich nicht integrieren lassen.

Meine Damen und Herren, solche jugendlichen Intensivtäter, das habe ich erwähnt, wollen sich gar nicht integrieren lassen. Das beste Beispiel sind gerade hier in Bremen die unzähligen Gewalttaten des ausländischen sogenannten Kickboxers oder aber auch die unverantwortliche Freilassung des Messerstechers Mohammad M. und so weiter. Vielleicht, ein guter Rat, sollten verantwortliche Politiker in Deutschland eine Zeit lang einmal ohne Begleitschutz, ohne Bodyguards dementsprechende Busse und Bahnen benutzen! Ich denke einmal, das wäre sehr wirkungsvoll.

Es läuft eine große Debatte über Ausländerkriminalität überall in den Medien nach dem altbekannten Muster große Empörung, tiefe Betroffenheit über die zunehmende Kriminalität und Ausländerkriminalität. Die Bild-Zeitung feiert Roland Koch von der CDU nach seinen bekannten Aussagen als den großen politischen Helden mit der Überschrift: Endlich spricht ein Politiker einmal Klartext! Das soll ja wohl ein Witz sein! Ich habe nachweislich schon vor Jahren deutlich gesagt, wir haben zu viele ausländische Kriminelle in Deutschland. Für diese Worte wurde ich von Ihnen als rechtsradikal und ausländerfeindlich beleidigt und beschimpft. Für dieselben Worte wird Roland Koch heute nun als ehrlicher, demokratischer Politiker gefeiert. Ich glaube es einfach nicht! Demnach wäre ich ja schon seit Jahren der Roland Koch des Nordens! Daran können Sie einmal sehen, wie unehrlich, wie scheinheilig diese ganze Debatte über dieses wichtige Thema immer noch geführt wird.

Leider deutet die Unschlüssigkeit und das ganze Herumgerede von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Linken sowieso deutlich darauf hin, dass zwar sehr viel über steigende Ausländerkriminalität nur pro Forma geredet und zerredet wird, am Ende aber zum Schutz unserer Bevölkerung wieder einmal nichts, aber auch gar nichts Effektives passiert. Das ist eine falsch verstandene Humanität. Auch sehr viele ausländische Mitbürger sind hier der Meinung, dass, wenn man ausländische Gewalttäter und Intensivtäter rigoroser und schneller abschieben würde, man dann auch viel weniger Probleme mit einer angeblichen Ausländerfeindlichkeit in Deutschland hätte.

Recht haben sie!

Reden kann jeder, es müssen auch endlich effektive Taten folgen. Taten statt leerer Worte, das ist das Gebot der Stunde! Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben ein Recht darauf, vor Gewalttäter viel besser und effektiver geschützt zu werden.

Sie erwarten zu Recht, dass jetzt endlich effektiv politisch gehandelt wird. Darum stimmen Sie meinem Antrag überparteilich zu!

Im Übrigen weiß ich gar nicht, warum man über dieses Thema so viel redet! Es ist ganz einfach: Wenn sich ein Gast bei mir zu Hause nicht benehmen kann und randaliert, dann werfe ich ihn hinaus, egal, ob es ein Ausländer oder ob es ein Deutscher ist, so einfach ist das. Die ansteigende Gewalt muss also insgesamt intensiver und besser bekämpft werden! ­ Ich danke Ihnen!

Präsident Weber: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Abg. Tschöpe (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den letzten Wochen hat es ja einige Tiefpunkte in der Diskussion um Jugendstrafrecht gegeben. Auf der nach unten offenen Einfältigkeitsskala hat Herr Tittmann fast schon erwartungsgemäß neue Rekorde gesetzt!

(Beifall)

Ich hatte mir das vorher überlegt, und eigentlich erschien es mir entbehrlich zu sein, Herr Tittmann, aber Ihre Rede führt mir dann doch noch einmal vor Augen, dass man vielleicht noch einmal referieren soll, welche Rechtsgrundlagen das Jugendgerichtsgesetz eigentlich bietet, denn gelesen haben können Sie das ja augenscheinlich nicht, als Sie Ihren Antrag geschrieben haben.

Aus Anlass der Straftat eines Jugendlichen, also nicht als Strafe, können Erziehungsmaßnahmen angeordnet und insbesondere Weisungen erteilt werden. Weisungen wären die Erbringung von Arbeitsleistungen, Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, Bemühungen um Täter-Opfer-Ausgleich und so weiter. Sollten solche Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, so wird die Straftat eines Jugendlichen mit Zuchtmitteln oder Jugendstrafe geahndet. Zuchtmittel sind die Verwarnung, die Erteilung von einer Strafe, das ist Ihnen völlig unbekannt, aber so ist es ja, mit Rechtsdingen haben Sie häufiger einmal Probleme gehabt.

Nach Paragraf 90 Jugendgerichtsgesetz soll der Jugendarrest, den Sie in Ihrem Antrag erwähnen, bei Jugendlichen das Ehrgefühl wecken und ihm in Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einstehen muss. Jugendstrafe ist die schärfste Form der Reaktion auf eine Regelverletzung durch den Jugendlichen. Sie ist eine Freiheitsstrafe beziehungsweise ein Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Allerdings verhängt der Richter gemäß Paragraf 17 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz dies nur dann, wenn wegen der schädlichen Neigung des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Der Abgeordnete Tittmann, ehemals langjähriges Mitglied der rechtsextremen und vom Verfassungsschutz beobachteten DVU, will, dass der Senat aufgefordert wird, ich zitiere: eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zwecks Änderung des Jugendgerichtsgesetzes einzubringen, welche die Form des Jugendarrests so gestalten soll, dass abschreckende Wirkungen entfaltet werden. Nun kann man ja lange überlegen, was da abschreckende Wirkungen sein sollen. Wie die von Herrn Tittmann geforderte Abschreckung durch Jugendarrest mit dem gesetzlichen Ziel des Jugendarrests, das Ehrgefühl zu wecken, in Einklang zu bringen ist, bleibt sein Geheimnis. Vielleicht können Sie das ja noch einmal aufklären, Herr Tittmann!

(Beifall bei der SPD) Ausgelassen hat Herr Tittmann bei seiner Tirade natürlich, dass es sich hier um kriminelle Jugendliche, einen kriminellen jugendlichen ausländischen Mob handelt, der hier durch die Gegend zieht, und dass diese braunen Horden, die im Osten Farbige zusammenprügeln, soziologisch und kriminologisch ziemliche Übereinstimmungen mit jugendlichen Straftätern mit Migrationshintergrund haben. Das ist für Sie natürlich kein Thema, denn das sind ja die Leute, die Ihre Veranstaltungen bei der DVU beschützt haben.

(Beifall ­ Zuruf des Abg. Tittmann [parteilos]) Herr Tittmann, manchmal schärft ein Blick in die Geschichte ­ ich weiß, das ist für Leute Ihrer Couleur schwierig und hart ­ auch den Blick für Anträge! Der Abschreckungsarrest und die Internierung von Jugendlichen in Lagern ist nämlich eine Erfindung der nationalsozialistischen Strafjustiz, zuerst per Schutzhaftbefehl, später durch die Einführung des Jugendarrests per Verordnung im Oktober 1940 sowie der Jugendgefängnisstrafe mit unbestimmter Dauer 1941, und zuletzt auf der Grundlage des neuen Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1943 wurden straffällige Jugendliche in die sogenannten Jugendschutzlager Mohringen, Uckermark und Litzmannstadt eingewiesen.

Die Intention des Antrags von Herrn Tittmann hat seine Wurzeln auch nicht in rechtsstaatlichen Überlegungen, sondern eher in Beschlüssen des Reichsverteidigungsrates vom 1. Februar 1940, in welchem Heinrich Himmler feststellte, dass die Einrichtung von Fürsorgeeinrichtungen bei kriminellen Jugendlichen nicht zum Ziele führen und deshalb solche Jugendliche in Lagern zu internieren seien, wo ihnen durch Arbeit Zucht, Ordnung und Disziplin beigebracht würde. Herr Tittmann, ich habe eben genau zugehört, das war dieselbe Wendung, die Sie verwendet haben.

Die Antwort von Demokraten auf ein derartig dummes und unverantwortliches Geschwätz sind eigentlich ­ mich ärgert das einfach, was Sie hier gesagt haben, weil man sich inhaltlich kaum damit auseinandersetzen kann, außer dass sich einem dabei die Nackenhaare aufstellen ­ zeitnahe, konsequente erzieherische Maßnahmen und Zuchtmittel für jugendliche Straftäter und, soweit rechtsstaatlich angezeigt, Strafe, wem Strafe gebührt, und nicht dieser Quatsch, den Sie hier vorschlagen!

(Beifall) Präsident Weber: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Abg. Tittmann (parteilos): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Tschöpe, ich weiß nicht, ob Sie geistig nicht in der Lage waren, meine Rede zu verstehen oder ob Sie sie nicht verstehen wollten, das weiß ich nicht. Ich habe doch ausdrücklich erwähnt, dass es nicht nur um ausländische Gewalttäter geht, sondern auch um deutsche.

Ob es nun ein Farbiger ist, der da angegriffen wird, oder ob es ein Deutscher ist, der da angegriffen wird, das ist mir vollkommen egal, Hauptsache, die Täter werden bestraft.

Angesichts der bis jetzt verschwiegenen Welle der ansteigenden Gewalttaten, auch in der Mehrzahl von ausländischen Jugendlichen, das können Sie nicht abstreiten, ist Ihre Rede wieder einmal ein deutlicher Beweis dafür, dass Ihre Partei, Bündnis 90/Die Grünen und auch die Linken ein zunehmendes unkalkulierbares Sicherheitsrisiko zulasten unserer Bevölkerung schon immer gewesen sind und unverantwortlich verstärkt auch bleiben werden. Deutschland hat doch schon viel zu lange tatenlos zugesehen. Deutschland ist schon viel zu lange zum Tummelplatz jugendlicher Gewalttäter verkommen. Alle, aber auch alle Parteien haben viel zu lange immer nur weggeschaut, verheimlicht und das schon lange vorhandene Problem vertuscht oder beschönigt.

Es wurde zwar viel über das ansteigende Problem Jugendgewalt geredet und zerredet, die großen Pro bleme sind aber geblieben und haben sich auf Kosten der Bürger sogar weiterhin noch verstärkt. Jetzt sind Justiz und der Gesetzgeber gefragt. Das kann nur heißen: schnellere und konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern und ein härteres Strafmaß, sprich Erwachsenenstrafrecht, schon ab 18 anzuwenden, sonst ändert sich in Deutschland nichts, gar nichts, ganz im Gegenteil.

Jetzt kommen Sie bloß nicht mit dem fadenscheinigen Argument, dass kriminelle Jugendliche eine schlechte Kindheit, keine Zukunft, soziale Probleme, fehlende Integration und so weiter hätten! Dann frage ich Sie: Wie viele Millionen Steuergelder wollen Sie eigentlich noch für integrationsunwillige ­ ich betone das noch einmal, integrationsunwillige ­ Intensivtäter auf Kosten der hart arbeitenden Steuerzahler verschwenden?

Zweitens: Nach einer solchen Argumentation müsste dann ja fast die gesamte Nachkriegsgeneration, also unsere Eltern, kriminelle Gewalttäter gewesen sein! Unsere Eltern hatten wirklich eine schwere Kindheit mit großen sozialen Problemen, ohne Zukunft waren unsere Eltern aber nicht! Gerade diese ältere Generation hat Deutschland mit sehr viel Mut, Willen, Achtung, Disziplin, Respekt und Ordnung ­ daran fehlt es nämlich heutzutage in der Welt ­ in einer einmaligen Aufbauleistung nach dem schrecklichen Krieg mit sehr viel Leid, Trauer und unendlich schmerzlichen Verlusten wieder aufgebaut. Ich weiß, das hören Sie nicht gern, aber genau so ist es gewesen.

Sie hätten sich schon lange von Ihren verabschieden müssen. Tatsache ist doch, dass es immer wieder vermehrt ausländische Gewalttäter ­ auch deutsche, das sage ich ja ­ gibt, die zustechen, die keine Hemmschwelle mehr kennen, die keinen Respekt vor Polizeibeamtinnen und -beamten haben, die keine Achtung vor Recht und Gesetz mehr haben und die sich zusätzlich noch über unseren Staat und das Strafrecht lustig machen.

Meine Damen und Herren, unsere Bürgerinnen und Bürger glauben Ihren leeren Versprechungen und den Versprechungen der Parteien doch schon lange nicht mehr. Ich sage Ihnen, wir haben zu lange hingeschaut und haben dagegen nichts unternommen. Ich fordere, die Rechtsgrundlagen, die wir auch haben, auch konsequent anzuwenden! Schöne Reden kann hier jeder vorlesen, (Abg. Röwekamp [CDU]: Aber keiner so schön wie Sie!) aber hier ist Handeln gefragt und keine großen Worte.

­ Vielen Dank!

Präsident Weber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Jahresberichte 2006 der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zum Gesundheitlichen Verbraucherschutz und zur Gewerbeaufsicht Jahresbericht 2006/2007 des Senators für Wirtschaft und Häfen zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz Mitteilung des Senats vom 8. Januar 2008

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Die Beratung ist eröffnet, es ist eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart worden.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Eine Auswahl aus dem weiten Feld dieser Dienstleistungen wird in diesem Verbraucherschutzbericht exemplarisch dargestellt.