Tempo 60 auf Hamburgs Straßen

Im Zuge des Ersuchens an den Senat, Tempo 60 auf geeigneten Haupt- und Ausfallstraßen einzuführen (Drs. 18/2996), wurde auf mehreren Hamburger Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 60 km/h heraufgesetzt.

Bereits im Jahr 2003 erfolgte eine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 60 in den Straßenzügen Stein-Hardenberg-Straße ­ Bargteheider Straße ­ Meiendorfer Straße (B 75) und Brombeerweg ­ Alte Landstraße. Im Jahr 2004 folgte der Straßenzug Buxtehuder Straße ­ Stader Straße ­ Cuxhavener Straße (B 73). In 2006 wurden sodann die Strecken Alsterkrugchaussee zwischen Alsterberg und Deelböge sowie der Poppenbütteler Weg (Ring 3) zwischen der Alten Landstraße und Gehlengraben auf Tempo 60 km/h angehoben.

Nach Auskunft des Senats vom 29.01.2008 (Drs. 18/7895) laufen die Planungen, weitere Straßenzüge auf Tempo 60 anzuheben. Dabei handelt es sich um die Strecken: Rugenfeld ­ Rug enbarg, zwischen Osdorfer Landstraße und Flurstraße, Schnackenburgallee zwischen Holstenkamp und Binsbarg sowie Vollhöfner Weiden zwischen Finkenwerder Straße und Cuxhavener Straße.

Vor Anhebung der Höchstgeschwindigkeit sollen seitens des Senats Untersuchungen über die Verkehrssicherheitslage dieser Straßenzüge angestellt worden sein. Aus den Verkehrsunfallstatistiken ist immer wieder ersichtlich, dass hohe Geschwindigkeiten eine der Hauptunfallursachen darstellen.

Ich frage den Senat:

Der Senat hat in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft (Drs. 18/7895) zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 26. Oktober 2005 „Tempo 60 auf geeigneten Haupt- und Ausfallstraßen" (Drs. 18/2996) zum Vorgehen bei der Einführung von Tempo 60 auf geeigneten Straßen Stellung genommen und die Prüfkriterien der in jedem Einzelfall zuvor erfolgten Untersuchung der Verkehrssicherheitslage ausführlich erläutert.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wann wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit voraussichtlich in den Straßenzügen Rugenfeld-Rugenbarg, zwischen Osdorfer Landstraße und Flurstraße, Schnackenburgallee zwischen Holstenkamp und Binsbarg sowie Vollhöfner Weiden zwischen Finkenwerder Straße und Cuxhavener Straße auf Tempo 60 km/h angehoben (Bitte jeweils getrennt angeben)?

Im Straßenzug Rugenfeld ­ Rugenbarg wurde Tempo 60 im Streckenabschnitt zwischen Osdorfer Landstraße und Flurstraße am 24. Januar 2008 eingeführt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

2. Wie viele Unfälle haben sich in den letzten sechs Jahren auf den folgenden Straßenzügen ereignet:

a. Stein-Hardenberg-Straße ­ Bargteheider Straße ­ Meiendorfer Straße (B 75)?

b. Brombeerweg ­ Alte Landstraße?

c. Buxtehuder Straße ­ Stader Straße ­ Cuxhavener Straße (B 73)?

d. Alsterkrugchaussee zwischen Alsterberg und Deelböge?

e. Poppenbütteler Weg (Ring 3) zwischen Alte Landstraße und Gehlengraben?

f. Rugenfeld-Rugenbarg, zwischen Osdorfer Landstraße und Flurstraße?

g. Schnackenburgallee zwischen Holstenkamp und Binsbarg?

h. Vollhöfner Weiden zwischen Finkenwerder Straße und Cuxhavener Straße?

(Bitte für die Jahre 2002-2007 für jeden Straßenzug getrennt angeben)

3. Bei wie vielen dieser Unfälle hat es Persone- und/oder Sachschäden gegeben?

(Bitte für die Jahre 2002 ­ 2007 für jeden Straßenzug getrennt angeben)

4. Bei wie vielen dieser Unfälle wurden Menschen getötet oder schwer verletzt?

(Bitte für die Jahre 2002 ­ 2007 für jeden Straßenzug getrennt die Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten angeben)

Die Anzahl der Verkehrsunfälle, Angaben zu Personen- oder Sachschäden, Getöteten und Schwerverletzten sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.

Die seit dem 09.05.2003 bestehende Tempo 60-Strecke beginnt am Knoten SteinHardenberg-Straße/Tonndorfer Hauptstraße (ausschließlich) und endet an der Einmündung Meiendorfer Straße/Spitzbergenweg (einschließlich). Im weiteren Verlauf bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein bestand bereits eine Tempo 60-Strecke.

Die Tempo-60-Strecke beginnt am Knoten Brombeerweg/Heinrich-Traun-Platz (ausschließlich) und endet an der Einmündung Alte Landstraße/Emekesweg (ausschließlich).

Die Tempo 60-Strecke beginnt am Knoten Poppenbütteler Weg/Alte Landstraße (ausschließlich) und endet an der Einmündung Gehlengraben/Am Schulwald (ausschließlich).