Haftpflichtversicherung

Ausgangslage

Das GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Schleswig-Holstein, die gemeinsam von Bund sowie den Ländern Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein finanziert wird.

Die Schwerpunkte der Forschungsarbeit liegen in der Meeres-, Küsten- und Polarforschung, der regenerativen Medizin, den funktionalen Werkstoffsystemen sowie der Forschung mit Photonen, Neutronen und Ionen. Als Betreiber eines Forschungsreaktors für die Material-/Strukturforschung verwendet das Forschungszentrum Kernbrennstoffe und geht mit sonstigen radioaktiven Stoffen um.

Aus dem Atomrecht (insbesondere Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) sowie Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz (AtDeckV)) ergeben sich aus dem Betrieb des Forschungsreaktors Haftungsverpflichtungen des Forschungszentrums.

Zur Absicherung der Haftungsverpflichtungen ist nach dem Atomrecht entsprechend Vorsorge zu treffen. Diese kann entweder durch eine Haftpflichtversicherung oder durch eine sonstige finanzielle Sicherheit, wie z. B. eine Freistellungsoder Gewährleistungsverpflichtung eines Dritten, sichergestellt werden (vgl. §§ 13, 14 Atomgesetz). Statt eine Haftpflichtversicherung für die GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH aus der laufenden Zuwendung zu finanzieren, übernehmen die Zuwendungsgeber für die Erfüllung der gemäß § 13 Absatz 3 Atomgesetz in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 2 und § 3 der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung bestehenden Verpflichtung zur Deckungsvorsorge eine sog. „sonstige finanzielle Sicherheit". Diese wird von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend dem geltenden Konsortialvertrag im Verhältnis 90 (Bund) zu 10 (Länder) durch Garantien erbracht.

Der Finanzierungsanteil der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt dabei 23 v. H. vom Länderanteil. Die Freie und Hansestadt Hamburg erfüllte ihre diesbezügliche Verpflichtung entsprechend dem Länderanteil durch eine Garantieerklärung vom 12. Oktober 1979 in der Fassung vom 5. Juni 1998, mit einem Haftungshöchstbetrag von 827.883,61 Euro. Grundlage dafür war der Haushaltsbeschluss 1998 vom 29. April 1998. Auf Grund der auf zehn Jahre befristeten Laufzeit der Garantieerklärung und der erforderlichen Ergänzung um das Risiko der „Radioaktiven Prüfpräparate" ist beabsichtigt, die Garantieerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg im Haushaltsjahr 2008 zu verlängern. Die Höhe der erforderlichen Deckungsvorsorge ist aktuell auf 35.450.000,00 Euro festgesetzt. Der sich daraus ableitende Hamburger Anteil beträgt 815.350,00 Euro.

Langfristig plant die GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH die Stilllegung und den Rückbau des Forschungsreaktors. Der Aufsichtsrat der GKSS wird sich in seiner Sommersitzung mit diesem Thema erneut befassen. Die Weiterentwicklung des Projekt- und Finanzierungsplans zum Rückbau des Reaktors ist abhängig vom Beratungsergebnis des Aufsichtsrates.

Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen der Drucksache Kenntnis nehmen,

2. im Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2007/2008 vom 13. Dezember 2006 den Artikel 2 c (Übernahme von Sicherheitsleistungen) wie folgt zu ergänzen: „31. zugunsten der GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH im Haushaltsjahr 2008 bis zur Höhe von 816. Euro zur Abdeckung von gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen nach § 13 Abs. 3 Atomgesetz sowie §§ 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung." BÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Ergänzung des Haushaltsbeschlusses 2007/2008 für das Haushaltsjahr 2008

Sicherheitsleistung zugunsten der GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH 1