Die Tiere sollen von einem Unternehmen in Niedersachsen aus dem Landkreis Diepholz eingefangen

Einfangen von Stadttauben in Lebendfallen auf den Dächern der GWG/Saga

Nach Informationen der Initiative Stadttauben Hamburg lässt die GWG/Saga in Mümmelmannsberg Stadttauben in sogenannten Lebendfallen einfangen.

Die Tiere sollen von einem Unternehmen in Niedersachsen aus dem Landkreis Diepholz eingefangen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der GWG/SAGA wie folgt:

1. Ist es zutreffend, dass die GWG/Saga Stadttauben in Lebendfallen einfangen lässt?

Ja.

Wenn ja:

a. Durch welches Unternehmen werden die Tauben eingefangen und auf wessen Auftrag?

Durch die Firma Dove Control GbR, Freidorf 7 a, 27211 Bassum im Auftrag der GWG/SAGA.

b. Müssen diese Maßnahmen genehmigt werden und wenn ja, von wem, sind diese Genehmigungen erteilt worden, welche Begründungen wurden für die Maßnahme vom Antragsteller vorgebracht, sind Alternativen geprüft worden und wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

Nein, die Einzelmaßnahme muss nicht genehmigt werden, sofern ­ wie in diesem Fall

­ eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes der für den Gewerbestandort (Landkreis Diepholz) zuständigen Behörde vorliegt und eine Nebenbestimmung der Genehmigung die Firma Dove Control verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt darüber zu informieren, wenn Fallen an Orten außerhalb des Landkreises Diepholz aufgestellt werden sollen. Darüber hinaus ist plausibel darlegt worden, dass andere Maßnahmen wie zum Beispiel Vergrämung oder Entzug der Futtergrundlagen zu keinem Erfolg geführt haben.

c. Wie viele Lebendfallen wurden in Mümmelmannsberg aufgestellt?

Im Ortsteil Billstedt wurden acht Lebendfallen aufgestellt.

d. Was geschieht mit den Tauben nachdem sie eingefangen wurden?

Werden sie getötet, ausgesetzt, vermittelt oder anderes?

Die Tauben werden an Taubenzuchtvereine abgegeben. Beringte Tauben werden an den Besitzer zurückgeschickt. Elterntauben werden nach Kontrolle des Kropfes auf vorhandene Milch zum Füttern der Nestlinge wieder freigelassen.

e. Seit wann werden die Stadttauben bereits eingefangen und in welcher Anzahl wurden bisher Tauben eingefangen?

Von August 2007 bis April 2008 wurden insgesamt 700 Tauben eingefangen.

f. Wie hoch waren die bisherigen Kosten für diese Maßnahmen (Errichtung der Lebendfallen, Verbringung der Tiere und so weiter)?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.

g. Über welchen Zeitraum erstrecken sich die Maßnahmen gegebenenfalls laut Vertrag?

Siehe Antwort zu 1.e.

h. Werden diese Maßnahmen wissenschaftlich begleitet und wenn ja, von wem?

Nein.

i. Wer führt die Kontrolle über das ordnungsgemäße Vorgehen durch?

Der Landkreis Diepholz als zuständige Behörde und die zuständigen Bezirksämter.

j. Werden die Maßnahmen dokumentiert und wie sieht die Dokumentation im Einzelnen aus?

Die Firma führt eine Einzeltierdokumentation durch.

k. In welchen Abständen werden die Lebendfallen aufgesucht?

In der Regel täglich, mindestens alle 36 Stunden.

l. Ist gesichert, dass den Tieren in den Lebendfallen ausreichend Wasser und Futter zur Verfügung gestellt wird?

Ja.

m. Wie stehen der Senat/die zuständige(n) Behörde(n) dazu, dass beim Einfangen von Alttieren zurückgelassene Nestlinge verhungern beziehungsweise verdursten?

Siehe Antwort zu 1.d.

2. Ist es zutreffend, dass jetzt auch in den Bezirken Altona und Wandsbek auf den Dächern der GWG/Saga Lebendfallen aufgestellt werden sollen?

Ja.

Wenn ja:

a. Müssen dafür von den zuständigen Behörden in Hamburg Genehmigungen eingeholt werden und wenn ja, wo und welche Auflagen sind gegebenenfalls damit verbunden?

b. Reicht es gegebenenfalls auch aus, die Behörden lediglich von dem Vorgehen zu informieren?

c. Ist bekannt, wie sich die Bezirke Altona und Wandsbek in dieser Angelegenheit positionieren werden und wenn ja, wie werden sie sich einlassen?

d. Gibt es Überlegungen, dass der Senat und/oder die zuständige Behörde in dieser Angelegenheit eingreifen und wenn ja, in welcher Form?

Die zuständigen Bezirksämter führen die tierschutzrechtlichen Kontrollen gemäß Fachanweisung 01/2008 „Durchführung des Tierschutzrechtes" durch. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

e. In welchen Stadtteilen der Bezirke Altona und Wandsbek sollen die Lebendfallen aufgestellt werden und in welcher Anzahl?

Es ist beabsichtigt, im Bezirk Altona am Osdorfer Born sechs Fallen und im Bezirk Wandsbek in Steilshoop zwei Fallen aufzustellen.

f. Gibt es bezüglich der Maßnahmen in Altona und Wandsbek bereits gültige Verträge zwischen der GWG/Saga und dem durchführenden Unternehmen?

Die Maßnahme am Osdorfer Born ist bereits beauftragt, für die Maßnahme in Steilshoop liegt bislang nur ein Angebot einer Fachfirma vor.

g. Über welchen Zeitraum sollen sich die Maßnahmen in Altona und Wandsbek erstrecken?

Die Maßnahme am Osdorfer Born soll zunächst ein Jahr laufen, bezüglich der Maßnahme in Steilshoop ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

h. Wie hoch werden die jährlichen Kosten für die Errichtung der Lebendfallen und die laufenden Kosten veranschlagt?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.

3. Gibt es noch weitere Bezirke, wo die GWG/Saga bereits Lebendfallen aufgestellt hat oder zukünftig aufstellen will?

Dazu liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor.

Wenn ja:

a. In welchen Bezirken wurden bereits Lebensfallen aufgestellt und wurde die zuständige Behörde darüber informiert beziehungsweise wurden die Maßnahmen genehmigt?

b. In welchen Bezirken sollen Lebendfallen aufgestellt werden?

Entfällt.

4. Ist bekannt, ob die Hamburger Hochbahn noch immer, wie zum Beispiel in Norderstedt, Lebendfallen auf ihrem Betriebsgelände aufstellen lässt?

Die Hamburger Hochbahn AG lässt weder in Norderstedt noch auf anderen Haltestellen Lebendfallen aufstellen.

Wenn ja:

a. Von welchem Unternehmen werden diese Maßnahmen durchgeführt?

b. In welchen Bezirken beziehungsweise Haltestationen wurden Lebendfallen installiert?

c. Sind die Maßnahmen von den zuständigen Behörden genehmigt worden?