Die umliegenden Straßen sind mit Tempo 30 begrenzt und die südlich verlaufende Elbchaussee ist leistungsstarker Träger des

Wann kommt Tempo 30 in der gesamten Bernadottestraße?

In der Bernadottestraße im Bezirk Altona findet der Verkehrsteilnehmer drei unterschiedliche Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Während östlich im Bereich Holländische Reihe/Bernadottestraße vom Altonaer Rathaus zum Hohenzollernring und westlich von Halbmondsweg bis Parkstraße die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, ist der Bereich dazwischen mit 50 km/h ausgewiesen. Dies hat in den vergangenen Monaten häufig zu Bürgereingaben geführt, die insbesondere aufgrund der anliegenden Schulen und sozialen Einrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fordern.

Die umliegenden Straßen sind mit Tempo 30 begrenzt und die südlich verlaufende Elbchaussee ist leistungsstarker Träger des Individualverkehrs.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Bernadottestraße durchläuft im Bezirk Altona in Ost-West-Richtung eine durch unterschiedliche urbane und verkehrsinfrastrukturelle Gegebenheiten geprägte Strecke von insgesamt circa 3,0 km.

Der östliche Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Streckenregelung) ist circa 0,5 km lang und reicht vom Beginn der Bernadottestraße in Verlängerung der Straße Holländische Reihe bis vor den Knoten Bernadottestraße/Hohenzollernring. Dieser Abschnitt ist geprägt durch eine überwiegend geschlossene mehrgeschossige Wohnbebauung mit schmalen Gehwegen. Er ist gekennzeichnet durch eine höhere Verkehrsdichte mit entsprechender Fußgängerund Radfahrerfrequenz und vermehrtem Parkdruck mit dem entsprechenden Parksuchverkehr. Die innerstädtische Geschwindigkeit von 50 km/h wurde hier aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer auf 30 km/h begrenzt.

Der anschließende circa 1,3 km lange Abschnitt zwischen Hohenzollernring einschließlich des Knotens Bernadottestraße/Liebermannstraße ist in aufgelockerter Weise bebaut (Einzel-/Mehrfamilienhäuser auf größeren Grundstücken) und enthält eine Buslinie. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Herabsetzung der innerstädtisch zulässigen 50 km/h nicht erforderlich.

Im westlichen, circa 1,2 km langen Abschnitt ist im Zusammenhang mit umliegenden Straßen eine Tempo 30-Zone in einem Wohngebiet eingerichtet, die durch den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Halbmondsweg unterbrochen wird. In diesem Abschnitt dominiert der Wohngebietscharakter mit überwiegender Einzelhausbebauung. Der Fahrbahnbelag mit Pflastersteinen sowie die zur Verkehrsberuhigung entsprechend baulich gestaltete Tempo 30-Zone sind mit der geringen Verkehrsbelastung vereinbar.

Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen in den drei unterschiedlich geprägten Straßenabschnitten der Bernadottestraße sind auf diese spezifischen Gegebenheiten abgestimmt, für den Verkehrsteilnehmer übersichtlich und gewährleisten die Verkehrssicherheit, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und auch den notwendigen Verkehrsfluss.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Befindet sich die Bernadottestraße insgesamt oder in Teilen noch im sogenannten „Vorbehaltsnetz" der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt?

Das Vorbehaltsnetz ist im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform in der bisherigen Form entfallen (siehe Drs. 18/2498). Seitdem liegt die Zuständigkeit für das Hauptverkehrsstraßennetz bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, für alle übrigen Straßen sind die Bezirke zuständig.

a. Wenn ja, welche Teile gehören dazu?

b. Wenn ja, welche politische Ebene beziehungsweise welche Behörde ist für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit zuständig?

Welche Behörde als Träger öffentlicher Belange muss bei einer Veränderung beteiligt werden beziehungsweise zustimmen?

Entfällt.

2. Welche Planungen verfolgt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde mit dem bisherigen „Vorbehaltsnetz"?

Siehe Antwort zu 1.

3. Entstehen klar bezifferbare Kosten, wenn sich aufgrund einer Veränderung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 die Fahrtdauer in diesem Bereich fahrender Busse verlängert?

a. Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?

b. Wie hoch ist der Zeitverlust für Busse bei Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30?

Das Einrichten eines Tempo 30-Bereichs würde bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen in jedem Fall zu verlängerten Fahrzeiten (circa 2 bis 3 Minuten) führen, so dass nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörde ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden müsste. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 190. Euro pro Jahr und Bus mit Fahrpersonal.

4. Wurden durch die Behörde für Inneres in den vergangenen fünf Jahren Geschwindkeitsmessungen im Bereich der Bernadottestraße vorgenommen?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? Bitte Verstöße aufschlüsseln nach Streckenabschnitt (nach geltender Geschwindigkeitsbegrenzung) und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung Ja. Die nachfolgenden Tabellen stellen die von der Polizei festgestellten Geschwindigkeitsverstöße in den drei erfragten Streckenabschnitten dar: Abschnitt 1: Bernadottestraße zwischen Große Brunnenstraße und Hohenzollernring, Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Abschnitt 2: Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring und Liebermannstraße, innerstädtisch zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Abschnitt 3: Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und Parkstraße, Tempo 30-Zone

Die Darstellung unterteilt die Geschwindigkeitsverstöße nach Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Verwarngeldbereich bis 35 Euro) und ab 21 km/h (Bußgeldbereich über 35 Euro).

Entfällt.

5. Wie viele Unfälle haben sich in den vergangenen fünf Jahren in der Bernadottestraße ereignet? Bitte aufschlüsseln nach Jahren.

Die nachfolgenden Tabellen stellen die von der Polizei registrierten Verkehrsunfälle in der jeweils erfragten Untergliederung für die drei Streckenabschnitte dar: